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Der Regierungsrat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde des Kantons. Er wahrt die Verfassung und setzt die Gesetze, Verordnungen und die Beschlüsse des Kantonsrates um. Die sieben Mitglieder werden alle vier Jahre vom Volk gewählt.
Grusswort
Liebe Leserinnen und Leser
Sie interessieren sich für den Kanton Zürich? Oder sind Sie schon bei uns Zuhause? Dann herzlichen Glückwunsch dazu! Denn bei uns gibt es sowohl urbane Städte als auch einzigartige Landschaften. Bei uns kann
man Ausbildungen auf Weltniveau absolvieren und in einer intakten Natur Erholung finden. Wir haben auch ein reichhaltiges Kultur- und Sportangebot, leistungsfähige Infrastrukturen in den Bereichen Mobilität, Gesundheit und Bildung sowie eine starke Wirtschaft.
Bei uns ist der Pfannenstiel nicht Teil eines Küchenutensils, sondern der Goldküste. In Wald gibt es nicht nur Wald, der Rheinfall ist kein Reinfall und Dietikon ist eben nicht Dietlikon. Auch im «Säuliamt» leben noch andere Tiere und im Weinland trinkt man keineswegs nur Wein.
Unser Kanton ist so vielfältig wie innovativ. Er ist so traditionell wie multikulturell. Damit das so bleibt, braucht es eine aktive und mitgestaltende Bevölkerung. Deshalb sind nicht nur wir als Regierungsmitglieder gefragt, sondern auch Sie. Machen Sie mit und tragen Sie dazu bei, unseren Kanton weiterhin nachhaltig attraktiv zu gestalten und zu erhalten.
Martin Neukom, Regierungspräsident
Mehr über den Regierungsrat
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Für die Amtsdauer vom 1. Mai 2025 bis zum 30. April 2026 hat der Regierungsrat Dr. Martin Neukom zu seinem Präsidenten und Carmen Walker Späh zu seiner Vizepräsidentin gewählt.
Die Reihenfolge der Wahl zur Präsidentin oder zum Präsidenten erfolgt nach dem Amtsalter. Jedes neu gewählte Mitglied des Regierungsrates hat üblicherweise zuerst ein Präsidialjahr aller amtsälteren Kolleginnen und Kollegen abzuwarten. Erst danach erfolgt die Wahl zur Vizepräsidentin oder zum Vizepräsidenten und dann anschliessend zur Regierungspräsidentin oder zum Regierungspräsidenten.
Wurden mehrere Regierungsmitglieder an demselben Datum in den Regierungsrat gewählt, hat das (lebens)ältere Mitglied Vorrang.
Der Regierungsrat kann bei begründeten Ausnahmen von dieser Regel abweichen, beispielsweise kann er bei gleichzeitiger Übernahme einer neuen Direktion das Präsidialjahr um ein Jahr verschieben.
