Regierungsratsbeschlüsse

Mit der Inkraftsetzung des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG) und der Verordnung auf 1. Oktober 2008 wurde das Öffentlichkeitsprinzip für die kantonale Verwaltung eingeführt. «Öffentlichkeitsprinzip» meint den freien Zugang zu amtlichen Dokumenten und das Recht jeder Person auf Einsichtnahme in Behördenakten, solange kein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse an der Geheimhaltung für ein bestimmtes Dokument besteht.

Die Staatskanzlei publiziert die freigegebenen Regierungsratsbeschlüsse (RRB) auf dieser Website. Auf dieser Überblicksseite werden die neusten Regeirungsratsbeschlüsse sortiert nach Publikationsdatum veröffentlicht. Die Auflistung ist im übrigen nicht vollständig, weil einerseits ein Beschluss noch nicht ausgefertigt ist oder anderseits ein Beschluss nach wie vor nicht öffentlich ist, wie beispielsweise ein Rekursentscheid oder ein Personalgeschäft. Die Vorgehensweise und die Kriterien für die Veröffentlichung seiner Beschlüsse hat der Regierungsrat mit Beschluss vom 9. Dezember 2009 (RRB Nr. 1981/2009) festgelegt.

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Alle öffentlichen, publizierten Beschlüsse (seit 1. Oktober 2008) können auch über die Suchfunktion nach verschiedenen Kriterien (RRB-Nummer, antragstellende Direktion) oder über die Volltextsuche aufgerufen werden.