Japankäfer im Kanton Zürich

Grün-braun schimmernder Käfer. Gut sichtbar sind die fünf weissen Haarbüscheln an der Seite des Käfers - diese unterscheiden den Japankäfer vom Gartenlaub- oder Junikäfer.

Im Juli 2023 wurde in Kloten die erste Population des Japankäfers nördlich der Alpen entdeckt. Der gebietsfremde Käfer kann grosse Schäden an Kulturpflanzen und Grünflächen anrichten. Um den Japankäfer zu tilgen, sind verschiedene Massnahmen nötig.

Aktuell

Befallsherd wird ausgedehnt

Der Befall des Japankäfers in Kloten war 2025 nach wie vor stark auf die Sportanlage Stighag konzentriert. Einzelne Käfer wurden aber auch in Fallen weiter ausserhalb gefangen. Für 2026 werden deshalb der Befallsherd und die Pufferzone, in denen verschiedene Massnahmen gelten, ausgedehnt. Neu im Befallsherd liegen Teile der Gemeinden Opfikon, Dietlikon, Bassersdorf, Lufingen, Winkel, Oberglatt und Rümlang.

Massnahmen

Gemäss Vorgaben des Bundes muss rund um das Gebiet, in dem ein Befall mit Japankäfern festgestellt wird, ein Befallsherd (in der Karte rot markiert) ausgeschieden werden. Für dieses Gebiet gelten spezifische Massnahmen, um den Japankäfer zu tilgen. Um den Befallsherd herum wird eine Pufferzone (in der Karte gelb markiert) ausgeschieden, damit die weitere Ausbreitung möglichst verhindert wird. Auch dort gelten gewisse Massnahmen.

Befallsherd und Pufferzone Japankäfer

Das gilt im Befallsherd (rot)

Vom 1. Juni bis 30. September gilt:

Bewässerungsverbot

Vom 1. Juni bis 30. September ist es im Befallsherd verboten, Rasen und mit Gras bewachsene Grünflächen zu bewässern. Das Giessen von Pflanzen im Garten und auf Balkonen bleibt erlaubt, wenn in den Töpfen und den Beeten keine Gräser wachsen. Das Bewässerungsverbot hilft, den Boden unattraktiver für die Eiablage zu machen. Denn Japankäferweibchen bevorzugen dafür feuchte Wiesen. Die Gemeinden können Ausnahme beantragen für öffentliche Grünflächen wie Freibäder oder Sportplätze, wenn diese im Spätsommer mit Nematoden (Fadenwürmern) behandelt werden.

Kein Grüngut aus dem Befallsherd hinaustransportieren

Japankäfer können bei Gartenarbeiten ins Grüngut gelangen, wenn sie sich beispielsweise auf Hecken oder anderen Gartenpflanzen befinden. Damit sie nicht versehentlich verschleppt werden, wird der Wegtransport von Grüngut untersagt. Ausgenommen ist Grüngut, das kleingehäckselt und während des Transports insektensicher abgedeckt wird. Die Entsorgung über die Grünabfuhr der Gemeinde bleibt weiterhin möglich.

Ganzjährig gilt:

Keinen Kompost aus dem Befallsherd hinaustransportieren

Es darf kein Kompost aus dem Befallsherd hinaustransportiert werden. So soll verhindert werden, dass Larven oder Käfer, welche sich im Kompost befinden könnten, in andere Gebiete verschleppt werden. Ausgenommen ist Material aus professionellen Kompostieranlagen.

Kein Bodenmaterial aus dem Befallsherd hinaustransportieren

Bodenmaterial bis zu einer Tiefe von 30 cm (z.B. von Baustellen) darf nicht aus dem Befallsherd hinaustransportiert werden. Es muss bei der Eberhard Bau AG an der Steinackerstrasse 56 in Kloten zwischengelagert werden. Unter Auflagen kann das Bodenmaterial alternativ auf der Baustelle zwischengelagert oder – sofern es chemisch oder biologisch stark belastet ist – in eine Deponie gebracht werden.

