Bei Trockenheit beurteilt die Abteilung Wald des Amts für Landschaft und Natur (ALN) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt laufend die Situation in den Zürcher Wäldern. Herrscht Waldbrandgefahr, kann sie Warnungen ausgeben oder ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen.
Aktuelle Lage und geltende Massnahmen
Die Website des Bundes gibt tagesaktuell Auskunft über die Waldbrandgefahr in der gesamten Schweiz.
Verhaltensregeln
Helfen Sie mit, Waldbrände zu verhindern. Halten Sie im Wald und in Waldesnähe stets die Verhaltensregeln ein.
So helfen Sie mit, Brände zu verhüten:
- Kein brennendes oder glühendes Material wegwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.)
- Feuer nur in befestigten Feuerstellen entfachen
- Feuer laufend überwachen und Funkenwurf sofort löschen
- Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig mit Wasser löschen
- Bei starkem und böigem Wind auf Feuer verzichten
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Unbedingt Verhaltensregeln beachten (siehe oben)
- Am besten gar kein Feuer machen
- Im Wald und bis 50 Meter vom Wald entfernt ist es verboten, Feuer zu entfachen und brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills.
- Für Feuerwerk und Brauchtumsfeuer (Höhenfeuer, 1.-August-Feuer) gilt ein Abstand von 200 Meter zum Waldrand.
- Von diesen Bestimmungen ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, wenn sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Die Geräte müssen in jedem Fall kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein (z.B. auf befestigten Plätzen).
Hintergrundinformationen
Waldbrandgefahr im Kanton Zürich
Verheerende Waldbrände, wie sie im Gebirge und auf der Alpensüdseite vorkommen, sind im Kanton Zürich zum Glück sehr selten. Dies liegt an den klimatischen Bedingungen, der Topografie und der meteorologischen Situation. Es gibt im Kanton Zürich weder Föhntäler noch steppenartige, südexponierte Hänge wie etwa im Wallis oder im Jura. Im Winter, wenn im Süden trotz tieferer Temperaturen oft Waldbrände wüten, ist die Sonneneinstrahlung bei uns schwach. Es ist oft neblig, also feucht, auch wenn keine Niederschläge fallen. Dennoch sind Waldbrände auch im Kanton Zürich nicht ausgeschlossen!
Feuerverbote im Kanton Zürich
Bei Trockenheit beurteilt die Abteilung Wald des Amts für Landschaft und Natur (ALN) laufend die Situation in den Wäldern. Bei erhöhter Waldbrandgefahr gibt das ALN eine Warnung aus oder erlässt ein Feuerverbot für Wald und Waldesnähe. Ein generelles Verbot, Feuer im Freien zu entfachen, können im Kanton Zürich nur die Gemeinden erlassen.
Waldbrandgefahrenstufen 1 - 5
Es gibt verschiedene Stufen, die zeigen, wie gefährlich die Waldbrandgefahr ist. Je höher diese Stufe ist, desto grösser ist das Risiko für einen Waldbrand.
Ein Feuer kann man mit verschiedenen Eigenschaften beschreiben. Dazu gehören: Wie es entsteht, wie es sich ausbreitet, welche besonderen Merkmale (Charakteristik) es hat und wie man es löschen kann (Bekämpfung).
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Gefahrenstufe 1 «gering»
Entstehung:
Kleine Feuer sind selten, können aber nicht ganz ausgeschlossen werden. In ganz seltenen Fällen können Blitze einen Brand auslösen.
Ausbreitung:
Das Feuer breitet sich generell langsam aus.
Charakteristik:
Es kommt zu Boden- bzw. Lauffeuern. Die Baumkronen und die Humusschicht sind nicht betroffen.
Bekämpfung:
Der Waldbrand ist leicht zu löschen.
Gefahrenstufe 2 «mässig»
Entstehung:
Spontane Feuer können lokal entstehen. In seltenen Fällen können Blitze einen Brand auslösen.
Ausbreitung:
Das Feuer breitet sich langsam bis mittelschnell aus.
Charakteristik:
Es kommt zu Boden- bzw. Lauffeuern. Die Baumkronen sind nur selten betroffen. Die Humusschicht ist nicht oder nur wenig verbrannt.
Bekämpfung:
Der Waldbrand ist normalerweise leicht zu löschen.
Gefahrenstufe 3 «erheblich»
Entstehung:
Brennende Streichhölzer und Funkenflug eines Grillfeuers können einen Brand entfachen. Auch Blitzschläge können Brände auslösen.
Ausbreitung:
In offenem Gelände breitet sich das Feuer schnell aus, im Wald mittelschnell.
Charakteristik:
Einzelne Kronenbrände sind möglich. Die Humusschicht wird teilweise verbrannt.
Bekämpfung:
Der Waldbrand kann nur mit modernen Geräten gelöscht werden. Die Feuerwehr wird benötigt.
Gefahrenstufe 4 «gross»
Entstehung:
Brennende Streichhölzer, Funkenflug eines Grillfeuers und Blitzschläge entfachen mit grosser Wahrscheinlichkeit ein Feuer.
Ausbreitung:
Das Feuer breitet sich im Wald schnell aus.
Charakteristik:
Die Humusschicht verbrennt und es entstehen heisse Bodenfeuer. Die Kronen einzelner Bäume beginnen zu brennen. Flugfeuer sind möglich.
Bekämpfung:
Der Waldbrand ist schwierig und aufwendig zu löschen.
Gefahrenstufe 5 «sehr gross»
Entstehung:
Ein Waldbrand kann jederzeit ausbrechen.
Ausbreitung:
Das Feuer breitet sich über eine lange Zeit sehr schnell aus.
Charakteristik:
Es entstehen sehr heisse Feuer bei denen auch die Baumkronen in Brand geraten. Es kommt zu Flugfeuer über grosse Distanzen.
Bekämpfung:
Der Waldbrand kann kaum gelöscht werden.
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