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Gesundheitsberufe
Psychologische Psychotherapie
Fachlich eigenverantwortliche Berufsausübung und Beschäftigung von Psychotherapeutinnen und -therapeuten
Wie in der gesamten übrigen Schweiz ist die fachlich eigenverantwortliche Berufsausübung der psychologischen Psychotherapie im Kanton Zürich bewilligungspflichtig.
Ebenso wird im Kanton Zürich eine Bewilligung der Gesundheitsdirektion benötigt, wenn eine psychologische Psychotherapeutin oder ein psychologischer Psychotherapeut in einer psychotherapeutischen oder psychiatrischen Fachpraxis oder in einer ambulanten ärztlichen Institution beschäftigt wird.
Weitere Informationen zur Berufsausübung der psychologischen Psychotherapie im Kanton Zürich finden Sie in unserem Leitfaden und in den Merkblättern zur Gesuchseinreichung (vgl. weiter unten).
Bitte beachten Sie:
- Am 1. April 2013 wurde das Pychologieberufegesetz des Bundes in Kraft gesetzt. Damit wird nun die fachlich eigenverantwortliche Berufsausübung der psychologischen Psychotherapie weitgehend durch den Bund geregelt. Weitere Informationen zum Psychologieberufegesetz finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit.
- Am 1. Mai 2014 ist auch die aufgrund des neuen Psychologieberufegesetzes angepasste kantonale Verordnung über die psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten (PPsyV) in Kraft getreten. Verordnungstext und Begründung sind auf www.rrb.zh.ch (RRB-Nr. 150/2014) zu finden.
Bitte beachten Sie, dass die Voraussetzungen für die Beschäftigung einer psychologischen Psychotherapeutin oder eines psychologischen Psychotherapeuten in einer Fachpraxis oder ambulanten ärztlichen Institution («unselbstständige Tätigkeit») heraufgesetzt wurden. Ab dem 1. Mai 2014 gilt bei neuen Gesuchen, dass nach Abschluss des Psychologiestudiums im Rahmen einer anerkannten Psychotherapie-Weiterbildung 150 Lektionen Theorie (bisher 50) und 70 Sitzungen Selbsterfahrung (bisher 50) besucht worden sein müssen (§ 9 Abs. 2 lit. c PPsyV).
Leitfaden, Merkblätter & Formulare
- Leitfaden: Berufsausübung psychologische Psychotherapie (PDF, 263 kB)
- Merkblatt: Gesuch fachlich eigenverantwortliche Berufsausübung psychologische Psychotherapie (PDF, 63 kB)
- Gesuchsformular: Fachlich eigenverantwortliche Berufsausübung psychologische Psychotherapie (PDF, 5 Seiten, 537 kB)
- Merkblatt: Gesuch um Beschäftigung psychologische Psychotherapeuten/-innen (delegierte Psychotherapie) (PDF, 62 kB)
- Gesuchsformular: Beschäftigung psychologische Psychotherapeuten/-innen (delegierte Psychotherapie) (PDF, 515 kB)
- Gesuchsformular: 90-Tage-Dienstleistung aus anderen Kantonen (PDF, 656 kB)
Weitere Informationen
Kontakt
Gesundheitsdirektion Kanton Zürich
Administration Medizin
Stampfenbachstrasse 30
8090 Zürich
