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«Zürcher Umweltpraxis» Nr. 69: Keine Bäume mehr am Strassenrand?
13.07.2012 - Medienmitteilung
Entlang vieler Zürcher Kantonsstrassen gibt es Alleen, Wälder und einzelne Bäume. Dem Schutz dieser Bäume stehen oftmals die Anforderungen an die Verkehrssicherheit entgegen. Die neueste Ausgabe der «Zürcher Umweltpraxis» (ZUP) zeigt, auf welchen Grundlagen Bäume entlang Staatsstrassen gefällt werden müssen.
Wer einen Baum fällt, erntet von der Öffentlichkeit in der Regel Unverständnis. Tatsache ist aber leider, dass ein Baum in Sekunden ein Menschenleben zerstören kann, etwa wenn ein Fahrzeug von der Strasse abkommt. Für den Kanton als Eigentümer der Strassenanlagen ist das keine einfache Situation, da er immer zwischen Verkehrssicherheit, Gestaltungsanspruch und Natur abwägen muss. Trotzdem verschwinden immer mehr Alleen und Baumreihen. Viele von ihnen mussten wegen der Landwirtschaft, dem Ausbau der Strassen oder aus Gründen der Standsicherheit weichen. Gepflanzt werden sie kaum mehr. Dafür gibt es Gründe, welche in der neuesten Ausgabe der ZUP aufgezeigt werden (Link zum Artikel).
Um Bäume geht es auch in einem anderen Artikel. Denn in den Wäldern finden immer mehr Veranstaltungen statt. Was aber darf man im Wald tun und was nicht? Wofür braucht es eine Bewilligung, und was ist immer verboten? Die ZUP zeigt die Interessenskonflikte und Rechtsgrundlagen auf und gibt Tipps für die Gemeindebehörden (Link zum Artikel).
Nachfolgend weitere interessante Themen aus der 69. Ausgabe der ZUP:
Was tun gegen den Buchsbaumzünsler?
Der Befall von Buchsbäumen mit dem eingeschleppten Buchsbaumzünsler kann diese Bäume erheblich schädigen. Frühzeitige Kontrollen ermöglichen es, den Zünsler bereits mit milden Mitteln zu bekämpfen (Link zum Artikel).
Lärmsanierung in den Zürcher Gemeinden
Werden entlang von Gemeindestrassen infolge des Verkehrslärms die Immissionsgrenzwerte (IGW) überschritten, ist die Gemeinde gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) verpflichtet, an der Quelle oder auf dem Ausbreitungsweg Sanierungsmassnahmen zu ergreifen. Die Lärmsanierung ist bis 2018 abzuschliessen. Danach gewährt der Bund keine Beiträge an Massnahmen mehr. (Link zum Artikel). Konkrete Beispiele zeigen ausführlich bebildert, was bei Lärmschutzwänden zu beachten ist (Link zum Artikel).
Die «Zürcher UmweltPraxis» (ZUP) ist das Informationsbulletin der Umweltschutzverwaltung des Kantons Zürich. Mit aktuellen Informationen im Umweltbereich sowie verschiedenen Tipps aus der Praxis bildet die ZUP eine wichtige Plattform für den Austausch von Wissen und Erfahrungen. Die ZUP erscheint vierteljährlich und richtet sich an die Behörden (insbesondere die Zürcher Gemeinden), die Medien sowie an alle im Umweltbereich tätigen und an Umweltthemen interessierten Personen und Organisationen.
Die «Zürcher UmweltPraxis» ist kostenlos erhältlich bei der Koordinationsstelle für Umweltschutz, Postfach, 8090 Zürich, Telefon 043 259 24 17, Fax 043 259 51 26. Die aktuelle Ausgabe der ZUP und das Archiv aller bisher erschienenen Beiträge finden Sie unter www.umweltschutz.zh.ch.
Link zur neuesten Ausgabe der ZUP mit allen Artikeln
(Medienmitteilung der Baudirektion)
Weitere Informationen
Kontakt für Medien
Freitag, 13. Juli 2012:
Thomas Maag, Kommunikation, Baudirektion Kanton Zürich
Telefon 043 259 39 11