Fahrzeuge und Geräte, die zur Bodenbearbeitung oder für Arbeiten mit Erde eingesetzt werden, dürfen den Befallsherd nur verlassen, wenn sie so gereinigt worden sind, dass kein Risiko mehr besteht, damit Erde und darin befindliche Japankäferlarven zu verschleppen.

Auflagen für den Transport und Verkauf von Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder organischem Substrat

Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder organischem Substrat (z.B. eingetopfte Blumen) dürfen nur transportiert oder verkauft werden, wenn die Voraussetzungen gemäss Anhang 3 der Allgemeinverfügung vom 26. April 2026 erfüllt sind, also sie bspw. vom 1. Juni bis 30. September mit einer insektensicheren Schicht geschützt sind.

Das gilt in der Pufferzone (gelb)

Vom 1. Juni bis 30. September gilt:

Grüngut nicht aus Pufferzone hinaustransportieren

Um zu verhindern, dass der Japankäfer unbeabsichtigt verschleppt wird, wird der Wegtransport von Grüngut aus der Pufferzone untersagt. Diese Regelung gilt vom 1. Juni bis 30. September. Die Entsorgung über die Grünabfuhr der Gemeinde bleibt weiterhin möglich.

Ganzjährig gilt:

Auflagen für den Transport und Verkauf von Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder organischem Substrat

Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder organischem Substrat (z.B. eingetopfte Blumen) dürfen nur transportiert oder verkauft werden, wenn die Voraussetzungen gemäss Anhang 3 der Allgemeinverfügung vom 28. April 2026 erfüllt sind, also sie bspw. vom 1. Juni bis 30. September mit einer insektensicheren Schicht geschützt sind.

Weitere Massnahmen des Kantons

Der Kanton setzt verschiedene weitere Massnahmen zur Überwachung und Tilgung des Befalls in Kloten um.

Lockstofffallen

Im Befallsherd steht ein dichtes Fallennetz. Die Fallen enthalten einen Lockstoff, der Japankäfer anzieht. Diese bleiben in den Fallen gefangen. Dadurch kann die Population reduziert werden. Gleichzeitig lässt sich mit den Fallen überwachen, wie gross die Population ist und ob sie sich ausdehnt. Auch ausserhalb des Befallsherds stehen Lockstofffallen zur Überwachung der Situation.

Lockfläche für Eiablage

Um zu verhindern, dass die Japankäferweibchen auf der Suche nach geeigneten Eiablageflächen ausfliegen, wird im Bereich des am stärksten befallenen Gebiets – der Sportanlage Stighag – eine Lockfläche auf dem Fussballplatz 4 angelegt. Diese Wiese wird bewusst feucht gehalten, wodurch sie für die Eiablage ideale Bedingungen liefert. Die Lockfläche wird im Spätsommer mit Fadenwürmern behandelt und im Frühling 2027 gefräst, damit sämtliche Japankäferlarven im Boden zerstört werden.

Der Japankäfer

Der gebietsfremde Japankäfer kann bei uns grosse Schäden an Pflanzen und Grünflächen anrichten. Er ernährt sich von rund 400 Pflanzen aus diversen Pflanzenfamilien. Dazu zählen viele landwirtschaftliche Kulturen wie Beeren, Obstbäume, Weinreben oder Mais, aber auch Rosen und Bäume wie Ahorn, Birken oder Linden. Oft bleiben nur die Gerippe der Blätter zurück, die Pflanze wird stark geschwächt oder stirbt sogar ab. Die Larven des Käfers schädigen Wiesen und Rasenflächen, indem sie die Graswurzeln fressen. Das führt dazu, dass die Pflanzen absterben und der Rasen braun wird.

Der Japankäfer ist in der Schweiz melde- und bekämpfungspflichtig. 

