Budget & Finanzplanung

Mit der Finanzplanung wird die finanzielle Entwicklung des Kantons gesteuert. Die Finanzplanung umfasst Einheiten der Exekutive, der Legislative und der Judikative. Die Planungen der konsolidierten Organisationen wie Spitäler und Hochschulen sind ebenfalls enthalten.

Konsolidierter Entwicklungs- und Finanzplan (KEF)

Der KEF ist das zentrale Steuerungsinstrument des Regierungsrates. Mit dem KEF legt der Regierungsrat die zu erzielenden Wirkungen, die zu erbringenden Leistungen sowie deren Finanzierung für die folgenden vier Jahre fest. Die Finanzplanungen der weiteren Einheiten des Kantons fliessen ebenfalls in den KEF mit ein.

Budget

Mit dem Budget werden die Leistungen des Kantons und deren Finanzierung für das kommende Kalenderjahr festgelegt. Der Regierungsrat erstellt den Budgetentwurf und der Kantonsrat setzt das Budget fest.

Nachtragskredite

Der Regierungsrat kann dem Kantonsrat Nachtragskredite beantragen, wenn das Budget einer Leistungsgruppe nicht ausreicht.

Zwischenbericht

Der Regierungsrat erstellt einmal jährlich einen Zwischenbericht über die finanzielle Entwicklung des Kantons. Darin werden die benötigten Mittel bis Jahresende geschätzt und mit den Budgets verglichen.

Dokumente der letzten zehn Jahre

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Finanzverwaltung

Adresse

Walcheplatz 1
8090 Zürich
Route (Google)

 

Telefon

+41 43 259 33 33

Bürozeiten

Montag bis Freitag
8.30 bis 11.30 Uhr und
13.30 bis 16.30 Uhr

E-Mail

info@fdfv.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: