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Gesundheitsberufe
Bezirkszahnärzte & Bezirkszahnärztinnen
Tarif
Die Bezirkszahnärzte und Bezirkszahnärztinnen (sog. beratende Zahnärzte und Zahnärztinnen) verrechnen ihre Leistungen direkt den auftraggebenden Sozial- und Fürsorgebehörden. Wenn nichts anderes zwischen Berater/Beraterin und Sozialstelle vereinbart ist, gilt die Gebührenempfehlung der Gesundheitsdirektion vom 1. März 2009.