Funde im Kanton Zürich

Mitte Juli 2023 wurde im Rahmen der schweizweiten Überwachung des Japankäfers in Kloten der erste Befall auf der Alpennordseite festgestellt. Um zu verhindern, dass der Japankäfer sich in Kloten etabliert und von hier aus weiterverbreitet, gab der Bund vor, die Population zu tilgen und legte verschiedene Massnahmen fest. Gemäss der Pflanzengesundheitsverordnung des Bundes ist der Kanton Zürich für deren Umsetzung zuständig. Der Kanton Zürich hat deshalb einen Befallsherd sowie eine Pufferzone ausgeschieden und in den letzten Jahren verschiedene Massnahmen umgesetzt. Die Ausbreitung konnte damit bisher weitgehend verhindert werden. Der Befall konzentriert sich weiterhin auf den Fundort von 2023, die Sportanlage Stighag. 2025 wurden einzelne Käfer in der Stadt Zürich und in Affoltern am Albis gefunden, diese Fundorte werden vorderhand mit Fallen weiter überwacht.

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2025 wurden folgende Massnahmen zur Überwachung und Tilgung des Befalls in Kloten umgesetzt.

Vorteile:

  • Überwachung mit Fallen: In Kloten, den umliegenden Gemeinden sowie im Rest des Kantons standen Fallen mit einem Lockstoff. Diese ermöglichten es, die Grösse und räumliche Ausbreitung der Japankäferpopulation zu überwachen.
  • Massenfang: Zusätzlich zu den Überwachungsfallen wurden in Kloten rund 230 Fallen zum Massenfang der Japankäfer aufgestellt. Ziel der Massnahme war das Abfangen von möglichst vielen Japankäfern.
  • Lockfläche für Eiablage: Um zu verhindern, dass sich die Japankäferweibchen auf der Suche nach geeigneten Eiablageflächen weiter ausbreiten, wurde der Fussballplatz 4 der Sportanlage Stighag als Lockfläche genutzt. Im Herbst wurden die Larven mit Nematoden wie auch mehrfachem Fräsen des Bodens abgetötet.
  • Von Anfang Juni bis Ende September galt im Befallsherd (Stadt Kloten) ein Bewässerungsverbot für Rasen und Grünflächen. Zudem durfte kein Pflanzenmaterial aus Kloten hinaustransportiert werden. Letzteres galt auch für die umliegende Pufferzone.
  • Ganzjährig galt im Befallsherd (Stadt Kloten) weiterhin ein Verbot, Kompost oder Bodenmaterial aus Kloten hinauszutransportieren.

2024 wurden folgende Massnahmen zur Überwachung und Tilgung des Befalls in Kloten umgesetzt.

Vorteile:

  • Überwachung mit Fallen: In Kloten, den umliegenden Gemeinden sowie im Rest des Kantons standen Fallen mit einem Lockstoff. Diese ermöglichten es, die Grösse und räumliche Ausbreitung der Japankäferpopulation zu überwachen.
  • Fallen mit insektizidbehandelten Netzen: Diese locken Japankäfer mit Hilfe eines Lockstoffes an und bringen sie durch den Kontakt mit einem insektizidbehandelten Netz zum Absterben.
  • Abdecken der Fussballplätze: Anfang Mai wurden die Rasenplätze der Sportanlage Stighag mit Plastikfolie abgedeckt. Mit dieser Massnahme geht das Gras ein und die Larven haben keine Nahrung. Zudem wird verhindert, dass Japankäfer ausfliegen oder später ihre Eier auf den Plätzen ablegen können.
  • Lockfläche für Eiablage: Um zu verhindern, dass sich die Japankäferweibchen auf der Suche nach geeigneten Eiablageflächen weiter ausbreiten, wurde neben der Sportanlage Stighag eine Lockfläche geschaffen.
  • Begrenzter Insektizideinsatz auf öffentlichem Grund (17./22./23. Juli): Der Kanton hat auf Anweisung des Bundes die Grünstreifen entlang der Autobahn vor dem Flughafen sowie Bäume und Gebüsche auf dem Gelände der Sportanlage Stighag mit Insektizid behandelt. Der Insektizideinsatz fand ausschliesslich auf öffentlichem Grund statt. Private Gärten sind von der Massnahme nicht betroffen.
  • Einsatz von Fadenwürmern gegen Larven: Ab Mitte September haben Unternehmen im Auftrag des Kantons in den Quartieren rund um die Sportanlage Stighag sogenannte Nematoden als biologische Methode gegen allfällige Japankäferlarven im Boden ausgebracht.
  • Von Ende Juni bis Ende September galt im Befallsherd (Stadt Kloten) ein Bewässerungsverbot für Rasen und Grünflächen. Zudem durfte kein Pflanzenmaterial aus Kloten hinaustransportiert werden. Letzteres galt auch für die umliegende Pufferzone.
  • Ganzjährig galt im Befallsherd (Stadt Kloten) weiterhin ein Verbot, Kompost oder Bodenmaterial aus Kloten hinauszutransportieren.

