Coronavirus-Impfung
Inhaltsverzeichnis
Hinweis
Die aktuelle Impfempfehlung (29.11.2022) beschreibt die Empfehlung einer Auffrischimpfung für den Zeitraum Herbst/Winter 2022/23. Personen, die seit dem 10.10.2022 eine Auffrischimpfung erhalten haben, wird keine weitere Auffrischimpfung nach 4 Monaten empfohlen. Es spielt dabei keine Rolle, um die wievielte Auffrischimpfung es sich handelt. Wer ab dem 10.02.2023 eine weitere Auffrischimpfung wünscht, kann diese als Selbstzahler erhalten. Für Personen ab 16 Jahren, die seit dem 10.10.2022 noch keine Auffrischimpfung erhalten haben, ist diese im Rahmen der aktuellen Impfempfehlungen des BAG und der EKIF im Herbst/Winter 2022/23 weiterhin kostenfrei.
Empfehlungen
In erster Linie für besonders gefährdete Personen
Im Zentrum der aktuellen Impfempfehlung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) steht der Schutz besonders gefährdeter Personen (BGP) vor einer schweren Erkrankung. Dazu gehören:
Vorteile:
- Personen, die 65 Jahre alt oder älter sind;
- Personen zwischen 16 und 64 Jahre, die ein erhöhtes individuelles Erkrankungsrisiko haben aufgrund einer Vorerkrankung, Schwangerschaft oder Trisomie 21.
Eine Auffrischimpfung bietet ihnen mindestens vorübergehend einen verbesserten Schutz vor schwerem Krankheitsverlauf und wird ihnen daher stark empfohlen.
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Folgende Personen gelten als besonders gefährdet (BGP):
A) Personen ≥ 65 Jahre
B) Personen zwischen 16 und 65 Jahren mit chronischen Krankheiten. Dazu zählen bestimmte Formen von
a. arterieller Hypertonie
b. Herz-Kreislauf-Erkrankungen
c. Diabetes mellitus
d. Lungen- und Atemwegserkrankungen (u. a. COPD und Lungenfibrose)
e. angeborene oder erworbene Immundefizienz sowie immunsuppressive Therapie
f. Krebserkrankungen
g. Adipositas (BMI ≥ 35 kg/m2)
h. Niereninsuffizienz
i. Leberzirrhose
C) Personen ≥ 16 Jahre mit Trisomie 21
D) Schwangere Frauen
- Geimpfte Personen ab 12 Jahren mit schwerer Immundefizienz: 1 Auffrischimpfung
- Ungeimpfte Personen ab 12 Jahren mit schwerer Immundefizienz: Grundimmunisierung mit 3 Impfdosen eines monovalenten mRNA-Impfstoffes im Abstand von jeweils mind. 4 Wochen plus 1 Auffrischimpfung
- Ungeimpfte Kinder (5–11 Jahre) mit schwerer Immundefizienz: 2 bzw. 3 Impfdosen eines monovalenten mRNA-Impfstoffes im Abstand von mind. 4 Wochen
Für immundefiziente Personen wird die Anwendung der monovalenten mRNA-Impfstoffe empfohlen, da es noch kaum Daten zur Anwendung eines bivalenten mRNA-Impfstoffes oder Nuvaxovid in dieser Personengruppe gibt.
Impfung mit mRNA-Impfstoffen allen Schwangeren empfohlen
Schwangere gehören zu den besonders gefährdeten Personen. Deshalb wird ihnen die COVID-19-Impfung vor oder während der Schwangerschaft stark empfohlen. Denn das Risiko für schwere Verläufe von COVID-19 ist bei Schwangeren höher als bei gleichaltrigen nicht schwangeren Personen. Zudem kann eine Ansteckung das Risiko für eine Frühgeburt erhöhen. Die Auffrischimpfung vor oder während der Schwangerschaft schützt sie und das ungeborene Kind.
