Neues Volksschulgesetz/Aufhebung des Stundenplanreglements vom 10. Dezember 1991
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Im Zusammenhang mit dem neuen Volksschulgesetz (VSG) vom 7. Februar 2005 und der neuen Volksschulverordnung (VSV) vom 28. Juni 2006 ist das Stundenplanreglement, das der Erziehungsrat am 10. Dezember 1991 erlassen hat, aufzuheben. Diejenige Behörde, welche einen Rechtserlass beschlossen hat, ist auch für dessen Änderung oder Aufhebung zuständig.
Anstelle des bisherigen Stundenplanreglements tritt § 27 VSG. Dort ist unter anderem der Grundsatz verankert, wonach der Stundenplan in erster Linie die Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt und einen ununterbrochenen Unterricht oder eine anderweitige unentgeltliche Betreuung während des ganzen Vormittags gewährleistet (Absatz 2). Die Konkretisierung der gesetzlichen Regelung erfolgt in § 26 VSV. Die beiden Paragraphen im kantonalen Schulrecht liefern lediglich einen Rahmen. Im Übrigen ist es Sache der Schulleitungen unter Mitwirkung der Schulkonferenzen einen den örtlichen Bedürfnissen angepassten Stundenplan festzulegen (§ 44 Abs. 2 lit. b Ziff. 3 VSG).
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
- Das Reglement über die Organisation des Unterrichts und die Stundenpläne (Stundenplanreglement) vom 10. Dezember 1991 (LS 412.121.2) wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
- Veröffentlichung in der Gesetzessammlung und im Schulblatt.
- Mitteilung an Bildungsdirektion und Staatskanzlei.
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