Im Befallsherd (gesamtes Gebiet der Stadt Kloten) wurden 2023 unter anderem folgende Massnahmen umgesetzt:

Vorteile:

  • In den Gebieten rund um die Fussballanlage Stighag, wo am meisten Käfer gefunden wurden, wurden am 27. und 28. Juli Wirtspflanzen des Japankäfers (z.B. Rosen, Obstbäume, Beerensträucher) gezielt mit einem Insektizid behandelt. Betroffene wurden direkt informiert.
  • Es wurden Lockstofffallen mit insektizidbehandelten Netzen aufgestellt, um die Käfer anzulocken und abzutöten.
  • Zusätzlich wurden gezielt Überwachungsfallen platziert, um herumfliegende Käfer zu fangen und den Erfolg der Tilgungsmassnahmen zu kontrollieren.
  • Die Bewässerung von Rasen- und Grünflächen wurde bis zum 30. September 2023 verboten, da der Japankäfer feuchte Wiesen oder Rasen für die Eiablage bevorzugt.
  • Zusätzlich wurde verboten, Kompost, Pflanzen mit Wurzeln in Erde und Bodenmaterial aus Kloten hinauszutransportieren, um damit eine mögliche Verbreitung zu verhindern.
  • Im September und Oktober wurden auf Rasen- und Grünflächen im inneren Bereich des Befallsherdes Fadenwürmer zur biologischen Tilgung von Japankäferlarven ausgebracht. Fadenwürmer wirken als Nützlinge direkt im Boden, wo sie Japankäferlarven aufspüren, in diese eindringen und sie abtöten.

Fundmeldung

Sie haben einen toten oder lebendigen Japankäfer entdeckt?

Wenn Sie einen verdächtigen Käfer finden, fangen Sie den Käfer ein, stecken Sie ihn in ein fest verschlossenes Glas oder eine Lebensmitteldose und legen Sie das Gefäss über Nacht ins Gefrierfach. Tun Sie dies auch, wenn der Käfer bereits tot scheint. Machen Sie am nächsten Tag ein Foto des toten Käfers und schicken Sie dieses mit Angaben zum Fundort an japankaefer@strickhof.ch.

Der Japankäfer kann leicht mit einheimischen Arten verwechselt werden. Informationen, wie man ihn unterscheiden kann, sind hier zu finden:

Fragen & Antworten

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2025 wurden vereinzelt auch Japankäfer in Fallen nahe, aber ausserhalb des Stadtgebiets von Kloten gefunden. Es muss damit gerechnet werden, dass es sich um Käfer aus Kloten handelt. Deshalb gibt der Bund vor, den Befallsherd um diese Fallenstandorte bzw. 1 Kilometer darum herum auszuweiten. Die Pufferzone vergrössert sich damit ebenfalls, weil diese mindestens 5 Kilometer weiter reichen muss als der Befallsherd.

Der Japankäfer verursacht grosse Schäden an über 400 Wirtspflanzen, darunter vielen landwirtschaftlichen Kulturen wie Mais, Obstbäume, Beeren und Reben. Aber auch Bäume, verschiedene Zierpflanzen wie Rosen sowie Rasenflächen nehmen Schaden. Insgesamt werden die potenziellen Schäden in der Schweiz auf mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Erfahrungen aus den USA und aus Italien zeigen, dass die Bekämpfung des Japankäfers schwierig ist, wenn er sich erst einmal etabliert hat. In Kloten ist der Befall dank der Massnahmen bislang klein und isoliert, sodass das Ziel weiterhin eine Tilgung ist. Im Tessin und im Wallis hingegen, wo sich der Japankäfer von Italien her kontinuierlich verbreitet, gilt eine Eindämmungsstrategie mit Massnahmen, die eine Weiterverbreitung verlangsamen sollen.  