Schwangere und stillende Personen sollten sich mit einem mRNA-Impfstoff (nicht mit dem Proteinimpfstoff von Novavax) impfen lassen.
Die Impfung mit einem mRNA-Impfstoff ist allen schwangeren Frauen ab 12 Schwangerschaftswochen empfohlen. Eine Impfung ist aber auch im ersten Schwangerschaftsdrittel möglich und kann auf Wunsch der Frau erfolgen.
Lassen sich Schwangere in einer Apotheke impfen, müssen Sie (unabhängig vom gewählten Impfstoff) eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.
Gesundheitspersonal und Betreuungspersonen
Die Empfehlung gilt in zweiter Linie für Personen im Alter zwischen 16 und 64 Jahren ohne Risikofaktoren, die in der Akut- und Langzeitbetreuung tätig sind oder beruflich oder privat besonders gefährdete Personen betreuen. Die Auffrischimpfung wird allen Personen aus dieser Gruppe empfohlen, die ihr Risiko für eine Infektion etwas vermindern möchten, um die Betreuung besonders gefährdeter Personen aufrechtzuerhalten und die Gesundheitsversorgung sicherzustellen.
Alle weiteren Personen im Alter von 16–64 Jahren
Eine allgemeine Empfehlung resultiert auch für Personen im Alter zwischen 16 und 64 Jahren ohne Risikofaktoren. Die Auffrischimpfung kann nach individueller Abwägung und Einschätzung bei Personen erfolgen, die das Risiko einer Infektion oder eines seltenen schweren Verlaufs aus privaten und/oder beruflichen Gründen (z. B. in Organisationen bzw. Betrieben mit essentiellen infrastrukturellen Aufgaben) vermindern möchten.
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Da 97 % der Bevölkerung Antikörper gegen SARS-CoV-2 aufweisen, kann davon ausgegangen werden, dass die allermeisten ungeimpften Personen eine SARS-CoV-2 Infektion durchgemacht haben. Deshalb wird ungeimpften Personen ab 16 Jahren eine einzelne Impfdosis empfohlen, zur Auffrischung und Verbreiterung des immunologischen Gedächtnisses. Alternativ sind zwei Impfdosen im Abstand von 4 Wochen möglich.
Ausnahme
Ungeimpfte BGP ≥ 16 Jahre: 2 Impfdosen eines mRNA-Impfstoffes oder Nuvaxovid im Abstand von 4 Wochen.
Nicht empfohlen für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ohne chronische Krankheiten empfehlen BAG und EKIF für Herbst 2022 keine Auffrischimpfungen, da schwere Krankheitsverläufe in dieser Alterskategorie selten sind.
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Keine Impfempfehlung
Für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren empfehlen das BAG und die EKIF grundsätzlich keine Impfung im Herbst/Winter 2022/23 und es werden keine Kosten für die Booster-Impfung übernommen. Dies unabhängig vom Impfstatus und der Infektionsgeschichte. Über 90 % der Jugendlichen und Kinder ab dem Alter von 5 Jahren haben Antikörper gegen SARS-CoV-2, welche von einer Impfung, Infektion oder Kombination der beiden stammen können.
Ausnahme
- Ungeimpfte Kinder und Jugendliche von 5–15 Jahren mit chronischen Krankheiten: 1 Dosis eines mRNA-Impfstoffes, präferenziell Comirnaty von Pfizer.
Besteht die Annahme, dass ungeimpfte Kinder oder Jugendliche von 5–15 Jahren (mit oder ohne chronische Krankheiten) bisher keine Infektion hatten, ist ein Impfschema von 2 Impfdosen im Abstand von 4 Wochen möglich, wenn die Eltern oder Erziehungsberechtigten dies für ihr Kind wünschen.
Für Kinder unter 5 Jahren ist die Impfung nicht empfohlen.
Wo Kinder und Jugendliche geimpft werden
- Kinder bis 11 Jahren werden in Kinderarztpraxen sowie im Referenz-Impfzentrum in Zürich geimpft.
