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Gesundheitsberufe
Bewilligungen & Merkblätter
Informationen zum Vorgehen
Die selbstständige wie auch die unselbstständige Tätigkeit als Zahnarzt/Zahnärztin bedarf einer Bewilligung der Gesundheitsdirektion. In den zahnmedizinischen Berufen Zahnprothetiker/Zahnprothetikerin und Dentalhygieniker/Dentalhygienikerin ist nur die selbstständige Tätigkeit bewilligungspflichtig. Die untenstehenden Gesuchsvorlagen können heruntergeladen, ergänzt und zusammen mit den amtlich beglaubigten Beilagen der Gesundheitsdirektion eingereicht werden.
Bitte beachten Sie: Die Prozedur zur Erteilung einer Bewilligung ist kostenpflichtig und dauert bis zu 5 Wochen. Eine Arbeitsaufnahme vor dem Vorliegen einer Bewilligung ist nicht gestattet.
- Leitfaden zur selbstständigen Berufsausübung Zahnarzt/Zahnärztin (PDF, 19 Seiten, 73 kB)
- Gesuch um Berufsausübungsbewilligung Zahnarzt/Zahnärztin (PDF, 6 Seiten, 376 kB)
- Gesuch um Vertretungsbewilligung Zahnarzt/Zahnärztin (PDF, 5 Seiten, 128 kB)
- Merkblatt zur Berufsausübungsbewilligung Zahnarzt/Zahnärztin (PDF, 4 Seiten, 46 kB)
- Merkblatt zur Vertretungsbewilligung Zahnarzt/Zahnärztin (PDF, 2 Seiten, 41 kB)
- Meldung der 90-Tage-Dienstleistung (interkantonal) (PDF, 6 Seiten, 139 kB)
- Merkblatt zur Meldung der 90-Tage-Dienstleistung (PDF, 3 Seiten, 66 kB)
Dentalhygienepraxis
- Leitfaden für nichtuniversitäre Medizinalberufe (PDF, 7 Seiten, 55 kB)
- Merkblatt zur Berufsausübungsbewilligung Dentalhygieniker/Dentalhygienikerin (PDF, 3 Seiten, 123 kB)
- Gesuch um Berufsausübungsbewilligung Dentalhygieniker/Dentalhygienikerin (PDF, 5 Seiten, 91 kB)
- Gesuch um Vertretungsbewilligung Dentalhygieniker/Dentalhygienikerin (PDF, 4 Seiten, 83 kB)
- Merkblatt DH/PA (PDF, 1 Seite, 37 kB)
Zahnprothetikpraxis
- Leitfaden für nichtuniversitäre Medizinalberufe (PDF, 7 Seiten, 55 kB)
- Merkblatt zur Berufsausübungsbewilligung Zahnprothetiker/Zahnprothetikerin (PDF, 3 Seiten, 44 kB)
- Gesuch um Berufsausübungsbewilligung Zahnprothetiker/Zahnprothetikerin (PDF, 5 Seiten, 91 kB)
- Gesuch um Vertretungsbewilligung Zahnprothetiker/Zahnprothetikerin (PDF, 4 Seiten, 83 kB)
Berufsgeheimnis (Entbindung der Schweigepflicht)
Zahnärztinnen und Zahnärzte und ihre Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet (Berufsgeheimnis). Offenbaren sie ein Geheimnis, das ihnen infolge ihres Berufes anvertraut worden ist oder das sie in dessen Ausübung wahrgenommen haben, machen sie sich strafbar.
Die Pflicht zur Wahrung des Berufsgeheimnisses gilt grundsätzlich auch gegenüber beauftragten Dritten (z.B. externer Zahntechniker, Aerztekasse, Treuhänder, EDV-Provider u.a.) sowie Amtsstellen (z.B. Betreibungsamt, Polizei).
Normalerweise kann und wird der Patient seinen Behandler selber von der Schweigepflicht entbinden. Im Streit-/Inkassofall ist dies nicht immer möglich, weshalb eine Entbindung durch die gesundheitspolizeiliche Aufsichtsbehörde erfolgen kann. Die folgenden Formulare im PDF-Format können heruntergeladen, ergänzt und zusammen mit den Beilagen der Gesundheitsdirektion eingereicht werden.
Bitte beachten Sie: Die ganze Prozedur zur Erteilung einer Befreiung von der Schweigepflicht dauert in der Regel ca. 2 Wochen.