Ziel der Massnahmen ist die Tilgung des Japankäfers. Zudem soll verhindert werden, dass sich der Japankäfer weiterverbreitet und so grosse Schäden verursacht.

Es handelt sich um Trichterfallen mit Lockstoffen, die adulte Japankäfer anlocken. Die Lockstoffe bestehen aus einem Sexuallockstoff (Pheromon), der nur die Männchen anzieht, und einem Frasslockstoff, der beide Geschlechter anzieht. Die Fallen werden während der Flugsaison eingesetzt. Diese dauert von ca. Anfang Juni bis Ende September. Die adulten Käfer rutschen über den Trichter in die Fallen und kommen nicht mehr frei. So kann bei der regelmässigen Leerung festgestellt werden, wie viele Japankäfer in der Umgebung vorkommen. Zusätzlich kann der Start der Flugsaison festgestellt werden.

Die Lockstoffe sollten nicht berührt werden, da sie bei einer Verunreinigung durch die Fette auf unserer Haut nicht mehr richtig funktionieren. Sie haben aber ansonsten keine Auswirkung auf Menschen und Tiere. Da der Lockstoff sehr spezifisch für den Japankäfer ist, werden ausserdem keine anderen Insekten bedroht.

Die Japankäferweibchen legen ihre Eier bevorzugt in feuchte Wiesen oder Rasen ab. Mit der Lockfläche soll ein günstiger Ort für die Eiablage geschaffen werden. Dazu wird der Fussballplatz 4 in der Sportanlage Stighag regelmässig bewässert. Dies verhindert, dass sich die Käfer auf der Suche nach geeigneten Eiablageflächen weiter in Kloten ausbreiten. Der Boden der Lockfläche wird später mehrfach bearbeitet und mit Fadenwürmern behandelt, damit dort sämtliche Japankäferlarven getilgt werden.

Die Strategie gegen den Japankäfer legt der Bund fest. Die Tilgung eines Befalls wie in Kloten ist nicht von einem auf das andere Jahr möglich, sondern erfordert über mehrere Jahre hinweg Massnahmen. Bisher hat sich das vom Japankäfer befallene Gebiet in Kloten nur geringfügig ausgedehnt, was positiv zu bewerten ist. In den letzten Jahren sind auch in weiteren Kantonen Japankäfer aufgetaucht und es wurden Befallsherde ausgeschieden. Bislang sind es jedoch weitgehend isolierte Populationen. Der Kanton Zürich steht mit dem Bund und den anderen Kantonen im Austausch. Bei einem Übergang zur Eindämmungsstrategie wären viele Massnahmen weiterhin nötig.

Der Japankäfer ernährt sich von rund 400 Pflanzen aus diversen Pflanzenfamilien. Dazu zählen viele landwirtschaftliche Kulturen wie Beeren, Obstbäume, Weinreben oder Mais, aber auch Rosen und Bäume wie Ahorn, Birken oder Linden.

Andere Sprachen

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In July 2023, an infestation of the Japanese beetle was detected in the canton of Zurich. It is not native and causes severe damage to over 400 plants. The goal is to eradicate the Japanese beetle and prevent it from spreading further.

Help us by complying with the rules of conduct.

These regulations apply to the people in the infested zone (see map above, red area)

From june, 1st to september, 30th:

  • It is forbidden to water lawns and green areas (e.g. with sprinklers). Plants in beds or pots though can still be watered if no grass is growing in them.
  • It is forbidden to transport green waste out of the infested zone and the surrounding buffer zone (see map above, yellow area). Disposal via green waste service is still possible.

All year round:

  • It is forbidden to transport compost, plants with roots in soil (e.g. potted plants) and soil material out of the infested zone.

