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Für neue Massnahmen gegen Gewalt an Sportveranstaltungen
19.01.2012 - Medienmitteilung
Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren hat die Kantone zur Vernehmlassung über die Änderungen des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen eingeladen. Der Regierungsrat begrüsst die Änderungen und stimmt ihnen im Grundsatz zu. Gleichzeitig hält er fest, dass er sie als Teil eines Bündels von Massnahmen betrachtet, mit denen die Gewalt an Sportveranstaltungen eingedämmt werden muss.
Das Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen ist seit 1. Januar 2010 in Kraft. Es enthält polizeiliche Massnahmen zur Verhinderung gewalttätigen Verhaltens anlässlich von Sportveranstaltungen. Zu diesen Massnahmen gehören das Rayonverbot, die Meldeauflage und der Polizeigewahrsam. Mit Schreiben vom 14. Oktober 2011 hat die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren (KKJPD) den Entwurf zu einer Änderung des Konkordats in die Vernehmlassung geschickt.
Mit der vorgesehenen Änderung des Konkordats sollen die bisherigen Massnahmen ergänzt und zum Teil verschärft werden. In seiner Vernehmlassungsantwort an die KKJPD schreibt der Regierungsrat, dass ein Patentrezept gegen die Gewalt an Sportveranstaltungen nicht bestehe. Gefragt sei ein möglichst umfassendes, aufeinander abgestimmtes Massnahmenpaket. Die Massnahmen des Konkordats bilden dabei einen wichtigen Bestandteil. Der Regierungsrat begrüsst besonders die neue Umschreibung des Geltungsbereichs gewalttätigen Verhaltens, die neu eingeführte Bewilligungspflicht für Sportveranstaltungen sowie die Verlängerung der Höchstdauer des Rayonverbots von einem auf zwei Jahre.
Eine Präzisierung schlägt der Regierungsrat zur Bestimmung vor, welche die vorgesehene verdachtslose Durchsuchung von Matchbesuchenden bis in den Intimbereich regelt. Diese dürfte in der vorliegenden Form verschiedenen Vorgaben des Grundrechtsschutzes widersprechen. Er schlägt darum eine Formulierung des entsprechenden Konkordatsartikels vor, die der Polizei solche Untersuchungen nur bei Vorliegen eines konkreten Verdachts erlaubt.
Ergänzend weist der Regierungsrat darauf hin, dass die im Konkordat vorgesehenen Massnahmen für sich noch nicht ausreichen, um Gewalttätigkeiten im Umfeld von Sportveranstaltungen zu vermeiden. Dazu gehören zusätzliche präventive Massnahmen wie eine wirksame Fanarbeit und Fanbetreuung. In der Pflicht stehen nicht zuletzt die Clubs als Veranstalter der Spiele. Die im Konkordat vorgesehene Bewilligungspflicht für Sportveranstaltungen soll zur Durchsetzung der Massnahmen beitragen, die in der Verantwortung der Clubs liegen.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter www.vernehmlassungen.zh.ch, Stichwort «Sportveranstaltungen», abrufbar.
Der Regierungsratsbeschluss wird im Verlaufe der nächsten Stunde unter www.rrb.zh.ch aufgeschaltet.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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Donnerstag, 19. Januar 2012,
von 10 bis 11.30 Uhr:
Regierungsrat Mario Fehr, Vorsteher der Sicherheitsdirektion
Telefon 043 259 21 01

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