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Medikamentenabgabe: Verwaltungsgericht setzt neue Regelung auf den 1. Mai 2012 in Kraft
20.01.2012 - Medienmitteilung
Die 2008 von den Zürcher Stimmberechtigten beschlossene neue Regelung, dass künftig kantonsweit in Arztpraxen Medikamente abgegeben werden dürfen, soll am 1. Mai 2012 in Kraft treten. Dies hat das Verwaltungsgericht entschieden; gleichzeitig hat es die von drei Apotheken eingereichte Beschwerde abgewiesen.
Die Zürcher Stimmberechtigten haben in der Volksabstimmung vom 30. November 2008 der kantonalen Volksinitiative «Ja zur Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug (Zürcher Medikamentenabgabe-Initiative)» zugestimmt. Sie haben sich damit für eine Freigabe der ärztlichen Medikamentenabgabe, die nach bisherigem Recht in den Städten Zürich und Winterthur verboten war, auf dem ganzen Kantonsgebiet ausgesprochen.
Nachdem das Bundesgericht die letzte noch hängige Beschwerde im Zusammenhang mit der Volksabstimmung am 23. September 2011 abgewiesen hatte, beschloss der Regierungsrat, die neue Regelung auf den 1. Januar 2012 in Kraft zu setzen. Dagegen reichten drei Apotheken beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde ein. Sie forderten unter anderem eine Übergangsfrist von mindestens fünf Jahren.
In seinem heute bekannt gewordenen Urteil hat das Verwaltungsgericht die Beschwerde abgewiesen. Ausserdem hat es entschieden, den Termin der Inkraftsetzung der erweiterten Medikamentenabgabe im Kanton neu auf den 1. Mai 2012 festzulegen. Der Regierungsrat war bei seinem Entscheid, die mit der Volksabstimmung beschlossene Änderung des Gesundheitsgesetzes ohne längere Übergangsfrist in Kraft zu setzen, davon ausgegangen, dass die Apotheken seit Annahme der Initiative am 30. November 2008 genügend Zeit hatten, sich auf die bevorstehende Rechtsänderung einzustellen. Das Verwaltungsgericht bezeichnet diese Einschätzung in seinem Urteil als «zutreffend». Der Entscheid kann nun noch beim Bundesgericht mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten angefochten werden, welcher aber grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zukommt.
Bei der für die Bewilligungserteilung zuständigen Kantonalen Heilmittelkontrolle sind bis jetzt rund 500 Gesuche von Ärztinnen und Ärzten aus den Städten Zürich und Winterthur zur Selbstdispensation eingegangen. Deren Behandlung wurde aufgrund der Beschwerde sistiert.
(Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion)
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Freitag, 20. Januar 2012:
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