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Bewilligungsbezeichnung Bauen - Luftfahrthindernisse
Themen eingeteilt in Gruppen Bauen, Transport und Verkehr
Beschreibung Die Erstellung oder Änderung von Bauten, Anlagen und Bepflanzungen ist bewilligungspflichtig, wenn das Objekt in einer überbauten Zone eine Höhe oder einen lotrecht gemessenen Bodenabstand von 60 m resp. einem anderen Gebiet von 25 m und mehr erreicht oder eine massgebende Fläche eines Hindernisbegrenzungskatasters durchstösst.

Die Projektunterlagen (inkl. Pläne) sind bei der kantonalen Meldestelle (Flughafen Zürich AG, Zonenschutz, Telefon +41 (0)43 816 39 89, http://www.flughafen-zuerich.ch/desktopdefault.aspx/tabid-553/) einzureichen, welche sie an das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL (Sektion Flugplätze und Luftfahrthindernisse, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern) zur Prüfung weiterleitet.

Das BAZL entscheidet mit einer Verfügung:
a. ob der Bau, die Anlage oder die Bepflanzung ein Hindernis darstellt;
b. ob der Bau, die Anlage oder die Bepflanzung errichtet oder geändert werden darf;
c. ob eine Vermessung durchgeführt werden muss und welchen Anforderungen sie zu genügen hat;
d. ob und gegebenenfalls welche Sicherheitsmassnahmen (z.B. Projektänderung, Publikation, Markierung, Befeuerung) zugunsten der Luftfahrt zu treffen sind.

Vor dem Entscheid des Bundesamtes darf nicht mit der Errichtung eines Luftfahrthindernisses begonnen werden.
Rechtsgrundlagen Art. 58a ff. Veordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL)
Weitere Informationen auf der Website des BAZL
Weitere Informationen auf der Website des Flughafens Zürich
Zur nationalen Bewilligungsplattform
Formulare und Muster auf der Website des Flughafens Zürich
Direktion Volkswirtschaftsdirektion
Bewilligungserteilende Behörde Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)
Koordinaten Kantonale Meldestelle/Zonenschutz
c/o Flughafen Zürich AG
Postfach
CH-8058 Zürich-Flughafen

Telefon +41 (0)43 816 39 89
Fax +41 (0)43 816 83 83
zonenschutz@kantmeldestelle.ch
www.afv.zh.ch