Grosses Interesse an BVK-Stiftungsratswahl

14.09.2012 - Medienmitteilung

Zurück zu Medienmitteilungen

Nachdem die Anmeldefrist für Kandidaturen abgelaufen ist, steht bereits fest: Es kommt in allen sechs Wahlkreisen der arbeitnehmenden Versicherten zu einer Kampfwahl um die neun Sitze im BVK-Stiftungsrat. Das heisst, es sind in allen Wahlkreisen mehr Kandidaturen angemeldet worden als Sitze zur Verfügung stehen.

Eine Stiftungsratskandidatur ist gemäss der vom Regierungsrat erlassenen Wahlverordnung gültig, wenn sie von mindestens 50 Versicherten getragen wird. Aufgrund der grossen Zahl der eingegangenen Vorschläge steht schon jetzt fest, dass es bei den Arbeitnehmenden in keinem Wahlkreis zu einer stillen Wahl, sondern überall zu einer Kampfwahl kommen wird. Das Wahlbüro wird nun prüfen, ob alle Nominierten die Wahlvoraussetzungen erfüllen und ob sie mindestens 50 gültige Unterschriften auf sich vereinigen. Das erfordert angesichts der grossen Zahl von Kandidaturen mehr Zeit als erwartet; die Liste der Kandidierenden wird Ende September veröffentlicht.

Die BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich wird ab 2014 als privatrechtliche Stiftung verselbstständigt und damit aus der Kantonsverwaltung herausgelöst. Geführt wird die BVK ab 2014 von einem Stiftungsrat, dem gleich viele Vertreter der Arbeitnehmenden wie der Arbeitgeber angehören. Damit dieser Stiftungsrat seine Arbeit schon 2013 aufnehmen und die Weichen für die Zukunft selber stellen kann, werden ihn die Versicherten gemäss einem Beschluss des Regierungsrates noch dieses Jahr, im November, wählen.

(Medienmitteilung der Finanzdirektion)

Zurück zu Medienmitteilungen