Umsetzung Kulturlandinitiative: Baudirektion legt weiteres Vorgehen fest

13.07.2012 - Medienmitteilung

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Am 17. Juni 2012 haben die Stimmbürgerinnen und -bürger des Kantons Zürich die Kulturlandinitiative mit 54,5 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Die Baudirektion hat nun das weitere Vorgehen festgelegt.

Die Initiative war in der Form der allgemeinen Anregung eingereicht worden. Gemäss Gesetz über die politischen Rechte hat der Regierungsrat bei einer allgemeinen Anregung innerhalb eines Jahres nach der Volksabstimmung eine Umsetzungsvorlage auszuarbeiten. Die Schlussabstimmung des Kantonsrates über die Umsetzungsvorlage hat innert zwei Jahren nach der Volksabstimmung zu erfolgen. Vorgängig ist zudem zu klären, wie in der Zwischenzeit mit planungsrechtlichen Geschäften zu verfahren ist.

Weisung an die Gemeinden

In diesem Zusammenhang weist die Baudirektion die Gemeinden an, ab sofort alle Verfahren für planungsrechtliche Festlegungen zu sistieren, mit welchen neue Bauzonen geschaffen werden sollen. Dadurch wird verhindert, dass Gebiete, die heute nicht einer Bauzone zugeteilt sind, in eine solche überführt werden. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Nutzungseignungsklasse die Flächen angehören. Die Weisung hat bis zum rechtskräftigen Beschluss des Kantonsrats über die Umsetzungsvorlage Gültigkeit. Im Weiteren hat die Baudirektion das Amt für Raumentwicklung beauftragt, Genehmigungsverfahren zur Schaffung von Bauzonen zu sistieren.

Die Baudirektion sieht aber auch Ausnahmen vor. Dazu gehören beispielsweise Planungen, bei denen die Festsetzungsbeschlüsse durch die Gemeindeorgane bereits vor dem 17. Juni 2012 ergangen sind. Aus Gründen des Vertrauensschutzes kann in diesen Fällen das Genehmigungsverfahren ohne weitere Einschränkungen durchgeführt werden. Auch bei der Schaffung von Freihalte- und Erholungszonen ist eine Ausnahme gerechtfertigt. Solche Planungen dienen in erster Linie nicht der Bereitstellung von Wohnraum oder der Ansiedlung von Arbeitsplätzen, sondern der Erfüllung von öffentlichen Aufgaben. Insbesondere soll es im Interesse der Bevölkerung weiterhin möglich sein, Erholungseinrichtungen wie Sportplätze zu planen und zu realisieren, welche nicht in den bestehenden Bauzonen untergebracht werden können. Auch Planungen für Golfplätze können damit weiterhin den Entscheidungsträgern auf kommunaler, regionaler und kantonaler Ebene zugeführt werden.

Umsetzungsvorlage bis Juni 2013 an Kantonsrat überweisen

In einem nächsten Schritt wird die Baudirektion ein Umsetzungskonzept für die Kulturlandinitiative ausarbeiten. Dieses ist dem Regierungsrat bis Ende Oktober 2012 vorzulegen. Gestützt auf das Konzept wird die Baudirektion danach eine Umsetzungsvorlage erarbeiten. Die Überweisung an den Kantonsrat durch den Regierungsrat erfolgt schliesslich bis spätestens am 17. Juni 2013.

(Medienmitteilung der Baudirektion)

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