Informationen zum Coronavirus für Akteure im Gesundheitswesen

Ärztinnen und Ärzte sowie Mitarbeitende in Spitälern und Laboratorien finden hier aktuelle Informationen – etwa zum Umgang mit Erkrankten und zur Testung.

Spitäler

Maskenpflicht

Die generelle Maskenpflicht in Innenräumen für alle Mitarbeitenden und Besuchenden von Spitälern und Kliniken wurde per 30. Mai 2022 im Kanton Zürich aufgehoben. Die Institutionen können eine Maskenpflicht aber weiterhin verlangen und wieder einführen.

Anordnungen & Empfehlungen

Um ein einwandfreies Funktionieren der stationären Gesundheitsversorgung während der Corona-Pandemie sicherzustellen, hat die Gesundheitsdirektion gegenüber den Spitälern Anordnungen und Empfehlungen erlassen. Mit Verfügung vom 23. Mai 2023 wurde die letztgültige Fassung vom 19. April 2023 (13. Aktualisierung) per sofort aufgehoben.

Ärzteschaft

Kosten für COVID-19-Tests gehen ab dem 1. Januar 2023 zulasten der getesteten Person. Nur auf ärztliche Anordnung übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Testkosten bei Personen mit Symptomen mit einer medizinisch-therapeutischen Konsequenz. Die Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) kommt zur Anwendung.

Nachfolgend verlinkte Dokumente werden Anfang Januar 2023 angepasst.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Bei Erkältungssymptomen sollten Betroffene den Kontakt mit anderen Personen, insbesondere mit besonders gefährdeten Personen, vermeiden und zu Hause bleiben. Falls das nicht möglich ist, wird empfohlen, eine Maske zu tragen und Abstand zu halten. Das Coronavirus und Erreger wie beispielsweise das Grippevirus oder das Respiratorische-Synzytial-Virus (RSV) werden über ähnliche Wege übertragen und können ähnliche Symptome auslösen.

Besonders gefährdete Personen sollten deshalb bei Erkältungssymptomen ihre ärztliche Fachperson kontaktieren. So kann eine frühzeitige Behandlung von COVID-19 in Betracht gezogen werden, falls sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben sollten. Zudem wird empfohlen, bei Erwerbstätigkeit den Arbeitseinsatz, die nötigen Schutzmassnahmen, Notwendigkeit und Frist eines Arztzeugnisses mit dem Arbeitgeber zu besprechen.

Therapien für COVID-19 Patientinnen und Patienten

Monoklonale Antikörper oder direkt wirksame Antiviralia (z.B. Paxlovid®) werden angewendet zur frühzeitigen Behandlung von Patientinnen und Patienten mit einer bestätigten COVID-19 Erkrankung, die ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf haben. Seit dem 27. Juli 2022 kann Paxlovid® (Nirmatrelvir/Ritonavir) von allen Ärztinnen und Ärzten, die gemäss KVG zugelassen und zulasten der OKP tätig sind, verordnet und von selbstdispensierenden Ärzten selbst abgegeben, oder in Apotheken mit Rezept bezogen werden. Paxlovid® ist rezeptpflichtig und darf nur an Personen mit einer bestätigten COVID-19 Erkrankung unter Einhaltung der Kriterienliste der Schweizerischen Gesellschaft für Infektiologie (SSI) verschrieben werden:

Arzneimittelinteraktionen mit Paxlovid® sind häufig und müssen bei jeder Verschreibung überprüft werden, z. B. anhand der Fachinformation oder eines Arzneimittelcheckers (Liverpool website). Für weitere Informationen ist die Fachinformation zu konsultieren.

Die Behandlung von ambulanten Patientinnen und Patienten mit den monoklonalen Antikörpern Evusheld® (Tixagevimab/Cilgavimab), Xevudy® (Sotrovimab) und dem Virostatikum Veklury® (Remdesivir) erfolgt weiterhin nur in den vom Kanton bestimmten Zentren, in welche die niedergelassenen Ärzte ihre Patientinnen und Patienten zuweisen können.

Impfung allen Schwangeren empfohlen

Die Impfung wird gemäss Impfempfehlung des BAG und der EKIF vom 30.01.2023 allen schwangeren Frauen nach dem 1. Trimester (ab 12 Schwangerschaftswochen) weiterhin empfohlen. Sie ist grundsätzlich aber auch früher in der Schwangerschaft möglich. Das empfohlene Impfschema mit mRNA-Impfstoffen weicht dabei nicht von dem der Normalbevölkerung ab. Die Impfung mit dem Vektorimpfstoff Janssen von Johnson & Johnson ist für Schwangere nicht empfohlen.

Nutzen der Impfung überwiegt mögliche Risiken deutlich

Schwere Verläufe von COVID-19 sind bei schwangeren Frauen viel häufiger als bei gleichaltrigen nicht schwangeren Personen. Zudem ist das Risiko einer Frühgeburt durch eine Infektion mit dem Coronavirus deutlich erhöht. Die Impfung vor oder während der Schwangerschaft schützt daher die schwangere Frau und das ungeborene Kind.

Aufgrund zunehmender Evidenz zur Wirksamkeit und Sicherheit der Impfungen bei schwangeren Frauen konnte der deutliche Nutzen einer Impfung in Abwägung zu den Krankheitsrisiken und potentieller Impfnebenwirkungen gezeigt werden.

Keine schriftliche Einwilligung mehr notwendig

Mit der Anpassung der Empfehlung ist für die Impfung keine schriftliche Einwilligung der impfwilligen Schwangeren mehr erforderlich. Auch ein ärztliches Attest muss für die Impfung nicht mehr ausgestellt werden. Mit Ausnahme der Impfung in einer Apotheke, hierzu wird nach wie vor ein Attest benötigt. 

Zahnärztinnen & Zahnärzte

Schutzkonzept für zahnärztliche & zahnprothetische Betriebe 

Die Vereinigung der Kantonszahnärztinnen und Kantonszahnärzte der Schweiz (VKZS) und die SSO Schweiz passen das Schutzkonzept laufend an und aktualisieren das VKZS-Positionspapier entsprechend.

Der Inhalt des VKZS-Positionspapiers ist im Kanton Zürich in der zahnärztlichen Praxis entsprechend umzusetzen.

Laboratorien

Alle Laboratorien im Kanton Zürich dürfen testen

Seit 11. März 2020 dürfen alle akkreditierten Mikrobiologie-Laboratorien im Kanton Zürich entsprechend den Beprobungskriterien des Bundes auf SARS-CoV-2 testen. Diagnostizierende Laboratorien sind nach den Vorgaben des Bundes verpflichtet, an das jeweils zuständige Kantonsarztamt und das BAG innerhalb von 24 Stunden positive wie auch negative Befunde für COVID-19 mittels PCR-Nachweis zu melden. 

Die zu meldenden Daten orientieren sich am Meldeformular des BAG.

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Gesundheitsdirektion – Coronavirus

Telefon

+41 84 833 66 11

Hotline

E-Mail

info-corona@gd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: