Boosterimpfung
Inhaltsverzeichnis
Empfehlungen
Auffrischimpfung mit mRNA-Impfstoffen
Die Auffrischimpfung mit den mRNA-Impfstoffen Comirnaty (Pfizer/BioNTech) und Spikevax (Moderna) wird allen Personen ab 12 Jahren 4 Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung empfohlen. Die Auffrischimpfung ist kostenlos.
Für Personen im Alter von 12–17 Jahren wird die Auffrischimpfung mit Comirnaty empfohlen, für Personen zwischen 18–29 Jahren wird ebenfalls vorzugsweise Comirnaty empfohlen (unabhängig davon, ob Comirnaty oder Spikevax zur Grundimmunisierung verwendet wurde).
Die Boosterimpfung wird auch schwangeren Frauen ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel und stillenden Frauen empfohlen.
Off-Label
Alle Boosterimpfungen, die vor Ablauf der sechs Monate nach der Grundimmunisierung gemacht werden, gelten als so genannter «Off-Label», da dafür keine Zulassung von Swissmedic vorliegt. Daher müssen impfwillige Personen am Impfort eine entsprechende Einwilligung unterschreiben.
Freiwillige kostenpflichtige Auffrischimpfung («Reiseimpfung»)
Das Referenzimpfzentrum EBPI Zürich und das Impfzentrum Winterthur bieten per 4. Juli 2022 freiwillige und kostenpflichtige (zweite) Auffrischimpfungen an. Zusätzlich sind die genannten Impfungen in Arztpraxen und Apotheken möglich. Da eine weitere Auffrischimpfung behördlich derzeit nicht empfohlen wird, hat der Bundesrat entschieden, dass die Kosten von der impfwilligen Person selbst zu tragen sind. Die Impfung kostet in den kantonalen Stellen 60 Franken, die vor Ort bezahlt werden müssen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Arztpraxen und Apotheken einen höheren Preis verrechnen. Deshalb wird impfwilligen Personen empfohlen, sich vorgängig über die Kosten zu informieren. Die Gesundheitsdirektion empfiehlt impfwilligen Personen zudem, sich vorgängig über die Zahlungsmodalitäten am gewählten Impfort zu informieren.
Die ersten beiden Impfungen (Grundimmunisierung) sowie die erste Auffrischimpfung bleiben weiterhin kostenlos. Auch sind weitere Auffrischimpfungen für schwer immundefiziente Personen nach wie vor kostenfrei, da diese vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) und der Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) empfohlen sind. Das BAG und die EKIF evaluieren die aktuellsten Daten laufend, so dass eine allfällige Anpassung der Impfempfehlung umgehend vorgenommen werden kann.
Anmeldungen sind ab Freitag, 1. Juli 2022 ab 12:00 Uhr über das kantonale Impftool sowie über die Impfhotline 0848 33 66 11 möglich. Zur Impfung zugelassen sind Personen ab 12 Jahren, deren letzte Impfung mindestens vier Monate her ist.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Für die Boosterimpfung wird grundsätzlich der gleiche mRNA-Impfstoff empfohlen wie bei der Erst- und Zweitimpfung, wobei mit Spikevax (Moderna) nur noch die halbe Dosis gespritzt werden muss. Ist dies nicht möglich, kann die Boosterimpfung in Form eines «Off-Label-Use» nach ärztlicher Beratung auch mit dem jeweilig anderen mRNA-Impfstoff durchgeführt werden.
Empfehlung für unter 30-Jährige
Personen unter 30 Jahren wird vorzugsweise die Auffrischimpfung mit dem Impfstoff Comirnaty (Pfizer/BioNTech) empfohlen. Auch der Impfstoff Spikevax (Moderna) ist für eine Auffrischimpfung ab 18 Jahren jedoch zugelassen.
Urteilsfähige Minderjährige können selber entscheiden, ob sie sich impfen lassen wollen. Die Urteilsfähigkeit wird vermutet. Allerdings empfiehlt die Gesundheitsdirektion, dass sich die Jugendlichen von einem gesetzlichen Vertreter oder einer gesetzlichen Vertreterin zur Impfung begleiten lassen.