You can always find up-to-date information on this website.

Have you spotted a suspicious beetle?

If you find a dead or alive Japanese beetle, capture the beetle, place it in a tightly closed jar or food container, and place the container in the freezer overnight. Do this even if the beetle already appears dead. The next day, take a photo of the dead beetle and send it to japankaefer@strickhof.ch with information about the location where it was found.

The Japanese beetle is approx. 8-12 mm large, typical are its 5 tufts of hair on the side of the body.

Nel luglio 2023 è stata rilevata un’infestazione da coleottero giapponese al cantone di Zurigo. Questo insetto non è autoctono e causa gravi danni a oltre 400 piante. L’obiettivo è debellare il coleottero giapponese e impedirne l'ulteriore diffusione.
Aiutateci rispettando le regole di condotta.

Per la popolazione del focolaio d’infestazione (vedi la mappa sopra, area rossa) valgono le seguenti norme

Dal 1° giugno al 30 settembre:

  • È vietato irrigare prati e aree verdi (ad esempio con irrigatori). Le piante nelle aiuole o nei vasi possono continuare ad essere innaffiate se al loro interno non cresce l'erba.
  • È vietato trasportare rifiuti verdi fuori del focolaio d’infestazione e della zona cuscinetto circostante (vedi mappa sopra, area gialla). Lo smaltimento tramite la raccolta dei rifiuti verdi è ancora possibile.

Tutto l'anno:

  • È vietato trasportare compost, piante con radici nel terreno (ad esempio piante in vaso) e materiale del terreno fuori del focolaio d’infestazione.

Informazioni aggiornate si può trovare sempre su questo sito.

Hai notato uno coleottero sospetto?

Se trovi uno coleottero giapponese vivo o morto, catturalo, mettilo in un barattolo o in un contenitore per alimenti ben chiuso e mettilo nel congelatore per tutta la notte. Fallo anche se il coleottero sembra già morto. Il giorno successivo scattate una foto del coleottero morto e inviatela a japankaefer@strickhof.ch con le informazioni sul luogo del ritrovamento.

Il coleottero giapponese è grande circa 8-12 mm, tipico sono i suoi 5 ciuffi di peli sui lati del corpo.

Em julho de 2023, uma infestação do escaravelho japonês foi descoberta no Cantão de Zurique. Este não é nativo e causa danos graves a mais de 400 plantas. O objetivo é erradicar o escaravelho japonês e evitar que ele se espalhe ainda mais.

Ajude-nos cumprindo as regras de conduta.

Estes regulamentos aplicam-se à população do foco de infestação (ver mapa acima, área vermelha)

De 1 de junho a 30 de setembro:

  • É proibido regar relvados e áreas verdes (por exemplo, com aspersores). As plantas em canteiros ou vasos podem continuar a ser regadas se não houver grama crescendo nelas.
  • É proibido transportar resíduos verdes para fora do foco de infestação e da zona autorizada circundante (ver mapa acima, área amarela). A eliminação através da recolha de resíduos verdes ainda é possível.

Ao longo de todo o ano:

  • É proibido transportar composto, plantas com raízes no solo (por exemplo, vasos de plantas) e material do solo para fora do foco de infestação.

Você sempre pode encontrar informações atualizadas neste site.

Você avistou um escaravelho suspeito?

Se você encontrar um escaravelho japonês vivo ou morto, capture-o, coloque-o em uma garaffa com tampa ou recipiente de comida bem fechado e coloque-o no freezer durante a noite. Faça isso mesmo que o escaravelho já pareça morto. No dia seguinte, tire uma foto do escaravelho morto e envie para japankaefer@strickhof.ch com informações sobre o local onde foi encontrado.

O escaravelho japonês tem aproximadamente 8-12 mm de largura, caracterizado pelos seus 5 tufos de pêlos na parte lateral do corpo.

Në korrik 2023, një infektim i brumbullit japonez u zbulua në kantonin e Cyrihut. Ky dëmtues i huaj shkakton dëme të mëdha në mbi 400 bimë. Qëllimi është zhdukja e brumbullit japonez dhe parandalimi i përhapjes së tij më tej.

