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Öffentlichkeitsprinzip
Geschichtliches
Mit der Kantonsverfassung vom 27. Februar 2007 wurde im Kanton Zürich das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt. Das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) und die dazugehörige Verordnung (IDV) konkretisieren dieses Prinzip.
IDG und IDV traten am 1. Oktober 2008 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt galten die Unterlagen der öffentlichen Organe grundsätzlich als geheim, weshalb nur unter bestimmten, eng umrissenen Voraussetzungen ausnahmsweise Einblick in solche Dokumente genommen werden konnte.