Unbegleitete Jugendliche müssen die folgende Einwilligungserklärung einer gesetzlichen Vertreterin oder eines Vertreters mitbringen:
- Download Einwilligungserklärung COVID-19-Impfung für 12–15-Jährige ohne Begleitung PDF | 1 Seiten | Deutsch | 36 KB
- Download Declaration of consent COVID-19 vaccination of persons age 12–15 without accompaniment PDF | 1 Seiten | Englisch | 1 MB
- Download Consentement éclairé du vaccination COVID-19 des persons âgés de 12 à 15 ans sans accompagnement PDF | 1 Seiten | Französisch | 1 MB
Wenn nach der Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff eine Infektion mit dem Coronavirus bestätigt wurde, gilt folgendes:
Vorteile:
- Bei einer Infektion innerhalb von 4 Monaten nach der Grundimmunisierung ist eine Auffrischimpfung 4 Monate nach dieser Infektion empfohlen.
- Bei Personen, die eine Grundimmunisierung und mehr als vier Monate danach eine Infektion hatten, zählt diese Infektion als Booster, so dass grundsätzlich vorerst keine Auffrischimpfung empfohlen wird.
Bei besonders gefährdeten Personen und besonders exponierten Personen (z. B. Gesundheitspersonal) kann, wenn diese Infektion mehr als vier Monate zurückliegt, in Einzelfällen eine Auffrischimpfung empfohlen werden.
Empfohlene Boosterimpfung mit mRNA-Impfstoff nach vier Monaten
Personen ab 18 Jahren, die vor mindestens vier Monaten mit einer Dosis des Vektorimpfstoffs Janssen geimpft wurden, wird eine Boosterimpfung mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen. Es handelt sich hierbei um einen «Off-Label-Use», da dafür keine Zulassung von Swissmedic vorliegt, wohl aber die Empfehlung der EKIF.
Empfohlene Ergänzungsimpfung mit mRNA-Impfstoff nach ein bis drei Monaten
Personen ab 18 Jahren, die vor weniger als vier Monaten mit einer Dosis Janssen geimpft wurden, wird empfohlen die Grundimmunisierung mit einer Dosis eines mRNA-Impfstoffs in einem Minimalabstand von 28 Tagen nach der 1. Impfdosis zu ergänzen (ebenfalls «Off-Label-Use»). Die empfohlene Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff sollte darauffolgend frühestens vier Monate nach dieser Ergänzung der Grundimmunisierung erfolgen.
Explizit nur Personen ab 18 Jahren, die sich aus medizinischen Gründen nicht mit einem mRNA-Impfstoff impfen lassen können oder die mRNA-Impfstoffe ablehnen, wird eine weitere (2. Dosis) mit dem Impfstoff Janssen frühestens zwei Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung empfohlen.
In einer epidemiologischen Lage mit hohen Fallzahlen und hoher Virusverbreitung wird schwer immundefizienten Patientinnen und Patienten ab 12 Jahren eine weitere Auffrischimpfung empfohlen – nach Grundimmunisierung und erster Aufrischimpfung. Behandelnde Ärztinnen und Ärzte können die Notwendigkeit einer weiteren Auffrischimpfung selber einschätzen und den Impfstoff verabreichen. Auch am Referenzimpfzentrum EBPI kann eine weitere Dosis verabreicht werden. Die zweite Auffrischimpfung kann vier Monate nach der letzten Impfdosis empfangen werden. Aufgrund der momentanen Situation wird der breiten Bevölkerung und auch besonders gefährdeten Personen (BGP) derzeit keine zweite Auffrischimpfung empfohlen.
