Flughafengefängnis

Das Flughafengefängnis verfügt über die Abteilungen Strafvollzug und Ausländerrechtliche Administrativhaft. Hier erfahren Sie alles zum Flughafengefängnis – von den Besuchszeiten bis zu den Arbeitsmöglichkeiten der Inhaftierten.
Inhaltsverzeichnis
Über uns
Das Flughafengefängnis wurde in zwei Etappen erstellt. Im Februar 1995 wurde die Abteilung Untersuchungshaft und Strafvollzug eröffnet, wodurch vier kleine und renovationsbedürftige Bezirksgefängnisse (Alt-Pfäffikon, Andelfingen, Bülach und Uster) geschlossen werden konnten. Ende 1996 nahm dann die Abteilung Ausschaffungshaft ihren Betrieb auf.
In der Abteilung Strafvollzug werden heute nur noch Freiheitsstrafen von maximal 18 Monaten vollzogen.
Die Abteilung Ausschaffungshaft des Flughafengefängnisses wiederum ist schweizweit die erste und auch grösste Institution ihrer Art und hat aus diesem Grund, aber auch wegen ihrer Nähe zum Flughafen Zürich-Kloten, eine herausragende Bedeutung.
Vorteile:
- Kapazität: 200 Plätze (94 Plätze für Strafvollzug; 106 Plätze für Ausschaffungshaft)
- Mitarbeitende: 71,6 Stellen
Besuch
-
Vor dem Besuch
Besuchszeiten Abteilung Strafvollzug
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag:
9 bis 11 Uhr
13.30 bis 15.30 UhrBesuchszeiten Abteilung Administrativhaft
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag:
13.45 bis 16.15 UhrDamit Sie eine inhaftierte Person besuchen dürfen...
Vorteile:
- brauchen Sie eine Bewilligung.
- müssen Sie sich telefonisch anmelden.
-
Bewilligung einholen
Damit Sie eine inhaftierte Person besuchen dürfen, brauchen Sie eine schriftliche Bewilligung.
Für die Besuchsbewilligung füllen Sie bitte folgendes Formular aus und senden es an die Gefängnisleitung des Flughafengefängnisses:
-
Bewilligung abwarten
Vorteile:
- Wir prüfen Ihren Antrag, sobald er bei uns eingegangen ist.
-
Telefonische Anmeldung
Nachdem Sie die schriftliche Bewilligung von der Gefängnisleitung erhalten haben, ist eine telefonische Voranmeldung zwingend erforderlich:
- Abteilung Strafvollzug: +41 43 258 18 00
- Abteilung Administrativhaft: +41 43 258 19 00
-
Am Besuchstag mitbringen
Vorteile:
- Ausweis oder eine Identitätskarte
- Besuchsbewilligung
Auszug Besuchsregeln
Der Besuch von inhaftierten Personen ist genau geregelt. Hier finden Sie einen Auszug aus den Besuchsregeln der Abteilung Strafvollzug:
- Die inhaftierte Person darf in der Regel einen Besuch pro Woche empfangen.
- Die normale Besuchsdauer beträgt eine Stunde. Nicht bezogene Besuchsstunden verfallen.
- Die Zahl der Besuchspersonen pro Besuch wird von der Gefängnisleitung festgelegt. Es dürfen nicht mehr als drei Personen zu Besuch kommen.
- Nicht bewilligte Gegenstände sowie Mäntel und Jacken dürfen nicht in den Besuchsraum. Religiös bedingte Kopfbedeckungen sind nach erfolgter Kontrolle erlaubt.
- Die Besuchspersonen müssen sich ausweisen. Auch für Kleinkinder ab drei Jahren muss ein Ausweis vorgelegt werden.
Die vollständige Besuchsregelung können Sie hier nachlesen:
Betreuung & Behandlung
In jeder Vollzugseinrichtung steht ein Gesundheitsdienst zur Verfügung. Die Inhaftierten werden innerhalb von sieben Tagen ab dem ersten Eintritt in einen Betrieb vom Gesundheitsdienst unentgeltlich untersucht.
- Bei psychischen Problemen werden die Inhaftierten von einer Psychiaterin oder einem Psychiater bzw. einer Psychologin oder einem Psychologen versorgt.
- Die Inhaftierten können mit der Seelsorgerin oder dem Seelsorger der Landeskirchen oder mit Vertreterinnen oder Vertretern anderer Religionen regelmässig Gespräche führen.
- Für die Sozialberatung der Inhaftierten ist der Sozialdienst der Vollzugseinrichtung zuständig.
Arbeit
Arbeitswilligen inhaftierten Personen, die sich in der Abteilung Ausschaffungshaft befinden, wird im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten eine geeignete Arbeit angeboten. Für die inhaftierten Personen der Abteilung Strafvollzug ist die Arbeit obligatorisch.
Folgende Arbeiten führen die inhaftierten Personen aus:
- couvertieren, falzen
- abzählen, wägen, zusammentragen
- abpacken von Montagesätzen
- einschweissen, schrumpfen, bandieren
Leiter Arbeitsbetriebe
Hanspeter Gerber
Postfach
8058 Zürich-Flughafen
+41 43 258 18 50
hanspeter.gerber@ji.zh.ch
Sport & Freizeit
In den Gemeinschaftsräumen stehen den inhaftierten Personen verschiedene Gesellschaftsspiele zur Verfügung. Die inhaftierten Personen in der Abteilung Administrativhaft haben die Möglichkeit, sich im Kraftraum sportlich zu betätigen.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.