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Gesundheitsberufe
Fürsorgerische Unterbringung
Am 1. Januar 2013 trat das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. U.a. wurden die bisherigen Bestimmungen im Zivilgesetzbuch über die Fürsorgerische Freiheitsentziehung (FFE) ersetzt durch die neuen Bestimmungen über die Fürsorgerische Unterbringung (FU).
Das Formular «Fürsorgerische Unterbringung (FU) durch Ärztin/Arzt» ist in vierfacher Ausführung zu erstellen. Es kann als Garnitur mit drei Durchschlägen per Mail bestellt werden.
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Kontakt
Gesundheitsdirektion Kanton Zürich
Administration Medizin
Stampfenbachstrasse 30
8090 Zürich