- Download BAG EKIF: Empfehlung Auffrischimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff (Stand 23.05.2022) PDF | 21 Seiten | Deutsch | 795 KB
- Download BAG EKIF: Impfempfehlung für Vektorimpfstoff Janssen (Stand 21.01.2022) PDF | 20 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Aufklärungsbogen Impfung mit dem Vektorimpfstoff von Janssen (BAG) PDF | 3 Seiten | Deutsch | 375 KB
Terminvereinbarung
Im Kanton Zürich wohnhafte Personen ab 12 Jahren werden von der Gesundheitsdirektion via SMS oder Brief persönlich kontaktiert und zur Terminbuchung für die erste Auffrischimpfung eingeladen, wenn
Vorteile:
- sie seit mindestens vier Monaten vollständig geimpft sind (Grundimmunisierung) und
- sie im kantonalen Impftool VacMe registriert sind.
Der Boosterimpftermin im Referenzimpfzentrum EBPI Zürich, im Impfzentrum Winterthur oder in einer Apotheke kann über das kantonale Impftool oder die Impfhotline 0848 33 66 11 vereinbart werden. Bei der Terminbuchung werden im kantonalen Impftool nur diejenigen Impforte angezeigt, bei denen der aufgrund der Grundimmunisierung empfohlene Impfstoff erhältlich ist.
Auch Walk-Ins möglich
Für Personen ab 16 Jahren sind auch spontane Boosterimpfungen ohne Anmeldung, sogenannte Walk-Ins, möglich – sofern vier Monate seit der vollständigen Immunisierung zurückliegen. Eine vorgängige Terminvereinbarung wird jedoch empfohlen, um Wartezeiten zu vermeiden.
Auch in Arztpraxen werden Boosterimpfungen angeboten. Kontaktieren Sie dafür Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt.
Impfhotline Kanton Zürich: 0848 33 66 11
Montag bis Sonntag: 08.00–20.00 Uhr (Deutsch, Englisch, Französisch)
Kosten im Inland max. 0,08 Franken/Minute (Ausnahme: öffentliche Sprechstellen)
COVID-Zertifikat
Nach jeder Auffrischimpfung wird ein neues Zertifikat für die Dauer von neun Monaten (270 Tage) ausgestellt. Dieses ist in vielen «EU Digital COVID Certificate»-Staaten ebenfalls mindestens neun Monate gültig ist. Reisenden wird empfohlen, sich vor Antritt der Reise über die aktuellen Bestimmungen im Reiseland zu informieren.
Impforte
Impfzentren
Boosterimpfungen mit beiden mRNA-Impfstoffen sind für Personen ab 16 Jahren ohne vorgängige Terminvereinbarung erhältlich im:
Vorteile:
- Impfzentrum Winterthur
- Referenzimpfzentrum EBPI Zürich
Die detaillierten Betriebszeiten entnehmen Sie bitte den Webseiten der Impfzentren.
Apotheken
Zahlreiche Apotheken im Kanton Zürich verabreichen ebenfalls Boosterimpfungen. Es wird empfohlen, einen Termin über das kantonale Impftool VacMe oder die Impfhotline zu buchen. Einzelne Apotheken bieten für Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen auch die Möglichkeit von Walk-In-Impfungen an. Bei der Terminbuchung im Impftool werden einem nur diejenigen Apotheken zur Auswahl geboten, welche über den individuell benötigten Impfstoff für die Auffrischimpfung verfügen.
Arztpraxen
Auch Arztpraxen bieten Boosterimpfungen an. Kontaktieren Sie hierzu direkt Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Kanton Zürich passt Impfkapazität an
- Wer kann eine Auffrischimpfung erhalten? (BAG)
- Kanton Zürich ruft erneut zur Impfung auf
- Boosterimpfung für unter 65-Jährige im Kanton Zürich
- Zwei zusätzliche Boosterimpfzentren im Kanton Zürich
- COVID-19: Kanton Zürich startet mit Boosterimpfungen
- Booster mit Comirnaty® von Pfizer/BioNTech für die Bevölkerung ab 16 Jahren von Swissmedic zugelassen
- Booster mit Spikevax® von Moderna ab 18 Jahren von Swissmedic zugelassen
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