Geschichte & Gegenwart

Politik & Verwaltung

1 Kanton

Der Kanton Zürich, der 1351 in den Bund der Eidgenossen eintrat, ist heute mit mehr als 1,3 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern der bevölkerungsreichste Kanton der Schweiz.

3 Gewalten

Wir unterscheiden auf kantonaler Ebene die gesetzgebende Behörde (Legislative, der Kantonsrat), die oberste leitende und vollziehende Behörde (Exekutive, der Regierungsrat) und die Rechtspflege (die Gerichtsbarkeit).

7 Regierungsrätinnen und Regierungsräte

Die kantonale Verwaltung besteht aus sieben je von einer Regierungsrätin oder einem Regierungsrat geführten Direktionen (Justiz und Inneres, Sicherheit, Finanzen, Volkswirtschaft, Gesundheit, Bildung, Bau) und der vom Staatsschreiber geführten Staatskanzlei (Stabsstelle der Regierung). Darauf baut die Verwaltungsstruktur auf. Die sieben vollamtlich tätigen Mitglieder des Regierungsrates werden alle vier Jahre im Mehrheitswahlverfahren vom Volk gewählt. Ihre Beschlüsse fassen die Regierungsmitglieder gemeinsam, als Kollegialbehörde. Der Regierungsrat tagt jeweils am Mittwoch. Die Verhandlungen finden im Rathaus statt und sind nicht öffentlich. Im Kanton Zürich gilt allerdings das Öffentlichkeitsprinzip. Es gewährt den freien Zugang zu amtlichen Dokumenten wie zum Beispiel Regierungsratsbeschlüssen und das Recht jeder Person auf Akteneinsicht, solange keine Geheimhaltungspflicht für ein bestimmtes Dokument besteht.

12 Bezirke

Bezirke des Kantons Zürich mit den Bevölkerungszahlen 2008

Bezirke des Kantons Zürich mit den Bevölkerungszahlen 2008

Die zwölf Bezirke - meist landschaftliche Einheiten - verfügen im Unterschied zu Kanton und Gemeinden über keine «Regierungen». Sie sind Teile der kantonalen Verwaltungs- und Gerichtsorganisation. So fällen zum Beispiel die Bezirksgerichte Urteile in Zivilstreitigkeiten und Straffällen. Die Bezirksräte sorgen unter anderem dafür, dass die Gemeindebehörden ihre Aufgaben korrekt erfüllen.

171 Gemeinden

Sie sind die kleinsten politischen Einheiten und nehmen alle öffentlichen Aufgaben wahr, für die weder Bund noch Kanton zuständig sind. Die politischen Entscheide fallen an den Gemeindeversammlungen oder aber an der Urne. Zwölf Gemeinden, darunter die Städte Zürich und Winterthur, haben anstelle der Gemeindeversammlung ein Parlament, einen Grossen Gemeinderat. Neben den politischen Gemeinden gibt es auch Schul- und Kirchgemeinden, deren Gebiete nicht überall mit denjenigen der politischen Gemeinden übereinstimmen. Mehrere Gemeinden können sich auch zu Zweckverbänden zusammenschliessen, wenn sie bestimmte Aufgaben gemeinsam erfüllen wollen.

180 Kantonsrätinnen und Kantonsräte

Der Kantonsrat ist das Parlament des Kantons Zürich. Jeweils am Montagmorgen treten die 180 vom Volk gewählten Mitglieder im Rathaus am Limmatquai in Zürich zu ihren Sitzungen zusammen. Gewählt werden die Mitglieder des Kantonsrates alle vier Jahre, zusammen mit den Mitgliedern des Regierungsrates.

Zu den Aufgaben des Kantonsrates gehören in erster Linie die Gesetzgebung, die Beschlussfassung über einmalige und wiederkehrende Ausgaben sowie über Voranschlag und Rechnung des Staatshaushaltes, die Oberaufsicht über die kantonale Verwaltung und die Justiz, die Wahl der Mitglieder der kantonalen Gerichte und weiterer Behörden. Die Verhandlungen des Kantonsrates sind öffentlich und können von der Zuschauertribüne des Rathauses aus verfolgt werden.

33000 kantonale Angestellte

Der Kanton Zürich ist einer der grössten Arbeitgeber der öffentlichen Hand in der Schweiz. In der in sieben Direktionen und der Staatskanzlei organisierten Verwaltung arbeiten rund 33000 Personen.

Rechtspflege

Im Kanton Zürich gibt es richterliche Instanzen auf allen Ebenen. Jede Gemeinde und jede Stadt verfügt über eine/n oder mehrere Friedensrichterinnen und Friedensrichter. Auf Bezirksebene finden sich die Bezirksgerichte mit den Einzelrichterinnen und -richtern und angegliedert die Mietgerichte. Ab 2011 gibt es bei den Bezirksgerichten auch Arbeitsgerichte, die bis jetzt nur in den Städten Zürich und Winterthur zu finden sind. Auf kantonaler Ebene schliesslich sind das Obergericht, das Handelsgericht, das Verwaltungsgericht und das Sozialversicherungsgericht für die Rechtsprechung zuständig.

Die politischen Rechte

Stimm- und wahlberechtigt sind alle im Kanton Zürich wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren. Für eine Volksinitiative müssen innert 6 Monaten mindestens 6000 Unterschriften von stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gesammelt werden. Eine stimmberechtigte Person kann auch eine Einzelinitiative einreichen. Im Unterschied zur Volksinitiative kommt es hier aber nicht zu einer Volksabstimmung, wenn der Kantonsrat die Einzelinitiative ablehnt.

Bei Änderungen der Kantonsverfassung haben die Stimmberechtigten das letzte Wort, bei Gesetzen und Kreditbeschlüssen nur dann, wenn es entweder von 3000 Stimmberechtigten (Volksreferendum), von 12 Gemeinden oder der Stadt Zürich oder der Stadt Winterthur (Gemeindereferendum) oder von 45 Kantonsratsmitgliedern (Kantonsratsreferendum) verlangt wird.

Kirchen und Religionsgemeinschaften

Als selbstständige Körperschaften des öffentlichen Rechts sind im Kanton Zürich die Evangelisch-reformierte Landeskirche und ihre Kirchgemeinden, die Römisch-katholische Körperschaft und ihre Kirchgemeinden sowie die Christkatholische Kirchgemeinde anerkannt.

Von den weiteren Religionsgemeinschaften sind die Israelitische Cultusgemeinde und die Jüdische Liberale Gemeinde vom Kanton anerkannt.

Aufgabenteilung zwischen Bund, Kanton und Gemeinde

 BundKantonGemeinden
Internationale Beziehungenx  
Landesverteidigungx(x) 
Zoll-, Münz- und Währungswesenx  
Post, Telekommunikation, Massenmedienx  
Eisenbahnen, Luftfahrt, Atomenergiex  
Strassenxxx
Steuernxxx
Raumplanung(x)xx
Kultur(x)xx
Schulwesen(x)xx
Polizei(x)xx
Fürsorgewesen xx
Umweltschutzxxx
Kirche xx