Impfempfehlung
Empfehlung für besonders gefährdete Personen
Eine COVID-19-Impfung wird im Herbst und Winter besonders gefährdeten Personen (BGP) ≥ 16 Jahren empfohlen. Dazu gehören:
Vorteile:
- Personen ab 65 Jahren
- Personen ab 16 Jahren mit einer chronischen Krankheit
- Personen ab 16 Jahren mit Trisomie 21
Empfohlene Impfungen sind kostenlos und werden via Kanton von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen. Die Abrechnung und Vergütung erfolgt aktuell wie bisher über VacMe.
Für Schwangere nach individueller Abklärung
Schwangeren ohne Vorerkrankungen wird eine Impfung nur nach individueller Nutzen-Risiko-Analyse mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt empfohlen.
Für schwer immundefiziente Personen
Für schwer immundefiziente Personen ab 16 Jahren, welche bereits geimpft worden sind, gilt die Empfehlung für eine COVID-19-Impfung, wie sie für BGP gilt. Kindern und Jugendlichen <16 Jahren, welche bereits geimpft worden sind, wird keine Impfung empfohlen. Bei schwer immundefizienten Personen ab 5 Jahren, welche noch nicht geimpft worden sind, soll zunächst eine Anti-Spike-IgG-Antikörperbestimmung durchgeführt werden.
Keine Empfehlung für alle weiteren Personen
Allen weiteren Personen wird keine COVID-19-Impfung empfohlen. Wird reisebedingt oder aus anderen Gründen eine COVID-19-Impfung benötigt oder gewollt, ist das weiterhin gegen Bezahlung möglich.
Die aktuelle Impfempfehlung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) ist seit dem 2. Oktober 2023 in Kraft.
Informationen zur Impfung
Vorteile:
- Die Impfung umfasst eine einzelne Impfdosis und soll frühestens sechs Monate nach der letzten COVID-19-Impfung oder Infektion erfolgen.
- Wieviele Impfdosen die Person bereits erhalten hat, spielt keine Rolle. Die Impfung wird mit einem an XBB.1.5 angepassten mRNA-Impfstoff von Moderna (Spikevax®) oder Pfizer (Comirnaty®) empfohlen.
- Andere Impfungen mit inaktivierten Impfstoffen (wie z. B. die Grippeimpfung) können gut gleichzeitig mit, vor oder nach einer COVID-19-Impfung erfolgen.
Impforte
Apotheken
Apotheken bieten Personen ab 16 Jahren COVID-19-Impfungen an. Bei der Terminbuchung auf dem kantonalen Impftool VacMe können sie als Impfort ausgewählt werden. Apotheken im Kanton Zürich, welche Impfungen anbieten sind mit dem Vermerk «COVID-19» gekennzeichnet und unter folgendem Link zu finden.
Wichtiger Hinweis
Immunsupprimierte und Patienten mit Autoimmunerkrankung dürfen nicht in Apotheken geimpft werden. Schwangere müssen weiterhin ein ärztliches Attest vorweisen.
Informationen und Weisungen für Apotheken
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Vorteile:
- Halten Sie Ihre Krankenversicherungskarte bereit.
- Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie einen sechsstelligen Code. Bewahren Sie diesen auf. Sie benötigen ihn für die Terminbuchung und als Eintrittsticket im Impfzentrum.
Hinweis
VacMe ist nur in der Schweiz und den angrenzenden Ländern (Deutschland, Frankreich, Österreich, Liechtenstein und Italien) verfügbar. Bei Login-Problemen wenden Sie sich bitte direkt an die Impfhotline 0848 33 66 11.
Vorteile:
- Wählen Sie den Impfort aus und buchen Sie Ihre Impftermine.
- Für die Umbuchung oder Stornierung eines Impftermins loggen Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse oder Ihrem selbst gewählten Benutzernamen bitte erneut auf dem kantonalen Impftool ein.
- Bei telefonischer Registrierung via Impfhotline ist die Terminbuchung nur telefonisch möglich.
Arztpraxen
Auch Arztpraxen bieten nach wie vor Impfungen an. Kontaktieren Sie hierzu direkt Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt.
Zentrum für Reisemedizin der Universität Zürich
Personen ab 16 Jahren können einen Impftermin im Zentrum für Reisemedizin der Universität Zürich am Hirschengraben 84 direkt über die Webseite oder unter Telefon 044 634 60 00 (Zentrale Zentrum für Reisemedizin) buchen.
Was Sie zum Impftermin mitnehmen müssen
Für die Impfung müssen Sie Folgendes vorweisen:
Vorteile:
- Krankenkassenkarte
- Amtlicher Ausweis
- Impfausweis: dringend empfohlen, da keine Zertifikate mehr ausgestellt werden
- Allergikerinnen und Allergiker mit schwerer Reaktion in der Vergangenheit: ärztliches Attest
- Sechsstelliger Code (ausgedruckt oder als QR-Code), sofern Sie sich vorgängig im kantonalen Impftool registriert haben.
Impfhotline Kanton Zürich: 0848 33 66 11
Werktags Montag, Mittwoch und Freitag: 08.00–12.00 Uhr
Kosten im Inland max. 0,08 Franken/Minute (Ausnahme: öffentliche Sprechstellen)
Impfstoffe
Die Impfstoffe werden von Swissmedic zugelassen und vom Bund beschafft.
Dokumentation der Impfung
Impfausweis mitnehmen
Seit dem 1. September 2023 werden keine COVID-Zertifikate mehr ausgestellt, da der Betrieb des Schweizer Zertifikatssystems eingestellt wurde. Nehmen Sie daher Ihren persönlichen Impfausweis («Impfbüchlein») mit, damit die Impfung dort eingetragen werden kann.
Ihre Impfungen sind auch nach wie vor im kantonalen Impftool VacMe dokumentiert und Sie können den Nachweis dort herunterladen. Auf Wunsch erhalten Sie auch bei der Impfstelle einen ausgedruckten Impfnachweis. Es ist jedoch nicht mehr vorgesehen, eine lückenlose Impfhistorie in Ihrem VacMe-Account abzubilden, sodass ausserkantonale Impfungen oder Impfungen im Ausland nicht nachgetragen werden.
Für Gesundheitsfachpersonen
Services und Formulare
BAG-Infoline Coronavirus-Impfung für Fachpersonen
+41 58 462 21 00 (Montag bis Freitag, 8–18 Uhr)
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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Kontakt
Gesundheitsdirektion - Impfung
Postfach
8090 Zürich
Impfhotline