COVID-Zertifikat
Das COVID-Zertifikat dokumentiert eine COVID-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testresultat.
Inhaltsverzeichnis
Grundlagen
Das COVID-Zertifikat dokumentiert eine COVID-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testresultat. Sie können das Zertifikat in Papierform oder in der «COVID Certificate-App» aufbewahren.
In der Schweiz Geimpfte
Dokumentiert im Impftool
Jede Impfung, die im Kanton Zürich durchgeführt wurde, ist im kantonalen Impftool VacMe dokumentiert. Das Zertifikat wird nach abgeschlossener Impfung direkt über das Impftool generiert und ist im Benutzer-Account downloadbar.
Personen, welche nicht über einen eigenen Benutzer-Account verfügen, erhalten das Zertifikat per Post, sofern sie der Weitergabe der Daten und somit dem Erhalt eines Zertifikats zugestimmt haben. Wenn Sie diese Zustimmung nachträglich erteilen wollen, können Sie dies über die kantonale Impfhotline 0848 33 66 11 veranlassen.
Im Ausland Geimpfte
EU Digital COVID Certificate
Besitzen Sie bereits ein «EU Digital COVID Certificate» oder ein mit dem «EU Digital COVID Certificate» kompatibles Zertifikat? Dann müssen Sie kein Schweizer COVID-Zertifikat beantragen.
Schweizer COVID-Zertifikat beantragen
Geimpft mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff
Wenn Sie (als Schweizer Bürgerin oder Bürger oder als Person mit Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz) im Ausland mit einem von der European Medicines Agency (EMA) zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 geimpft wurden:
Vorteile:
- Comirnaty (Pfizer/BioNTech)
- Comirnaty Bivalent Original / Omicron BA.1 (Pfizer/BioNTech)
- Comirnaty Bivalent Original / Omicron BA.4/5 (Pfizer/BioNTech)
- Spikevax (Moderna)
- Spikevax Bivalent Original / Omicron BA.1 (Moderna)
- Spikevax Bivalent Original / Omicron BA.4-5 (Moderna)
- COVID-19 Vaccine Janssen / Jcovden (Johnson & Johnson)
- Vaxzevria / Covishield oder weitere Lizenzprodukte (AstraZeneca)
- Nuvaxovid (Novavax)
- COVID-19 Vaccine Valneva (ehem. VLA2001) (Valneva)
Vorteile:
- VidPrevtyn Beta (Sanofi Pasteur)
können Sie das das COVID-Zertifikat über das folgende Onlineformular des Bundes beantragen. Sie müssen die im Ausland vorgenommene Impfung ausreichend belegen sowie sich identifizieren können und als Person mit Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz diese Bewilligung beilegen.
Die Ausstellung von COVID-Zertifikaten für Touristen ist seit Aufhebung der schweizweiten Zertifikatspflicht nicht mehr möglich.
Antrag abgelehnt oder technische Probleme
Wurde Ihr Antrag abgelehnt oder hatten Sie technische Schwierigkeiten? Senden Sie Ihre Unterlagen zur Prüfung und gegebenenfalls Terminvereinbarung an covidzertifikat@jdmt.ch.
Personen mit Aufenthaltstitel geimpft mit von der WHO notfallzugelassenem Impfstoff
Zu den Impfstoffen, welche lediglich über eine Notfallzulassung der WHO (und nicht von der EMA oder der Swissmedic) verfügen, gehören:
Vorteile:
- BBIBP-CorV / Covilo (Sinopharm / BIBP)
Vorteile:
- CoronaVac (Sinovac)
Vorteile:
- COVAXIN (Bharat Biotech)
Vorteile:
- Convidecia (CanSino Biologics)
Wenn Sie einer der folgenden Personengruppen angehören und dies nachweisen können, erhalten Sie ein COVID-Zertifikat, das EU-konform ist und die gängige Gültigkeitsdauer erfüllt:
Vorteile:
- Sie sind Schweizerin oder Schweizer.
- Sie sind Ausländerin oder Ausländer mit einer Kurzaufenthalts-, Aufenthalts-, Niederlassungs- oder Grenzgängerbewilligung.
- Sie gelten als vorläufig aufgenommen.
- Sie gelten als schutzbedürftig.
- Sie sind eine asylsuchende Person mit einem Ausweis oder einer Bestätigung.
- Sie sind im Besitz einer Legitimationskarte der Gaststaatverordnung.
- Sie haben einen sogenannten «Ci-Ausweis».
