Antrag zur Bewilligung für die Aufnahme eines Pflegekindes stellen
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Was Interessierte wissen müssen
Pflegeeltern übernehmen eine öffentliche Aufgabe. Je nach Intensität, Dauer oder Entgelt ist ein Pflegeverhältnis von Gesetzes wegen bewilligungspflichtig und wird beaufsichtigt. Dies gilt auch, wenn Verwandte oder Vertraute aus dem sozialen Umfeld die Pflege von Kindern übernehmen. Die Pflegeplatzbewilligung wird durch die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) am Wohnsitz der Pflegefamilie erteilt. Das Amt für Jugend und Berufsberatung prüft solche Pflegeverhältnisse mindestens einmal jährlich im Rahmen eines Aufsichtsbesuches.
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Beilagen
Um den Antrag einzureichen, benötigen Sie die folgenden Beilagen:
Vorteile:
- Strafregisterauszug (Privat- und Sonderprivatauszug)
- Betreibungsregisterauszug
- Strafregisterauszug (Privat- und Sonderprivatauszug)
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Formular ausfüllen & einreichen
Füllen Sie das Formular bis und mit Seite 5 aus und senden Sie es zusammen mit den Beilagen an das für Ihren Wohnort zuständige kjz (Kinder- und Jugendhilfezentrum) bzw. an die Regionalstelle Pflegefamilien (RPF).
Antrag und Empfehlung zur Bewilligung für die Aufnahme eines Pflegekindes