Elternmitwirkung und Partizipation von Schülerinnen und Schülern

Das Volksschulgesetz räumt Schülerinnen, Schülern und Eltern gewisse Mitwirkungs- und Partizipationsrechte ein. Ziel der Mitwirkung ist ein starkes Dreieck «Schule – Eltern – Schülerinnen und Schüler», das bewusst an gemeinsamen Zielen und Interessen arbeitet.

Inhaltsverzeichnis

Mitwirkung und Partizipation

Sowohl die Elternmitwirkung als auch die Schüler- und Schülerinnen-Partizipation tragen wesentlich zur Qualität und zu tragfähigen Lösungen in der Schule bei. Im Organisationsstatut ist die Form der Mitwirkung festgeschrieben und geregelt. Im Rahmen der Schulprogrammarbeit reflektiert die Schulkonferenz die Mitwirkung der Eltern und die Partizipation der Schülerinnen und Schüler.

Elternmitwirkung 

Die Mitwirkungsrechte der Eltern können grundsätzlich auf zwei Ebenen stattfinden.

Individuelle Mitwirkung 

Die individuelle Mitwirkung betrifft das Mitspracherecht der Eltern in Bezug auf Entscheide, die das eigene Kind betreffen. Dazu gehören insbesondere Entscheide zu speziellen Massnahmen (IF, Sonderschulung etc.), Promotionsentscheide etc. – Entscheide, welche in der Regel mit dem Instrument des Schulischen Standortgespräches SSG getroffen werden.

Allgemeine oder institutionelle Mitwirkung 

Das Organisationsstatut gewährleistet und regelt die allgemeine Mitwirkung der Eltern. Bei Personalentscheidungen und methodisch-didaktischen Entscheidungen ist die Mitwirkung ausgeschlossen. Ein Reglement als Bestandteil des Organisationsstatuts regelt die allgemeine Elternmitwirkung. Es ist den Gemeinden überlassen, dessen Umfang und Inhalt zu bestimmen. Ebenso liegt es in ihrer Kompetenz, welche Form sie dem institutionalisierten Elterngremium geben wollen.

Schülerinnen- und Schülerpartizipation 

Das Volksschulgesetz (VSG § 50 Absatz 3) hält fest, dass die Schülerinnen und Schüler an den sie betreffenden Entscheiden beteiligt werden, soweit nicht ihr Alter oder andere wichtige Gründe dagegen sprechen.
Das Organisationsstatut und das Schulprogramm sehen eine dem Alter und dem Entwicklungsstand entsprechende Mitverantwortung und Mitsprache der Schülerinnen und Schüler vor. Formelle Gefässe und Gremien, die sich in der Praxis bewährt haben, sind der Klassenrat und das Schulparlament.
 

Good-Practice Beispiele

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Primarschule Birmensdorf

Primarschule Ottenbach

Primarschule Schlatt

Sekundarschule Uetikon am See

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