Impforte
Im Kanton Zürich stehen für die breite Bevölkerung Impfzentren und zahlreiche Apotheken bereit. Zudem wird in Arztpraxen geimpft.
Inhaltsverzeichnis
Impfzentren
Die drei regionalen Impfzentren im Kanton Zürich richten sich an die mobile Bevölkerung ab 16 Jahren. Bei der Terminbuchung auf dem kantonalen Impftool oder via Impfhotline 0848 33 66 11 können sie als Impfort ausgewählt werden. Geimpft wird im:
Vorteile:
- Referenzimpfzentrum EBPI der Universität Zürich
- Impfzentrum Uster (schliesst per 28. Februar 2023)
- Impfzentrum Winterthur (schliesst per 25. Februar 2023)
Walk-Ins
Die Impfzentren bieten innerhalb ihrer jeweiligen Öffnungszeiten auch Impfungen ohne Voranmeldung an.
Impfen von 12- bis 15-Jährigen
Im Impfzentrum Winterthur, im Referenz-Impfzentrum am EBPI in Zürich und im Impfzentrum Uster werden 12- bis 15-Jährige geimpft. Eine Begleitung der Jugendlichen wird empfohlen, unbegleitete Jugendliche müssen eine Einwilligungserklärung einer gesetzlichen Vertreterin oder eines Vertreters mitbringen.
Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren werden nur bei Kinderärztinnen und Kinderärzten sowie im Referenz-Impfzentrum am EBPI in Zürich geimpft.
Apotheken
Apotheken sind ebenfalls Teil des engmaschigen Netzes von Impfmöglichkeiten im Kanton Zürich. Sie richten sich an die mobile Bevölkerung ab 16 Jahren und können bei der Terminbuchung auf der Anmeldeplattform als Impfort ausgewählt werden.
Unter folgendem Link finden Sie die Apotheken im Kanton Zürich, die Impfungen anbieten. Sie sind mit dem Vermerk «COVID-19» gekennzeichnet.
Weisung an Apotheken für COVID-19-Impfungen
Arztpraxen
Auch Arztpraxen bieten nach wie vor Impfungen an. Kontaktieren Sie hierzu direkt Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt.
Was Sie zum Impftermin mitnehmen müssen
Für die Impfung müssen Sie Folgendes vorweisen:
Vorteile:
- Sechsstelliger Code (ausgedruckt oder als QR-Code), sofern Sie sich vorgängig im kantonalen Impftool registriert haben.
- Krankenkassenkarte
- Amtlicher Ausweis
- Impfausweis (fakultativ)
- Allergikerinnen und Allergiker mit schwerer Reaktion in der Vergangenheit: ärztliches Attest
- Schwangere Frauen: in Apotheken eine ärztliche Verschreibung
- Unbegleitete 12- bis 15-Jährige: Einwilligungserklärung einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters
Die persönlichen Angaben sowie der Wohnort werden beim Empfang überprüft.
Impfhotline Kanton Zürich: 0848 33 66 11
08.00–20.00 Uhr
Kosten im Inland max. 0,08 Franken/Minute (Ausnahme: öffentliche Sprechstellen)
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Kontakt
Gesundheitsdirektion - Impfung
Postfach
8090 Zürich
Impfhotline