Sie müssen den Antrag persönlich einreichen, damit die Angaben vor Ort überprüft werden können.
Antragsstelle:
JDMT Medical Services AG, Witzbergstrasse 23, 8330 Pfäffikon ZH (Bus 830 ab Bahnhof Uster und Bahnhof Pfäffikon, Bushaltestelle direkt vor dem Haus)
Vorgängige Terminvereinbarung
Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin via covidzertifikat@jdmt.ch.
Bei Fragen sind wir unter Telefon +41 44 404 51 62 erreichbar (Montag bis Freitag, 8:00 bis 17:30 Uhr).
Anpassung der persönlichen Daten für Geimpfte
Ihre persönlichen Angaben auf dem COVID-Zertifikat sollten mit den Angaben in Ihrem Pass oder auf Ihrer ID übereinstimmen. So vermeiden Sie mögliche Schwierigkeiten bei der Überprüfung Ihres Zertifikats mit einem Ausweis.
Mit folgendem Onlineformular können Sie die Anpassung Ihrer Daten (Vornamen, Nachnamen, Geburtsdatum) auf dem Zertifikat für Geimpfte beantragen.
Die Anpassung der Daten für das Zertifikat für Genesene finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
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Persönliche Angaben für das Zertifikat für in der Schweiz Geimpfte anpassen
Hier können Sie Ihren Vor- und Nachnamen sowie ihr Geburtsdatum anpassen oder korrigieren.
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Persönliche Angaben für das Zertifikat für im Ausland Geimpfte anpassen
Hier können Sie Ihren Vor- und Nachnamen sowie ihr Geburtsdatum anpassen oder korrigieren.
Für Genesene
In der Schweiz Genesene
Nach Bestätigung mit PCR-Test
Personen, die von einer COVID-19-Erkrankung (mit Nachweis eines positiven PCR-Tests) in der Schweiz genesen sind, können (frühestens zwei Tage nach dem Test) über das folgende Onlineformular der Nationalen Antragsstelle ein COVID-Zertifikat beantragen.
Das Zertifikat wird per Post zugestellt. In der Regel erfolgt die Zustellung innert einer Woche. Gewisse Labore stellen das Zertifikat auch direkt aus und senden es per Mail zu.
Nach Bestätigung mit Antigen-Schnelltest
Genesenenzertifikate auf Basis eines positiven Antigen-Schnelltests müssen stets über die Nationale Antragsstelle beantragt und können nicht (mehr) von der testenden Stelle ausgestellt werden.
Impfhotline für Unterstützung
Personen, die Unterstützung bei der Bearbeitung des Onlineformulars brauchen, können sich an die Impfhotline 0848 33 66 11 wenden.
Im Ausland Genesene
Im Ausland Genesene (Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Personen mit Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz) können über die zentrale Plattform des Bundes das COVID-Zertifikat beantragen.
Benutzen Sie dazu das folgende Onlineformular. Voraussetzung ist, dass die COVID-19-Erkrankung mit einem PCR-Test bestätigt wurde und Sie diesen Nachweis vorweisen können. Zudem wird eine behördliche Bestätigung der Aufhebung der Isolation mit Name und Adresse dieser Stelle gefordert.
Weitere Informationen zum Beantragungsprozess und den benötigten Angaben entnehmen Sie bitte hier:
Zertifikat für positives Antikörpertestresultat
Das COVID-Zertifikat auf Grundlage eines positiven Antikörpertests wird seit der schweizweiten Aufhebung der Zertifikatspflicht nicht mehr ausgestellt.
Anpassung der persönlichen Daten für Genesene
Ihre persönlichen Angaben auf dem COVID-Zertifikat sollten mit den Angaben in Ihrem Pass oder auf Ihrer ID übereinstimmen. So vermeiden Sie mögliche Schwierigkeiten bei der Überprüfung Ihres Zertifikats mit einem Ausweis. Mit folgendem Onlineformular können Sie die Anpassung Ihrer Daten (Vornamen, Nachnamen, Geburtsdatum) auf dem Zertifikat für Genesene beantragen.
Die Anpassung der Daten für das Zertifikat für Geimpfte finden Sie weiter oben auf dieser Seite.
Für Getestete
PCR-Test
Nach einem negativen PCR-Test wird das COVID-Zertifikat direkt in die «Covid Certificate App» ausgeliefert, sofern man dies bei der Teststelle explizit angefordert hat. Mit diesem Verfahren wird sichergestellt, dass das COVID-Zertifikat schnellstmöglich verfügbar ist.
