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Bewilligungsbezeichnung Invalideneinrichtungen -
Betriebsbewilligungen für Invalideneinrichtungen (Erwachsenenbereich)
Themen eingeteilt in Gruppen Heilmittel und Gesundheitsberufe, Schutz von Mensch und / oder Natur
Beschreibung Wohneinrichtungen, Werkstätten und Tagesstätten, die überwiegend erwachsene invalide Personen aufnehmen oder beschäftigen sind der Bewilligungspflicht unterstellt.
Mit der Bewilligung ist die Einrichtung berechtigt, maximal die in der Bewilligung aufgeführte Anzahl von Personen in Übereinstimmung mit der im Betreuungskonzept festgehaltenen Zielgruppe aufzunehmen und gemäss Konzept und unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften zu beherbergen und/oder zu betreuen sowie - falls notwendig und dies gemäss Konzept vorgesehen ist - zu pflegen.
Rechtsgrundlagen Gesetz über Invalideneinrichtungen für erwachsene Personen (IEG)
Verordnung über Invalideneinrichtungen für erwachsene Personen (IEV)
Bearbeitungsdauer Neugesuche: 3 Monate vor Eröffnung der Einrichtung, Verlängerungsgesuche: 2 Monate vor Ablauf der alten Bewilligung
Erforderliche Unterlagen Richtlinien und Antrag um Erteilung einer Betriebsbewilligung
Gebühren Zwischen CHF 50 und CHF 6000
Direktion Sicherheitsdirektion
Bewilligungserteilende Behörde Kantonales Sozialamt
Koordinaten Schaffhauserstrasse 78
Postfach
8090 Zürich
Tel. +41 (0)43 259 24 88
Fax +41 (0)43 259 51 14
www.sozialamt.zh.ch