Unterrubriken
Zürcher Spitäler sind weiterhin effizient – Fallkosten blieben 2011 stabil
13.07.2012 - Medienmitteilung
Die durchschnittlichen Fallkosten der Zürcher Spitäler sind 2011 im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben. Zum zweiten Mal wurde der Vergleich mit dem neuen, kostenbasierten Patientenklassifikationssystem SwissDRG durchgeführt.
Im Fallkostenvergleich 2011 werden 17 Zürcher Akutspitäler verglichen. Die 17 Spitäler behandelten im stationären Bereich im vergangenen Jahr gut 187‘700 Fälle. Das ist rund 1 Prozent mehr als 2010. Im Jahr 2011 war zum ersten Mal die Schulthess-Klinik das günstigste Zürcher Spital.
Unter Anwendung des neuen Patientenklassifikationssystems SwissDRG Version 1.0 ergab sich 2011 in den Zürcher Spitälern für alle stationären Fälle ein durchschnittlicher Schweregrad von 1.078. Diese im Vergleich zum Schweizer SwissDRG-Normfall (1.0) deutlich höhere Fallschwere belegt die grosse überregionale Bedeutung – insbesondere der universitären Zürcher Spitäler – für die Spitalversorgung in der Deutschschweiz bei besonders komplexen Behandlungen von Patientinnen und Patienten.
Fallkosten von 8795 Franken pro Normfall
Über alle stationären Behandlungen von Zürcher Patientinnen und Patienten in den 14 nichtuniversitären Spitälern gesehen, beliefen sich 2011 die Kosten je Normfall auf durchschnittlich 8795 Franken. Bei Verwendung derselben Methodik betrugen die Fallkosten dieser 14 Zürcher Spitäler 2010 durchschnittlich 8738 Franken. Sie lagen damit 2011 nur unwesentlich über dem Niveau von 2010. Das weist darauf hin, dass die Spitäler 2011 den Kostenanstieg infolge Personal- und Sachteuerung durch Einsparungen und Effizienzsteigerungen erfolgreich kompensieren konnten. Das Zürcher Gesundheitswesen zeichnet sich damit für das vergangene Jahr dadurch aus, dass im stationären Bereich kein Kostenanstieg zu verzeichnen ist.
Schulthess-Klinik mit Fallkosten von 8198 Franken günstigstes Spital
Von den nichtuniversitären Spitälern arbeitete die Schulthess-Klinik mit 8198 Franken pro Normfall im Jahr 2011 am kostengünstigsten, knapp gefolgt vom GZO Spital Wetzikon mit Fallkosten von 8251 Franken, dem Kantonsspital Winterthur mit Fallkosten von 8261 Franken und dem Spital Limmattal mit Fallkosten von 8277 Franken (siehe Abbildung 1). Im Vergleich mit der Schulthess-Klinik waren die Fallkosten im Stadtspital Waid und im Paracelsus-Spital mit 9984 Franken bzw. 9960 Franken wesentlich höher; und zwar um rund 20 Prozent. 2010 hatte der Unterschied zwischen dem kostengünstigsten und dem teuersten Spital noch 35 Prozent betragen. Dies ist eine erfreuliche Entwicklung und zeigt, dass effizienzsteigernde Massnahmen auch bei den teureren Spitälern ihre Wirkung entfalten.
(Grafik siehe Anhang)
In den drei universitären Zürcher Spitälern ergaben sich 2011 Fallkosten von durchschnittlich 10‘526 Franken. Damit besteht immer noch ein deutlicher Kostenunterschied zu den nichtuniversitären Spitälern. Dieser Kostenunterschied zwischen universitären und nichtuniversitären Spitälern zeigt sich auch in nationalen Vergleichen. Gründe dafür sind die ungenaue Abbildung der Fallschwere von seltenen Fällen im Klassifikationssystem SwissDRG und die Konzentration stark defizitärer Patientinnen und Patienten in Universitätsspitälern am Ende der Versorgungskette.
Mit Fallkosten von 9290 Franken arbeitete die Uniklinik Balgrist auch 2011 unter den universitären Spitälern am kostengünstigsten (siehe Abbildung 2). Im Universitätsspital Zürich betrugen die Fallkosten 10‘517 Franken. Am höchsten fielen die Fallkosten aufgrund seiner spezifischen Ausgangslage im Kinderspital Zürich mit 12‘279 Franken aus.
(Grafik siehe Anhang)
Rückblick: SwissDRG-Fallpauschalen
Seit dem 1. Januar 2012 muss die Finanzierung der akutsomatischen Spitalleistungen in der Schweiz flächendeckend nach dem Klassifikationssystem SwissDRG erfolgen. Bund, Versicherer und Spitäler haben es allerdings nicht geschafft, für die Festlegung der Fallpauschalen rechtzeitig für die ganze Schweiz verbindliche Rahmenbedingungen vorzugeben. So ist weiterhin offen, nach welcher Methode die Höhe der Fallpauschalen bestimmt werden soll. Das Krankenversicherungsgesetz (Art. 49 Abs. 1) gibt als Rahmen lediglich allgemein vor, dass sich die Spitaltarife an der Entschädigung jener Spitäler orientieren müssen, welche die Leistungen in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbringen.
