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Gesundheitsberufe
Berufsausübungsbewilligung und Unterlagen
Berufsausübungsbewilligung
Möchten Sie im Kanton Zürich fachlich eigenverantwortlich ärztlich tätig werden, benötigen Sie eine Bewilligung der Gesundheitsdirektion (Berufsausübungsbewilligung). Sobald Sie die ärztliche Tätigkeit zwar in fachlicher Eigenverantwortung, aber angestellt von einer juristischen Person oder einer Einzelunternehmung ausüben möchten, muss diese über eine Betriebsbewilligung als ambulante ärztliche Institution verfügen.
Eine Bewilligung ist auch erforderlich, wenn Sie ausserhalb eines Spitals – also z. B. in einer ärztlichen Praxis oder in einer ambulanten ärztlichen Institution - unter fachlicher Aufsicht tätig sein («Assistenzbewilligung») oder - ohne bereits über eine Berufsausübungsbewilligung zu verfügen - eine Vertretung in einer ärztlichen Praxis oder einer ambulanten ärztlichen Institution übernehmen möchten («Vertretungsbewilligung»). Wenn Sie bereits in einem anderen Kanton oder Staat zur fachlich eigenverantwortlichen ärztlichen Tätigkeit berechtigt sind, besteht auch die Möglichkeit zur sogenannten «90-Tage-Dienstleistungserbringung».
Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden zum Medizinalberuferecht und in den verschiedenen Merkblättern nachfolgend.
Weitere Informationen
Kontakt
Gesundheitsdirektion Kanton Zürich
Administration Medizin
Stampfenbachstrasse 30
8090 Zürich
