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Gesundheitsberufe
Pflegeberufe
Kaum eine Tätigkeit ist derart abwechslungsreich wie der Pflegeberuf. Er fodert die Berufsleute sowohl menschlich wie auch physisch und intellektuell. Pflegefachleute haben Kontakt zu Menschen aus allen Alterstufen, Nationalitäten und sozialen Schichten. Anderen Menschen wieder zur Selbstständigkeit oder zu einem würdigen Sterben zu verhelfen - das ist sinnstiftend und gibt das Gefühl, sich für eine sinnvolle Sache einzusetzen. Im Kanton Zürich arbeiten rund 15'000 Frauen und Männer in einem Pflegeberuf.
Wer darf pflegen?
Berufsmässige pflegerische Leistungen (Grund- und Behandlungspflege) sind im Kanton Zürich bewilligungspflichtig. Ausserhalb von Spitälern und Heimen (mit entsprechender Bewilligung) dürfen im Kanton Zürich nur Spitex-Institution oder Pflegefachpersonen mit Berufsausübungsbewilligung pflegerisch tätig sein.
Die Bewilligungspflicht gilt unabhängig davon, ob die Pflegekosten von einer Sozialversicherung übernommen werden. Bewilligungsfrei sind hingegen pflegerische Leistungen ausserhalb eines beruflichen Kontextes, z. B. bei der Pflege durch Angehörige.
Weitere Informationen
Kontakt
Gesundheitsdirektion Kanton Zürich
Administration Medizin
Stampfenbachstrasse 30
8090 Zürich