- Jugendliche ab 12 Jahren werden in Kinderarztpraxen und im Referenz-Impfzentrum in Zürich geimpft.
Begleitung von Jugendlichen ab 12 bis 15 Jahren empfohlen
12- bis 15-jährige Jugendliche müssen zur Impfung von einer gesetzlichen Vertreterin bzw. einem gesetzlichen Vertreter begleitet werden oder eine von dieser unterschriebene Einwilligungserklärung beibringen.
Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertretung:
- Download Einwilligungserklärung COVID-19-Impfung für 12–15-Jährige ohne Begleitung PDF | 1 Seiten | Deutsch | 36 KB
- Download Declaration of consent COVID-19 vaccination of persons age 12–15 without accompaniment PDF | 1 Seiten | Englisch | 1 MB
- Download Consentement éclairé du vaccination COVID-19 des persons âgés de 12 à 15 ans sans accompagnement PDF | 1 Seiten | Französisch | 1 MB
- Download Wie Sie Ihrem Kind beim Impfen helfen – Plakat A4 PDF | 1 Seiten | Deutsch | 5 MB
- Download Wie Sie Ihrem Kind beim Impfen helfen – Plakat A3 PDF | 1 Seiten | Deutsch | 5 MB
- Download Wie du dir beim Impfen helfen kannst – Plakat A4 PDF | 1 Seiten | Deutsch | 18 MB
- Download Wie du dir beim Impfen helfen kannst – Plakat A3 PDF | 1 Seiten | Deutsch | 22 MB
Ampelsystem Kinderimpfung für Impfende
Frühestens nach vier Monaten
Auffrischimpfungen sollen frühestens vier Monate nach der letzten COVID-19-Impfung oder vier Monate nach einer bekannten Infektion mit dem Coronavirus erfolgen. Dies gilt auch für besonders gefährdete Personen, die bereits eine Auffrischimpfung erhalten haben. Andere Impfungen mit inaktivierten Impfstoffen (wie z. B. die Grippeimpfung) können gleichzeitig mit, vor oder nach einer COVID-19-Impfung erfolgen.
Empfohlene Impfungen sind kostenfrei
Alle Impfungen, die den Empfehlungen von BAG und EKIF entsprechen, sind für die Impfenden kostenlos. Personen, welche seit dem 10.10.2022 bereits eine Auffrischimpfung erhalten haben, wird keine weitere Auffrischimpfung nach 4 Monaten empfohlen. Wer eine erneute Auffrischimpfung wünscht, kann diese daher ab dem 10.02.2023 nur mehr als Selbstzahler erhalten.
Mehrsprachige Informationen
Impforte
Referenz-Impfzentrum
Alle Personen ab 16 Jahren können über das kantonale Impftool VacMe oder die Impfhotline 0848 33 66 11 einen Termin im Referenz-Impfzentrum der Universität Zürich am Hirschengraben 84 buchen. Im Impfzentrum werden innerhalb der Öffnungszeiten auch Impfungen ohne Voranmeldung angeboten.
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Vorteile:
- Halten Sie Ihre Krankenversicherungskarte bereit.
- Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie einen sechsstelligen Code. Bewahren Sie diesen auf. Sie benötigen ihn für die Terminbuchung und als Eintrittsticket im Impfzentrum.
Vorteile:
- Wählen Sie den Impfort aus und buchen Sie Ihre Impftermine.
- Für die Umbuchung oder Stornierung eines Impftermins loggen Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse oder Ihrem selbst gewählten Benutzernamen bitte erneut auf dem kantonalen Impftool ein.
- Bei telefonischer Registrierung via Impfhotline ist die Terminbuchung nur telefonisch möglich.
