Personalgesetz wird angepasst

12.07.2012 - Medienmitteilung

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Der Regierungsrat hat die Finanzdirektion ermächtigt, eine Vernehmlassung zu Änderungen im Personalgesetz durchzuführen. Revisionsbedarf besteht in zwei Bereichen aus datenschutzrechtlichen Gründen. Zum einen muss das 2007 flächendeckend eingeführte Case Management nicht nur auf Verordnungsstufe, sondern auch im Personalgesetz verankert werden, weil dabei besondere Personendaten erhoben werden. Beim Case Management geht es darum, über längere Zeit arbeitsunfähige Personen mit Beratung und Betreuung möglichst rasch wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern. Zum anderen müssen datenschutzrechtliche Bestimmungen im Personalgesetz auf Grund des Anfang 2011 in Betrieb genommenen Personalmanagement- und Lohnadministrationssystems Puls angepasst werden. Die Vernehmlassung wird im Verlaufe des Sommers gestartet.


Der Regierungsratsbeschluss Nr. 735/2012 ist unter www.rrb.zh.ch verfügbar.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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