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Breit abgestützte Verselbstständigung der BVK
16.02.2012 - Medienmitteilung
Der Regierungsrat hat den Startschuss zum Verselbstständigungsprozess der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich gegeben. Es wird eine Projektorganisation gebildet, und noch im Verlaufe dieses Jahres soll der paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gebildete, breit abgestützte Stiftungsrat gewählt werden, der die BVK künftig führen wird. Dem Stiftungsrat und bereits der Projektorganisation werden auch Vertretungen der angeschlossenen Gemeinden angehören.
Bereits 2003 hat der Kantonsrat beschlossen, dass die BVK verselbstständigt wird. Dieser Beschluss konnte bisher aber nicht vollzogen werden, weil der damit verbundene Deckungsgrad von 100 Prozent plus Schwankungsreserve nicht erreicht wurde. Inzwischen hat der Bund im vergangenen Jahr aber die Verselbstständigung öffentlich-rechtlicher Kassen auf Anfang 2014 unabhängig vom Deckungsgrad beschlossen. Deshalb hat der Regierungsrat in einem Beschluss jetzt festgehalten, wie dieses Projekt lanciert wird.
Paritätischer Projektausschuss
Grundsätzlich kann die BVK auf die Vorbereitungsarbeiten zurückgreifen, welche bereits bei der vom Kantonsrat beschlossenen Verselbstständigung erfolgt sind. Geplant ist, dass – zusammengefasst in einem Projekt – fünf Teilprojekte gebildet werden, die vorwiegend von Fachleuten vorangetrieben werden. Diese werden die Grundlagenarbeit für fachspezifische Fragen leisten. Dazu gehören die nötigen Anpassungen der Organisation, die rechtlichen Aspekte der Stiftungsgründung, die Übertragung der Liegenschaften in das Stiftungsvermögen, die Kommunikation und die Folgen für das Personalrecht des Kantons.
Die Projektleitung rapportiert dem Projektausschuss als Steuerungsgremium. Diesem Gremium werden neben dem Chef der BVK (Vorsitz) und dem Leiter der BVK-Versichertenverwaltung zwei vom Regierungsrat bestimmte Arbeitgeber-Vertreter und je ein von den Personalverbänden VPV und VPOD bestimmter Arbeitnehmer-Vertreter angehören. Alle vier müssen schon heute der Verwaltungskommission der BVK angehören. Um das Projekt möglichst breit abzustützen, lädt der Regierungsrat zusätzlich aus dem Kreis der angeschlossenen Gemeinden je eine Vertretung der Gemeindeschreiber (Arbeitnehmer) und eine Vertretung der Gemeindepräsidenten (Arbeitgeber) zur Mitwirkung und Mitbestimmung in den Projektausschuss ein.
Stiftungsrat soll Entscheide fällen
Die Projektarbeiten beginnen sofort und sind Mitte 2014 nach der erfolgten Verselbstständigung abgeschlossen. Gleichzeitig soll noch in diesem Jahr der Stiftungsrat gewählt werden, damit dieser im Jahr 2013 seine Arbeit aufnehmen und danach die nötigen Entscheide fällen kann. Es liegt dem Regierungsrat daran, dass die wesentlichen Fragen zur verselbstständigten BVK bereits vom paritätisch zusammengesetzten Stiftungsrat entschieden werden. Ab 2014 wird die BVK somit nicht mehr Teil der kantonalen Verwaltung, sondern eine privatrechtliche Stiftung sein. Für die demokratische Wahl des Stiftungsrates wird der Regierungsrat rechtzeitig eine Wahlverordnung erlassen.
Der Regierungsratsbeschluss Nr. 117/2012 ist unter www.rrb.zh.ch verfügbar.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
Weitere Informationen
Kontakt für Medien
Donnerstag, 16. Februar 2012,
von 14 bis 15 Uhr:
Regierungspräsidentin Dr. Ursula Gut-Winterberger, Finanzdirektorin
Telefon 043 259 33 02
