Weiterhin zwei Zeugnisse für alle Primarschülerinnen und -schüler

29.06.2012 - Medienmitteilung

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Der Bildungsrat verzichtet darauf, die geplante Änderung des Zeugnisreglements im kommenden Schuljahr in Kraft zu setzen. Grund für den Entscheid ist eine Parlamentarische Initiative, die im Volksschulgesetz festschreiben will, dass weiterhin ein Zeugnis pro Semester auszustellen ist. Es bleibt damit im kommenden Schuljahr bei zwei Zeugnissen für Primarschülerinnen und Primarschüler.

Im März dieses Jahres entschied der Bildungsrat im Rahmen des Projekts «Belastung – Entlastung im Schulfeld», dass die Primarschülerinnen und -schüler der 2. bis 5. Klasse künftig nur noch ein Zeugnis am Ende des Schuljahres erhalten. Vorgesehen war zudem, in den Fächern Deutsch, Englisch und Französisch die Leistungen in den Teilkompetenzen Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen und Schreiben nur noch im Zeugnis am Ende des Schuljahres abzubilden und für den Kindergarten und die 1. Klasse der Primarstufe jährlich nur noch ein Elterngespräch vorzuschreiben.

Im April 2012 wurde im Kantonsrat die Parlamentarische Initiative «Kein Qualitätsabbau in der Volksschule» eingereicht. Sie verlangt, dass den Schülerinnen und Schülern der Primarstufe und der Sekundarstufe weiterhin semesterweise Zeugnisse ausgestellt werden. Keine Aussagen macht die Initiative zur Zahl der Elterngespräche im Kindergarten und in der 1. Klasse der Primarstufe sowie zum Beschluss des Bildungsrates betreffend der verschiedenen im Zeugnis auszuweisenden Teilkompetenzen. Der Vorstoss ist im Kantonsrat breit abgestützt, weshalb mit einer vorläufigen Überweisung zu rechnen ist. Im schulischen Umfeld entstand als Folge eine Unsicherheit über die Rechtslage im kommenden Schuljahr.

Aufgrund dieser Ausgangslage hat sich der Bildungsrat entschieden, die Inkraftsetzung seines Beschlusses vom März 2012 auszusetzen. Im kommenden Schuljahr bleibt es daher bei der bisherigen Anzahl von Zeugnissen, bzw. Elterngesprächen und den bisherigen Zeugnisformularen. Der Bildungsrat wird nach dem Entscheid des Kantonsrats über die Parlamentarische Initiative «Kein Qualitätsabbau an der Volksschule» die Ausgangslage neu beurteilen. Änderungen sind frühestens auf das Schuljahr 2013/ 2014 möglich.

(Medienmitteilung des Bildungsrats)

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