Direktion
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Vorsteherin oder Vorsteher
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Stellvertretung
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Direktion der Justiz und des Innern
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Jacqueline Fehr | Natalie Rickli |
Sicherheitsdirektion
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Mario Fehr | Carmen Walker Späh |
Finanzdirektion
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Ernst Stocker | Mario Fehr |
Volkswirtschaftsdirektion
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Carmen Walker Späh | Martin Neukom |
Gesundheitsdirektion
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Natalie Rickli | Dr. Silvia Steiner |
Bildungsdirektion
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Dr. Silvia Steiner | Jacqueline Fehr |
Baudirektion
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Dr. Martin Neukom |
Ernst Stocker |
Staatskanzlei
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Dr. Kathrin Arioli | Dr. Peter Hösli |
- Download Interessenbindungen von Regierungspräsident Dr. Martin Neukom PDF | 3 Seiten | Deutsch | 149 KB
- Download Interessenbindungen von Regierungsrätin Carmen Walker Späh PDF | 3 Seiten | Deutsch | 154 KB
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- Download Interessenbindungen von Regierungsrat Mario Fehr PDF | 3 Seiten | Deutsch | 151 KB
- Download Interessenbindungen von Regierungsrätin Dr. Silvia Steiner PDF | 3 Seiten | Deutsch | 154 KB
- Download Unteressenbindungen von Regierungsrätin Jacqueline Fehr PDF | 3 Seiten | Deutsch | 158 KB
- Download Interessenbindungen von Regierungsrätin Natalie Rickli PDF | 3 Seiten | Deutsch | 144 KB
Aufgaben und Beschlüsse
Die sieben vollamtlich tätigen Mitglieder des Regierungsrates werden alle vier Jahre im Mehrheitswahlverfahren (Majorzwahl) vom Volk gewählt. Sie stehen den sieben Direktionen der kantonalen Verwaltung vor. Sie bilden die oberste leitende und vollziehende Behörde des Kantons (Exekutive). Ihre Beschlüsse fassen die Regierungsmitglieder gemeinsam als Kollegialbehörde.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Regierungsrates zählen:
- Festlegung der mittel- und langfristigen Ziele der Regierungspolitik
- Vorbereitung des Budgets
- Vollzug von Gesetzen und Kreditbeschlüssen
- Leitung der kantonalen Verwaltung mit insgesamt rund 33'000 Beschäftigten
- Anstellung des obersten Verwaltungskaders
- Ausarbeitung von Entwürfen für Verfassungsänderungen, für Gesetze und Gesetzesänderungen und für Kreditbeschlüsse zuhanden des Kantonsrates beziehungsweise der Stimmberechtigten
- Aufsicht über Behörden
- Erstellung der Jahresrechnung und des Geschäftsberichts, Vertretung des Kantons nach aussen, in erster Linie gegenüber dem Bund und anderen Kantonen
- Aushandeln von internationalen und interkantonalen Verträgen
- Entscheid über verwaltungsrechtliche Rekurse
Politische Planung, Finanzen und Beteiligungen
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Ausgehend von einer breit abgestützten Lagebeurteilung legt der Regierungsrat die politische Planung für die nächsten vier Jahre vor.
Mit dem Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) legt der Regierungsrat die mit der Kantonstätigkeit zu erzielenden Wirkungen, die zu erbringenden Leistungen sowie deren Finanzierung für die folgenden vier Jahre fest. Im Geschäftsbericht gibt der Regierungsrat Rechenschaft über die Kantonstätigkeit im vergangenen Jahr.
Der Kanton beteiligt sich an selbständigen Organisationen und Unternehmen, die öffentliche Aufgaben erfüllen. Um den Umgang mit diesen zu regeln, hat der Regierungsrat Richtlinien über die Public Corporate Governance festgelegt.
Broschüre
Regierungsfotos 2025
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Regierungspräsident Dr. Martin Neukom Quelle: Anja Kutter ©Staatskanzlei ZH Bild «Regierungspräsident Dr. Martin Neukom» herunterladen -
Regierungsrätin Carmen Walker Späh Quelle: Anja Kutter ©Staatskanzlei ZH Bild «Regierungsrätin Carmen Walker Späh» herunterladen -
Regierungsrat Ernst Stocker Quelle: Anja Kutter ©Staatskanzlei ZH Bild «Regierungsrat Ernst Stocker» herunterladen -
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Staatsschreiberin Dr. Kathrin Arioli Quelle: Anja Kutter ©Staatskanzlei ZH Bild «Staatsschreiberin Dr. Kathrin Arioli» herunterladen
Die Fotos der Gesamtregierung und die Porträts der Exekutivmitglieder werden von der Staatskanzlei zur Verfügung gestellt. Sie dürfen von offiziellen Stellen und Medienschaffenden zur Kommunikation im Zusammenhang mit der Regierung verwendet werden. Andere Zwecke sind nicht vorgesehen.
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Regierungsrat des Kantons Zürich