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Gesundheitsberufe
Schulzahnmedizin
Die Kinder und Jugendlichen lernen in der Schule den Zähnen Sorge zu tragen. Damit hat die Zürcher Schulzahnmedizin grosse Erfolge erzielt: Die Zahl der Kariesfälle ging in den letzten 50 Jahren massiv zurück. Viele Kinder haben karies- und füllungsfreie Zähne, putzen sich ihre Zähne mindestens 2 Mal täglich und wissen, wie man sich gesund ernährt. Deshalb leistet die Schulzahnmedizin einen wichtigen Beitrag an die Gesundheitsförderung, die Prävention von Zahnerkrankungen und die gesundheitliche Chancengleichheit der Kinder.
Der zahnbezogene Gesundheitsunterricht durch die Schulzahnpflege-Instruktorinnen mit Zahnputzübungen und freiwilligen Fluoridanwendungen, eine jährliche obligatorische zahnärztliche Untersuchung sowie Kostenbeiträge an Zahnbehandlungen für Familien mit geringem Einkommen sind die Pfeiler der Schulzahnmedizin.
Bei richtiger Mundhygiene und gesunder Ernährung sind die meisten Zahnerkrankungen vermeidbar!
Jährliche zahnärztliche Untersuchung
Die gesetzlich vorgeschriebene zahnärztliche Untersuchung dient dazu, Erkrankungen der Zähne und des Mundes, aber auch Zahn- und Kieferfehlstellungen frühzeitig zu erkennen und wenn nötig zu behandeln. Deshalb muss die Untersuchung mit hoher Qualität erfolgen. Insbesondere soll sie gut dokumentiert und nachvollziehbar sein sowie den Vorgaben des Datenschutzes entsprechen. Auch die zahnärztliche Praxishygiene muss eingehalten werden.
Für die jährliche Untersuchung im Rahmen der Schulzahnmedizin gibt es verschiedene mögliche Systeme: Einzeluntersuchungen, in der Regel mit einem Gutschein wie zum Beispiel die «Zürcher Schulzahnuntersuchung»; die traditionellen klassen- oder gruppenweisen Untersuchungen beim Schulzahnarzt/bei der Schulzahnärztin oder in der Schulzahnklinik; Triageuntersuchungen.
Gutschein «Zürcher Schulzahnuntersuchung»
Immer mehr Gemeinden bevorzugen heute das Gutscheinsystem «Zürcher Schuluntersuchung». Dabei erhalten Eltern oder Erziehungsberechtigte für Ihr Kind in jedem Schuljahr einen Gutschein, der eine detaillierte zahnärztlichen Untersuchung beim Zahnarzt oder der Zahnärztin der Wahl erlaubt. Mit Einverständnis der Eltern wird dabei zur Kariesprävention auch Fluoridlack auf die Zähne appliziert.
Der Gutschein muss zur Untersuchung beim Zahnarzt oder bei der Zahnärztin mitgebracht werden.
Ersatz-Gutschein
Der Ersatz-Gutschein kann im Ausnahmefall vom Zahnarzt oder der Zahnärztin nach Angaben der Eltern online ausgefüllt und ausgedruckt werden, wenn der Original-Gutschein vergessen wurde. Mit dem Ersatzgutschein sind in der Regel die Eltern gegenüber dem Zahnarzt /der Zahnärztin kostenpflichtig. Die Eltern klären mit der Gemeinde, ob die Kosten für die Untersuchung mit dem Ersatz-Gutschein rückerstattet wird.
Informationen und Formulare für Gemeinden und Zahnärzte
- Mustergutschein für Gemeinden - Schuljahr 2017/2018 (PDF, 2 Seiten, 293 kB)
- Mustergutschein für Gemeinden - Schuljahr 2017/2018 (Word, 2 Seiten, 106 kB)
- Befundblatt (Sofern nicht eigenes strukturiertes Befundblatt verwendet wird. Ist Bestandteil der Krankengeschichte und muss 10 Jahre aufbewahrt werden) (PDF, 101 kB)
- Informationsschreiben Schulzahnpflege 9. Dezember 2016 (PDF, 4 Seiten, 263 kB)
- Schulzahnpflege Statistik für das Schuljahr 2016/2017 (Excel, 62 kB)
- Schulzahnpflege Adressen für das Schuljahr 2016/2017 (Excel, 42 kB)
- Schulzahnpflege Statistik für das Schuljahr 2016/2017 (PDF, 197 kB)
- Schulzahnpflege Adressen für das Schuljahr 2016/2017 (PDF, 46 kB)