Antigen-Schnelltest
Bei negativen Antigen-Schnelltests werden die COVID-Zertifikate in der Regel durch die Testinstitutionen vor Ort ausgestellt oder direkt in die «Covid Certificate App» zugestellt.
Zugelassen sind nur Antigen-Schnelltest mit einem Nasen-Rachen-Abstrich.
Nicht zugestellte Zertifikate
Es gibt Teststellen, welche keine Zertifikate ausstellen. Bitte erkundigen Sie sich daher VOR einem Test, ob ein Zertifikat ausgestellt werden kann. Die Möglichkeit, in diesem Fall ein Zertifikat über ein kantonales Webformular zu beantragen, ist aus verschiedenen Gründen nicht mehr vorhanden.
Keine Zertifikate für Selbsttests
Für Selbsttests werden keine COVID-Zertifikate ausgestellt.
Ausnahmezertifikat
Personen, die sich weder impfen, noch testen lassen können, erhielten ein nur in der Schweiz gültiges Zertifikat. Seit der Aufhebung der schweizweiten Zertifikatspflicht werden keine solchen Zertifikate mehr ausgestellt, sie behalten in der Schweiz aber ihre bisherige Gültigkeitsdauer von 365 Tagen ab Ausstellung des Attests.
Gültigkeit und Einsatz
Die Zertifikatspflicht wurde in der Schweiz am 17. Februar 2022 aufgehoben. Auch die grenzsanitarischen Massnahmen bei der Einreise in die Schweiz wurden aufgehoben. Es muss kein Impf-, Genesungs- oder negativen Test-Nachweis und kein ausgefülltes Einreiseformular mehr vorgelegt werden. Das COVID-Zertifikat kann aber weiterhin für Reisen ins Ausland zum Einsatz kommen.
Gültigkeitsdauer in der Schweiz nur formal
In der «COVID Certificate-App» wird per 6. September 2022 auf dem COVID-Zertifikat das Feld «Gültigkeit in der Schweiz» nicht mehr dargestellt. Stattdessen zeigt die App den Zeitpunkt der Impfung bzw. des Tests an. Dies aus dem Grund, weil die Zertifikatspflicht in der Schweiz im Februar 2022 aufgehoben wurde und die Schweizer Gültigkeitsdauern seitdem nur noch formal bestehen.
Die Schweizer Gültigkeitsdauer hat auch im Ausland keine Bedeutung, da jeweils die Regeln des entsprechenden Landes gelten. Die Halterinnen und Halter müssen sich weiterhin selbst informieren, wie lange ein Zertifikat im Zielland gültig ist oder ob Ausnahmen gelten (beispielsweise könnten Zertifikate für bestimmte Impfstoffe erst ab einer bestimmten Zeit gültig werden).
Die meisten Länder in Europa haben die Zertifikatspflicht für die Einreise inzwischen ebenfalls aufgehoben. Die Funktion «Gültigkeit im Ausland» wurde in der «COVID Certificate»-App daher ebenfalls entfernt.
Nun zeigt die App an, wie viele Tage bzw. Stunden eine Impfung oder ein Test her ist. So können die Halterinnen und Halter einfacher feststellen, ob ihr Zertifikat den Regeln ihres Ziellandes entspricht (falls das Land noch ein COVID-Zertifikat voraussetzt).
Informationen zu Bestimmungen im Ausland
Hilfreiche Webseiten (neben der Webseite der Behörden des Transit- oder Ziellandes) zu Einreisebestimmungen und Einsatzbereichen des Zertifikats in anderen Ländern sind die folgenden:
Gültigkeitsdauer für geimpfte Personen
Die Gültigkeitsdauer umfasst 270 Tage ab Verabreichung der letzten Impfdosis.
Ausnahme: Bei Personen, welche mit dem Impfstoff COVID-19 Vaccine Janssen geimpft wurden, ist das Zertifikat erst am 22. Tag nach Verabreichung der Impfdosis gültig.
Gültigkeitsdauer für genesene Personen
Die Gültigkeit beginnt ab dem 11. Tag nach dem positiven PCR- oder Schnelltest-Testresultat und dauert 180 Tage ab Testdatum.
Gültigkeitsdauer für negativ getestete Personen
PCR-Test
Die Gültigkeitsdauer umfasst 72 Stunden ab dem Zeitpunkt der Probeentnahme.
Antigen-Schnelltest
Die Gültigkeitsdauer umfasst 24 Stunden ab dem Zeitpunkt der Probeentnahme.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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Gesundheitsdirektion - Impfung
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8090 Zürich
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