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Leben & Arbeit
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| Bewilligungsbezeichnung | Invalideneinrichtungen - Betriebsbewilligungen für Invalideneinrichtungen (Erwachsenenbereich) |
|---|---|
| Themen eingeteilt in Gruppen | Heilmittel und Gesundheitsberufe, Schutz von Mensch und / oder Natur |
| Beschreibung | Wohneinrichtungen, Werkstätten und Tagesstätten, die überwiegend erwachsene invalide Personen aufnehmen oder beschäftigen sind der Bewilligungspflicht unterstellt. Mit der Bewilligung ist die Einrichtung berechtigt, maximal die in der Bewilligung aufgeführte Anzahl von Personen in Übereinstimmung mit der im Betreuungskonzept festgehaltenen Zielgruppe aufzunehmen und gemäss Konzept und unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften zu beherbergen und/oder zu betreuen sowie - falls notwendig und dies gemäss Konzept vorgesehen ist - zu pflegen. |
| Rechtsgrundlagen | Gesetz über Invalideneinrichtungen für erwachsene Personen (IEG) |
| Verordnung über Invalideneinrichtungen für erwachsene Personen (IEV) | |
| Bearbeitungsdauer | Neugesuche: 3 Monate vor Eröffnung der Einrichtung, Verlängerungsgesuche: 2 Monate vor Ablauf der alten Bewilligung |
| Erforderliche Unterlagen | Richtlinien und Antrag um Erteilung einer Betriebsbewilligung |
| Gebühren | Zwischen CHF 50 und CHF 6000 |
| Direktion | Sicherheitsdirektion |
| Bewilligungserteilende Behörde | Kantonales Sozialamt |
| Koordinaten | Schaffhauserstrasse 78 Postfach 8090 Zürich Tel. +41 (0)43 259 24 88 Fax +41 (0)43 259 51 14 |
| www.sozialamt.zh.ch | |
