Waldbrandgefahr

Bei Trockenheit beurteilt die Abteilung Wald des Amts für Landschaft und Natur (ALN) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt laufend die Situation in den Zürcher Wäldern. Herrscht Waldbrandgefahr, kann sie Warnungen ausgeben oder ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen.

Aktuelle Lage und geltende Massnahmen

Die Website des Bundes gibt tagesaktuell Auskunft über die Waldbrandgefahr in der gesamten Schweiz.

Verhaltensregeln

Helfen Sie mit, Waldbrände zu verhindern. Halten Sie im Wald und in Waldesnähe stets die Verhaltensregeln ein.

So helfen Sie mit, Brände zu verhüten:

  • Kein brennendes oder glühendes Material wegwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.)
  • Feuer nur in befestigten Feuerstellen entfachen
  • Feuer laufend überwachen und Funkenwurf sofort löschen
  • Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig mit Wasser löschen
  • Bei starkem und böigem Wind auf Feuer verzichten

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

  • Unbedingt Verhaltensregeln beachten (siehe oben)
  • Am besten gar kein Feuer machen

  • Im Wald und bis 50 Meter vom Wald entfernt ist es verboten, Feuer zu entfachen und brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills.
  • Für Feuerwerk und Brauchtumsfeuer (Höhenfeuer, 1.-August-Feuer) gilt ein Abstand von 200 Meter zum Waldrand.
  • Von diesen Bestimmungen ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, wenn sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Die Geräte müssen in jedem Fall kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein (z.B. auf befestigten Plätzen).

Hintergrundinformationen

Waldbrandgefahr im Kanton Zürich

Verheerende Waldbrände, wie sie im Gebirge und auf der Alpensüdseite vorkommen, sind im Kanton Zürich zum Glück sehr selten. Dies liegt an den klimatischen Bedingungen, der Topografie und der meteorologischen Situation. Es gibt im Kanton Zürich weder Föhntäler noch steppenartige, südexponierte Hänge wie etwa im Wallis oder im Jura. Im Winter, wenn im Süden trotz tieferer Temperaturen oft Waldbrände wüten, ist die Sonneneinstrahlung bei uns schwach. Es ist oft neblig, also feucht, auch wenn keine Niederschläge fallen. Dennoch sind Waldbrände auch im Kanton Zürich nicht ausgeschlossen!

Feuerverbote im Kanton Zürich

Bei Trockenheit beurteilt die Abteilung Wald des Amts für Landschaft und Natur (ALN) laufend die Situation in den Wäldern. Bei erhöhter Waldbrandgefahr gibt das ALN eine Warnung aus oder erlässt ein Feuerverbot für Wald und Waldesnähe. Ein generelles Verbot, Feuer im Freien zu entfachen, können im Kanton Zürich nur die Gemeinden erlassen.

Kontakt

Amt für Landschaft und Natur - Abteilung Wald

Adresse

Weinbergstrasse 15
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 27 50

Sekretariat

E-Mail

wald@bd.zh.ch

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Medienstelle der Baudirektion

Adresse
Walcheplatz 2
8001 Zürich
Route (Google)
E-Mail
media@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: