Meldung oder Antrag auf Bewilligung von DAF einreichen
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Wer muss eine Meldung machen oder eine Bewilligung beantragen?
- Sozialpädagogische Begleitung von Pflegeverhältnissen
- Aus- und Weiterbildung der Pflegeeltern
- Beratung und Therapien für Pflegekinder
Private Organisationen und Einzelpersonen, die Pflegeplätze für Minderjährige vermitteln, sind bewilligungspflichtig. Für andere Dienstleistungen in der Familienpflege (DAF) gilt eine Meldepflicht. Meldepflichtig sind insbesondere folgende Dienstleistungen:
Die Anbieterinnen und Anbieter von Dienstleistungen in der Familienpflege sind zudem der Aufsicht der zentralen kantonalen Behörde unterstellt. Im Kanton Zürich ist dafür das Amt für Jugend und Berufsberatung zuständig.
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Beilagen
Um den Antrag einzureichen, benötigen Sie die folgenden Beilagen:
Vorteile:
- *Aktuelle Strafregisterauszüge (Privat- und Sonderprivatauszug) aller geschäftsführenden und vermittelnden Personen
- Konzept (mit Erstelldatum, Autor/in sowie Datum der Abnahme durch die Trägerschaft)
- Tarifordnungen
- Statuten
- Versicherungsnachweise
- *Aufstellung der Organe der Organisation mit Angaben zu deren personellen Besetzung (Name, Funktion)
- Erfolgsrechnung, Bilanz und Budget der letzten 3 Jahre
- Musterarbeitsvertrag oder Angaben zum Anstellungsverhältnis
- Verzeichnis Pflegekinder
- Verzeichnis Pflegeeltern
- *Verzeichnis Personal
- *Kopien der Unterlagen zur Rechtsform (z.B. Gründungsurkunden, Statuten, Handelsregisterauszug usw.)
* für Dienstleistungsangebote in der Familienpflege, die nur Aus- und Weiterbildung für Pflegeeltern umfassen, sind nur die gekennzeichneten Dokumente und Inhalte einzureichen.
Konzeptvorlage für Dienstleistungsangebote in der Familienpflege (DAF)
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Formular ausfüllen & einreichen
Füllen Sie dieses Formular aus:
Meldung und Bewilligung für Dienstleistungsangebote in der Familienpflege
Senden Sie es inklusive den Beilagen an:
Amt für Jugend und Berufsberatung
Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung, Trägerschaften
Bitte beachten Sie, dass Sie auch die Verzeichnisse der Pflegekinder, Pflegeeltern und des Personals datieren, unterzeichnen und gemeinsam mit dem Formular einreichen.
Die Verzeichnisse müssen zusätzlich auch noch elektronisch zugestellt werden: