Projekt Kompetenzzentren

Die Zuteilung der Berufe an die Berufsfachschulen wird neu geregelt. Die Schulen sollen so aufgestellt sein, dass sie die Herausforderungen der Zukunft meistern können und weiterhin eine Unterrichtsqualität auf hohem Niveau gesichert ist.

Ausgangslage

Im Kanton Zürich gibt es 19 kantonale und 12 nicht-kantonale (entweder private oder kommunale) Berufsfachschulen, die berufliche Grund- und Weiterbildung anbieten. 2018 wurden in der Grundbildung rund 42000 Lernende mit einem Nettoaufwand von Fr. 350 Mio. ausgebildet. Im Kanton Zürich werden über 200 Berufe beschult, ca. 30 davon an mehreren Schulorten.

Die Verteilung der Berufe auf die Schulen ist historisch gewachsen und nicht mehr ideal. Zum einen gibt es Berufe, für die heute im Verhältnis zur Anzahl Lernender zu viele Standorte vorhanden sind. Zum anderen kann eine zu starke Konzentration an einem Standort bei einem stark wachsenden Beruf die Schulentwicklung behindern.

Mit dem Projekt «Kompetenzzentren» werden die Kompetenzen an den einzelnen Schulen gebündelt. So wird die Expertise konzentriert, der Schulraum optimal genutzt und gleichzeitig werden die Regionen gestärkt.

Vorgehen und Umsetzung

Im Februar 2018 bat der Bildungsrat die Bildungsdirektion, die Optimierung der Berufszuteilung und die Bildung von Kompetenzzentren an die Hand zu nehmen. Im Rahmen der Projektinitialisierung erarbeitete das Mittelschul- und Berufsbildungsamt eine Diskussionsgrundlage, die den Beteiligten vorgestellt wurde.

Neuzuteilung der Berufe

Der Bildungsrat hat am 3. Februar 2020 die Neuzuteilung der Berufe an die Zürcher Berufsfachschulen beschlossen. Im Anschluss wurden mit jeder Schule, den betroffenen Organisationen der Arbeitswelt sowie Vertretern von Lehrpersonen- und Personalverbänden Gespräche geführt und Rückmeldungen eingeholt. Aufgrund der gesammelten Rückmeldungen wurde die Diskussionsgrundlage zu einem Lösungsvorschlag verarbeitet. Dieser ging in eine breite Vernehmlassung.

Die Umsetzung

Der Grossteil der neuen Zuteilungen soll 2021 und 2022 umgesetzt werden. Bis spätestens Sommer 2024 sollen die neue Berufszuteilung und die Bildung von Kompetenzzentren abgeschlossen sein. 

Zwischen März und Mai 2020 wurde zusammen mit den Schulen die Umsetzungsplanung erarbeitet sowie die Projektorganisation für jedes Teilprojekt erstellt. Die grossen Teilprojekte starten 2021 mit der Umsetzung.

Die Neuausrichtung der einzelnen Schulen erfolgt in 12 Teilprojekten. Daneben gibt es begleitende Teilprojekte, die sich etwa mit der Neueinteilung der Schuleinzugsgebiete, der Berufsmaturität oder den Finanziellen und personellen Aspekten des Projekts befassen. Auch das Teilprojekt Personal wurde wieder aufgenommen.

Teilprojekt Personal

Die geänderte Zuteilung von Berufen an die Schulen hat auch Auswirkungen auf die Lehrpersonen der jeweiligen Berufe. Parallel zu den Gesprächen über die Diskussionsgrundlage startete das Teilprojekt Personal, das zum Ziel hat, Massnahmen für die von den Berufsneuzuteilungen betroffenen Lehrpersonen zu erarbeiten.

Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertretungen der Rektoren, der Schulkommissionen, der Personalverbände und der Lehrpersonenvereinigungen zusammen.
 

In folgenden drei Handlungsfeldern wurden Massnahmen erarbeitet:

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Die Mitarbeitenden der Berufsfachschulen sollen während des ganzen Projekts Zugang zu den aktuellen Informationen haben. 

Zudem führt die Projektleitung Informationsveranstaltungen für Mitarbeitende an den Schulen durch.

Ob eine Lehrperson betroffen ist und ihren oder seinen Arbeitsort wechseln muss, hängt massgeblich davon ab, ob die Berufe per Stichtag an die neue Schule übergehen oder ob der Übergang schrittweise erfolgt. Unabhängig davon werden die Anstellungen der Lehrpersonen per Stichtag an die neue Schule überführt. Die Lehrpersonen werden so jeweils nur einen Arbeitgeber haben.

Massnahme 2.1:

Die Anstellungsverhältnisse der Lehrpersonen werden per Stichtag an die neue Schule überführt. Unterrichtet eine Lehrperson während der Übergangsphase an zwei Schulen gleichzeitig, sollen nicht zwei Anstellungen bestehen.

Massnahme 2.2:

Auf die Ausstellung einer Entlassungsverfügung soll nach Möglichkeit verzichtet werden. Wird die Funktion sowie die Einreihung einer Lehrperson an der neuen Schule unverändert weitergeführt, wird eine Versetzungsverfügung erlassen.

Massnahme 2.3:

Die Präsidentinnen und Präsidenten der Schulkommissionen sowie die Rektorinnen und Rektoren verpflichten sich im Rahmen eines Commitments zur Übernahme der unbefristet angestellten Lehrpersonen. Allfällig bestehende Problematiken bezüglich Leistung und Verhalten sollen auf dem ordentlichen personalrechtlichen Weg und nicht in Zusammenhang mit dem Projekt angegangen werden. Gespräche mit den einzelnen Lehrpersonen können von den Rektorinnen oder Rektoren der beiden Schulen zusammen geführt werden.

Massnahme 2.4:

Eine Lehrperson mit besonderen Aufgaben (mbA) kann von der neuen Schule ohne mbA-Wahlverfahren und ohne öffentliche Ausschreibung übernommen werden. Eine ausnahmsweise Aberkennung eines bereits vorhandenen mbA-Status ist zu begründen. Bis zur Umsetzung des Projekts sind die Schulen bei der Ernennung von neuen mbA-Lehrpersonen zurückhaltend.

Massnahme 2.5:

Es wird eine neutrale Stelle am Mittelschul- und Berufsbildungsamt eingerichtet, an welche sich sowohl Schulleitungen als auch Lehrpersonen wenden können. Diese Stelle kann auch bei schwierigen Gesprächen beigezogen werden.

Massnahme 2.6:

Sollte das KV Zürcher Oberland zu Stande kommen, würde sich die Überführung der Lehrpersonen vom KV Wetzikon in die kantonalen Anstellungsbedingungen an der Überführung des KV Uster 2013 orientieren. Damals wurden die bisherigen Anstellungsbedingungen grossmehrheitlich beibehalten, wobei die Unterschiede sehr geringfügig waren.

Als Übergangsphase gilt die Zeit, in der eine Lehrperson sowohl an der bisherigen als auch an der neuen Schule unterrichtet. Diese Phase bringt einerseits organisatorischen Aufwand, andererseits entsteht den Lehrpersonen Zusatzaufwand, für den die Modalitäten der Entschädigung zu klären sind.

Massnahme 3.1:

Fahrtspesen mit dem öffentlichen Verkehr werden entschädigt, basierend auf dem tatsächlichen Aufwand. Maximal die Fahrt von der alten an die neue Schule.
Die Zeit, die für den Weg tatsächlich zusätzlich benötigt wird, wird entschädigt. Maximal die Zeit für die Fahrt von der alten an die neue Schule.

Massnahme 3.2:

Einsätze am gleichen Tag an beiden Schulen sollen vermieden werden, ausser die Schulen sind räumlich nahe zusammen. Sinnvollerweise verständigen sich die beiden Schule auf Einsatztage. In dieser Übergangsphase wird auch ein gewisses Entgegenkommen der Lehrpersonen erwartet.

Massnahme 3.3:

Den Schulen wird im Rahmen des Projekts ein Betrag zur Verfügung gestellt, den die Schulleitung zur Minderung der Folgen der Personalwechsel einsetzen kann (z.B. professionelle Begleitung des Veränderungsprozesses, Übernahme von Unterrichtsmaterialien etc.). Den Fachschaften sollen für die Neuorganisation zusätzliche Entlastungen gewährt werden.
 

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Adresse

Ausstellungsstrasse 80
8090 Zürich
Route (Google)

E-Mail

kompetenzzentren@mba.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: