Begründung des Arbeitsverhältnisses
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Telefonische Auskunft
Montag, Mittwoch und Freitag von 10 bis 12 Uhr
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Die Rechtsauskunft steht HR-Fachpersonen und Führungskräften der kantonalen Verwaltung, der Gemeinden und der öffentlichrechtlichen Betriebe zur Verfügung.