Damit die Regelungslücke geschlossen werden kann, hat die Gesundheitsdirektion Kanton Zürich in Zusammenarbeit mit vier grossen Versicherern die aus ihrer Sicht zentralen Grundsätze für die Preisfindung folgendermassen dargelegt:
- Preis statt Kostenentgelt: Mit der Spitalfinanzierung 2012 gilt neu ein Preissystem anstelle der spitalspezifischen Kostenabgeltung. Für vergleichbare Leistungen sind möglichst vergleichbare Preise sachgerecht. Entsprechende Preise liegen bei günstigen Spitälern über und bei teuren Spitälern unter den jeweiligen Kosten.
- Benchmarking als primärer Preisfindungsmechanismus: Die Preisbildung muss nach einer einfachen und transparenten Methodik erfolgen. Ein Benchmarking der Fallkosten der Spitäler erfüllt diese Voraussetzung und ist als primärer Preisfindungsmechanismus geeignet. Die Gesundheitsdirektion setzt den Benchmark beim 40. Perzentil der Fallkosten; bei den Fallkosten 2011 ist dies bei 8334 Franken.
Obwohl die Gesundheitsdirektion die Tarifpartner mehrmals und frühzeitig aufgefordert hatte, sich auf Basis dieser Grundsätze rechtzeitig auf einen Tarifvertrag 2012 zu einigen, konnten sich die Tarifpartner in vielen Fällen nicht über die Höhe der Fallpauschale einigen. Deshalb musste der Zürcher Regierungsrat die Höhe der Fallpauschalen 2012 provisorisch festlegen. Die vom Regierungsrat festgelegten provisorischen Fallpauschalen 2012 von 9500 Franken für nichtuniversitäre und 11‘400 für universitäre Spitäler erweisen sich auch in Kenntnis der Fallkosten 2011 als sinnvoll. Der für die Kalkulierung der Fallpauschalen 2012 relevante Benchmark hat sich von 2010 auf 2011 nämlich nur unwesentlich verändert (von 8408 auf 8334 Franken). Für die Berechnung der Fallpauschalen 2012 wurden zu den Kosten des Benchmarkspitals ein Normzuschlag für Investitionen (vom Bund für 2012 auf 10 Prozent festgelegt; Zuschlag für 2013 ist noch unbestimmt), die Teuerung und ein allfälliger Zuschlag für Fallzusammenführung unter SwissDRG dazugerechnet.
Schweregradbereinigter Fallkostenvergleich mit SwissDRG
Seit 2005 publiziert die Gesundheitsdirektion die Fallkosten der öffentlich subventionierten Akutspitäler des Kantons Zürich. Diese Transparenz hat mitgeholfen, das Kostenwachstum der Spitäler wirksam einzudämmen. Um die unterschiedlichen Leistungen der Spitäler miteinander zu vergleichen, verwendete die Gesundheitsdirektion bis 2009 das US-amerikanische Patientenklassifikationssystem APDRG (All Patient Diagnosis Related Groups). Seit letztem Jahr wird statt APDRG das für die Schweiz entwickelte Patientenklassifikationssystem SwissDRG verwendet. Mit der auch für die Abrechnung der Patienten verwendeten Systemversion 1.0 wird jeder Behandlungsfall einer von rund 1000 Fallgruppen zugeordnet. Alle Behandlungen einer Fallgruppe kosten im Normalfall ähnlich viel und ihre klinischen Problemstellungen gleichen sich. Jede Fallgruppe weist eine bestimmte Fallschwere auf.
Die Kosten pro Normfall ergeben sich aus der Teilung der Kosten durch die mit der Fallschwere gewichtete Anzahl stationärer Zürcher Fälle.
Die Kosten des vorliegenden Vergleichs umfassen wie in den Vorjahren die gesamten stationären Betriebskosten der Spitäler ohne die Kosten für die Abschreibung und Verzinsung der Immobilien und Mobilien. Zudem wurden nur die Zürcher Patienten mit Kostenträger Krankenversicherung berücksichtigt. Diese Berechnungsmethodik wurde so gewählt, dass mit den ausgewiesenen Fallkosten 2011 der Zürcher Spitäler in Kombination mit einem Normzuschlag für Investitionen eine geeignete Datengrundlage für die Verhandlung der Fallpauschalen 2013 durch die Tarifpartner vorliegt.
(Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion)
Weitere Informationen
Kontakt für Medien
Freitag, 13. Juli 2012,
von 10 bis 12 Uhr:
Dr. Hansjörg Lehmann, Geschäftsfeldleiter Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdirektion
Telefon
043 259 52 47
E-Mail
hansjoerg.lehmann@gd.zh.ch