Na ndihmoni duke respektuar rregullat e sjelljes.

Këto rregulla zbatohen për popullatën në zonën e infektuar (shih hartën më sipër, zona e kuqe)

Nga 1 qershori deri më 30 shtator:

  • Ndalohet ujitja e lëndinave dhe zonave të gjelbra (p.sh. me spërkatës). Bimët në shtretër ose vazo mund të vazhdojnë të ujiten nëse në to nuk rritet bar.
  • Ndalohet transportimi i mbetjeve të gjelbra jashtë zonës e infektuar dhe zonës buferike përreth (shih hartën në pjesën e sipërme, zona e verdhë). Asgjësimi nëpërmjet grumbullimit të mbetjeve të gjelbra është ende i mundur.

Gjatë gjithë vitit:

  • Ndalohet transportimi i kompostos, bimëve me rrënjë në tokë (p.sh. bimëve në vazo) dhe materialit tokësor jashtë zonës e infektuar.

Ju gjithmonë mund të gjeni informacione të përditësuara në këtë faqe interneti.

Keni parë një brumbull të dyshimtë?

Nëse gjeni një brumbull japonez të ngordhur ose të gjallë, kapeni brumbullin, vendoseni në një kavanoz ose enë ushqimi të mbyllur mirë dhe vendoseni enën në frigorifer gjatë natës. Bëni këtë edhe nëse brumbulli tashmë duket i ngordhur. Të nesërmen, bëni një foto të brumbullit të ngordhur dhe dërgoni atë në japankaefer@strickhof.ch me informacione për vendndodhjen ku është gjetur.

Brumbulli japonez është përafërsisht 8 -12 mm i madh, me 5 tufa qimesh në anën e trupit që janë tipike.

U julu 2023. godine u kantonu Zürich otkrivena je najezda japanske bube. Ova invazivna štetočina uzrokuje veliku štetu na više od 400 biljnih vrsta. Cilj je iskorijeniti japansku bubu i spriječiti njeno dalje širenje.

Pomozite nam tako što ćete se pridržavati pravila ponašanja!

Ovi propisi važe za stanovništvo u zaraženom području (pogledajte kartu iznad, crveno područje)

Od 1. juna do 30. Septembra:

  • Zabranjeno je zalijevanje travnjaka i zelenih površina (npr. prskalicama). Biljke u gredicama ili saksijama mogu se i dalje zalijevati ako u njima ne raste trava.
  • Zabranjeno je odvoziti zeleni otpad iz pogođenog područja i okolne tampon zone (pogledajte kartu iznad, žuto područje). I dalje je moguće odlaganje putem organizovanog sakupljanja zelenog otpada.

Tokom cele godine:

  • Zabranjeno je transportovati kompost, biljke sa korijenjem u zemlji (npr. biljke u saksijama) i zemljani materijal iz pogođenog područja.

Na ovoj veb stranici uvek možete pronaći najnovije informacije.

Da li ste primijetili sumnjivu bubu?

Ako pronađete mrtvu ili živu japansku bubu, uhvatite je, stavite u dobro zatvorenu teglu ili posudu za hranu i ostavite posudu preko noći u zamrzivaču. Učinite to čak i ako se buba već čini mrtvom.

Sljedećeg dana fotografišite uginulu bubu i pošaljite fotografiju na japankaefer@strickhof.ch zajedno s podacima o lokaciji gdje je pronađena.

Japanska buba velika oko 8-12 mm, sa 5 čuperaka dlake sa strane tela.

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Amt für Landschaft und Natur – Strickhof, Fachstelle Pflanzenschutz

Adresse

Eschikon 21
8315 Lindau
Route (Google)
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Telefon

+41 58 105 80 00

E-Mail

japankaefer@strickhof.ch

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Medienstelle der Baudirektion

Adresse
Walcheplatz 2
8001 Zürich
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Telefon
+41 43 259 39 00
E-Mail
media@bd.zh.ch