Kanton finanziert wichtige Leistungen von Spitälern im öffentlichen Interesse

16.02.2012 - Medienmitteilung

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Spitäler und psychiatrische Kliniken im Kanton erhalten im laufenden Jahr für wichtige Leistungen, die sie im öffentlichen Interesse erbringen, rund 56 Millionen Franken. Der Regierungsrat hat Beiträge bis zu dieser Höhe als gebundene Ausgabe zugesichert. Die betreffenden Spitäler und Kliniken können damit ihre bisherigen Aufgaben zugunsten der Allgemeinheit fortführen. Unterstützt werden insbesondere Leistungen der psychiatrischen Ambulatorien und Tages- und Nachtkliniken, aber auch das zentrale Krebsregister und die Transplantationskoordination.

Seit dem 1. Januar 2012 werden die Schweizer Spitäler in der obligatorischen Grundversicherung pro Behandlungsfall mit leistungsbezogenen Pauschalen entschädigt. Dafür kommen die Kantone und die Krankenkassen gemeinsam auf. Neben den Leistungen, die die Spitäler direkt zugunsten des einzelnen Patienten erbringen, nehmen sie seit langem aber auch Aufgaben wahr, die im Gesamtinteresse der Gesundheitsversorgung und damit im Dienst der Allgemeinheit stehen. Dabei handelt es sich zum einen um den Bereich der Lehre und Forschung, wofür die Universität Beiträge ausrichtet, und zum andern um eine Reihe von Sonderaufträgen im öffentlichen Interesse. Da es sich hier um sogenannt gemeinwirtschaftliche Leistungen handelt, werden sie von der öffentlichen Hand mitgetragen. Das ist auch im Rahmen der neuen Spitalfinanzierung, die seit diesem Jahr gilt, weiter der Fall.

Entschädigungen sind an konkrete Aufträge geknüpft

Für 2012 hat der Regierungsrat zur Abgeltung von Sonderleistungen von Spitälern und psychiatrischen Kliniken im Kanton Subventionen von insgesamt rund 56,6 Millionen Franken zugesichert. Er stellt damit sicher, dass die wichtigen Leistungen weiterhin zugunsten der Allgemeinheit erbracht werden können. Die Subventionen sind jeweils an konkrete Vereinbarungen geknüpft und werden leistungsbezogen ausgerichtet. Sie erfolgen gestützt auf das Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz, das seit dem 1. Januar 2012 in Kraft ist. Bisher bildete das Gesundheitsgesetz die rechtliche Grundlage für die Abgeltung der Spitäler durch die öffentliche Hand für besondere Aufgaben.

Im Psychiatriebereich werden im Wesentlichen versorgungspolitisch notwendige ambulante Leistungen bei Erwachsenen sowie stationäre und ambulante Pflichtleistungen bei Kindern finanziell unterstützt. Die entsprechenden Aufträge werden von der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich, der Integrierten Psychiatrie Winterthur-Zürcher Unterland, dem Kinder- und Jungendpsychiatrischen Dienst, der Clienia Schlössli AG und der Sanatorium Kilchberg AG wahrgenommen. Die fünf psychiatrischen Kliniken erhalten zusammen rund 30,8 Millionen Franken an Subventionen für ihre Ambulatorien und Tages- und Nachtkliniken.

Die restlichen rund 26 Millionen Franken kommen dem Bereich Akutsomatik zugute. Hier werden Sonderleistungen des Universitätsspitals Zürich (USZ), des Kinderspitals Zürich und des Zürcher Stadtspitals Triemli subventioniert. Das USZ übernimmt wichtige Aufgaben im übergeordneten öffentlichen Interesse unter anderem mit der Transplantationskoordination und dem Führen eines zentralen Krebsregisters. Das Kinderspital mit seiner besonderen Patientenstruktur erhält Subventionen für versorgungspolitisch notwendige stationäre und ambulante Pflichtleistungen bei Kindern. Ausserdem werden die drei Spitäler für ihr zahlenmässig umfangreiches Engagement bei der Facharztausbildung unterstützt.

 

Der Regierungsratsbeschluss Nr. 127/2012 ist unter www.rrb.zh.ch verfügbar.

 

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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