Apotheken
Auch in Apotheken werden Personen ab 16 Jahren geimpft. Bei der Terminbuchung auf dem kantonalen Impftool VacMe können sie ebenfalls als Impfort ausgewählt werden. Apotheken im Kanton Zürich, welche Impfungen anbieten sind mit dem Vermerk «COVID-19» gekennzeichnet und unter folgendem Link zu finden.
Weisung an Apotheken für COVID-19-Impfungen
Arztpraxen
Auch Arztpraxen bieten nach wie vor Impfungen an. Kontaktieren Sie hierzu direkt Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt.
Was Sie zum Impftermin mitnehmen müssen
Für die Impfung müssen Sie Folgendes vorweisen:
Vorteile:
- Sechsstelliger Code (ausgedruckt oder als QR-Code), sofern Sie sich vorgängig im kantonalen Impftool registriert haben.
- Krankenkassenkarte
- Amtlicher Ausweis
- Impfausweis (fakultativ)
- Allergikerinnen und Allergiker mit schwerer Reaktion in der Vergangenheit: ärztliches Attest
- Schwangere Frauen: in Apotheken eine ärztliche Verschreibung
- Unbegleitete 12- bis 15-Jährige: Einwilligungserklärung einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters
Die persönlichen Angaben sowie der Wohnort werden beim Empfang überprüft.
Impfhotline Kanton Zürich: 0848 33 66 11
Montag–Freitag: 08.00–18.00 Uhr
Kosten im Inland max. 0,08 Franken/Minute (Ausnahme: öffentliche Sprechstellen)
Impfstoffe
Die Impfstoffe werden vom Bund beschafft, derzeit sind vier zugelassen:
Vorteile:
- mRNA-Impfstoff Comirnaty von Pfizer/BioNTech
- mRNA-Impfstoff Spikevax von Moderna
- Proteinimpfstoff Nuvaxovid von Novavax
- Vektorimpfstoff Janssen von Janssen
Bevorzugt mit bivalenten mRNA-Impfstoffen
Es wird empfohlen, die Auffrischimpfung vorzugsweise mit einem (angepassten) bivalenten mRNA-Impfstoff oder mit Nuvaxovid durchzuführen, soweit diese verfügbar sind. Diese Impfstoffe, wie auch die monovalenten mRNA-Impfstoffe, sind grundsätzlich geeignet und empfohlen, um schwere Infektionen zu verhindern. Der bivalente Impfstoff Comirnaty ebenso wie Nuvaxovid sind für Personen ab 18 Jahren zugelassen. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren handelt es sich um einen «off label use». Nuvaxovid wird aufgrund der beschränkten Verfügbarkeit ausschliesslich im Impfzentrum angeboten.
Heterologe Auffrischimpfung möglich
Die Auffrischimpfung ist sowohl homolog als auch heterolog (gleicher oder anderer Impfstoff als bei vorhergehenden Impfungen) möglich.
Dokumentation der Impfung
Impfnachweis / Impfausweis
Ihre Impfungen sind im kantonalen Impftool dokumentiert und Sie können sich den Nachweis dort herunterladen. Auf Wunsch erhalten Sie auch bei der Impfstelle einen ausgedruckten Impfnachweis. Der Impfnachweis enthält den Ort und das Datum der Impfung sowie Informationen zum verabreichten Impfstoff (Handelsname, Hersteller, Lot-Nr.). Falls vorhanden, nehmen Sie zudem Ihren Impfausweis («Impfbüchlein») zu den Impfterminen mit, dann werden die COVID-19-Impfungen auch dort eingetragen.
Beim Impfnachweis/-ausweis handelt es sich um eine ärztliche Bescheinigung und nicht um ein amtliches Dokument.
Für Gesundheitsfachpersonen
Services und Formulare
BAG-Infoline Coronavirus-Impfung für Fachpersonen
+41 58 462 21 00 (Montag bis Freitag, 8–18 Uhr)
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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Kontakt
Gesundheitsdirektion - Impfung
Postfach
8090 Zürich
Impfhotline