Hier finden Sie Informationen über die aktuelle Lage von Vogelgrippe bei Wildvögeln und in Geflügelhaltungen im Kanton Zürich und über die damit verbundenen Vorschriften und Massnahmen.
Aufhebung der Beobachtungsgebiete
Seit Mitte Februar 2025 wurden keine weiteren Vögel positiv auf Vogelgrippe getestet. Die vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) erlassene Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza wird daher wie vorgesehen per 31. März 2025 aufgehoben. Somit bestehen ab 1. April 2025 keine Beobachtungsgebiete mehr und alle verfügten Massnahmen entfallen.
Wir raten jedoch weiterhin dazu, die Biosicherheitsmassnahmen aufrechtzuerhalten und den Kontakt Ihres Geflügels zu Wildvögeln zu vermeiden. Sollten Sie verdächtige Symptome bei Ihren Tieren feststellen, wenden Sie sich an Ihre Tierärztin oder Ihren Tierarzt.
Besten Dank für Ihr Engagement für die Gesundheit von Mensch und Tier.
Umsichtig bleiben – Geflügel vorausschauend schützen
Aktuell gelten für Tierhaltungen, die in den vom BLV festgelegten Beobachtungsgebieten liegen, die verfügten Massnahmen.
Aufgrund der bestehenden Fälle von Vogelgrippe in der Schweiz besteht eine Gefährdung für Geflügelhaltungen. Deshalb empfehlen wir allen Geflügelhaltenden, Biosicherheitsmassnahmen im Umgang mit ihren Tieren und bei der Betreuung ihrer Tiere umzusetzen. Durch wenige, kleine Schritte können grosse Verbesserungen beim Schutz des Geflügels vor der Vogelgrippe erreicht werden. Wichtige Schutzmassnahmen sind Kleiderwechsel beim Betreten des Geflügelstalls, Schuhhygiene, generelle Hygienefragen wie Händewaschen und Händedesinfizieren sowie die Einschränkung von Besuchern in der Geflügelhaltung.
Die zweite grosse Gefahrenquelle für eine Ansteckung des Hausgeflügels mit Vogelgrippe ist der direkte Kontakt mit Wildvögeln. Deshalb ist es wichtig, Möglichkeiten zu finden, wie der Kontakt des Hausgeflügels mit Wildvögeln verhindert werden kann. Dafür sollten unter anderem Futter- und Tränkstellen so platziert werden, dass Wildvögel keinen Zugang dazu haben.
Helfen Sie mit, die diesjährige Vogelgrippewelle auf niedrigem Niveau zu halten und die Ausbreitung der Tierseuche so weit wie möglich zu verhindern. Bitte beobachten Sie Ihr Geflügel auch hinsichtlich Krankheitssymptomen und konsultieren Sie im Zweifelsfall Ihre Tierärztin oder Ihren Tierarzt.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Krankheitssymptome bei Vogelgrippe sind Atemnot und andere Atemwegssymptome, Fressunlust, stumpfes und struppiges Federkleid, apathische Tiere mit zum Teil verdrehter Kopfhaltung, plötzliche Todesfälle oder abrupter Rückgang der Legeleistung. Bitte wenden Sie sich umgehend an Ihre Tierärztin oder Ihren Tierarzt, wenn bei Ihren Tieren diese Krankheitssymptome auftreten.
Märkten und Ausstellungen, an denen Geflügel aufgeführt werden, können auch kurzfristig die Genehmigung entzogen werden, Geflügel auszustellen, wenn im Kanton Zürich eine akute Infektionslage bezüglich Vogelgrippe besteht. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Planung Ihrer Ausstellungen und Märkte.
Hygienemassnahmen bei Einschränkungen der Freilandhaltung
Wenn aufgrund einer Tierseuche wie beispielsweise der Vogelgrippe die Freilandhaltung bei Geflügel eingeschränkt wird, um den Kontakt zu Wildvögeln zu verhindern, müssen Biosicherheitsmassnahmen umgesetzt werden. Hier finden Sie Umsetzungshilfen bei der Einschränkung der Freilandhaltung von Hausgeflügel und Beispiele für Hygieneschleusen für Kleinhaltungen von Geflügel.
Registrierungspflicht
Die Haltung von Geflügel muss beim Veterinäramt Zürich registriert werden, unabhängig von der Anzahl der Tiere oder ob es sich um eine private oder gewerbliche Haltung handelt.
Grosse Geflügelhaltungen müssen zusätzlich bei der Tierverkehrsdatenbank gemeldet sein und das Einstallen einer neuen Herde muss innert 10 Tagen gemeldet werden.
Vogelgrippevirus bei Kühen
In den USA wurden erstmals Ansteckungen von Kühen mit dem Vogelgrippevirus festgestellt. Der Virus wird in grosser Menge über die Milch ausgeschieden. Mittlerweile sind 178 Herden in 13 Bundesstaaten betroffen. Es sind auch klinische Infektionen von Menschen nachgewiesen. Hauptsächlich handelt es sich dabei um Mitarbeitende der Landwirtschaft.
In Europa und somit auch in der Schweiz liegen aktuell keine Hinweise auf eine Ansteckung von Kühen mit dem Vogelgrippevirus vor. Alle Verdachtsabklärungen fielen negativ aus.
Im Kanton Zürich wird das Bewusstsein für die Krankheit sowohl bei der Tierärzteschaft als auch bei den Tierhaltenden geschärft. Diagnosemöglichkeiten sind bereits etabliert, womit die Basis für Ausschlussuntersuchungen, aber auch ein grossflächiges Screening geschaffen worden sind. Zum aktuellen Zeitpunkt wird noch keine aktive Überwachung beim Milchvieh umgesetzt.
Symptome bei Kühen:
- Reduzierte Futteraufnahme, Milchrückgang, Fieber
- Veränderte Konsistenz und Farbe der Milch
- Konjunktivitis, leichte Störung des Allgemeinzustands
- Respiratorische Symptome wie Husten, Kurzatmigkeit, Fieber, Kopfschmerzen, schwere Verläufe selten
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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