Gesamtüberprüfung Kantonaler Richtplan: Ergänzung zur Jagdschiessanlage Bülach wird öffentlich aufgelegt

10.11.2011 - Medienmitteilung

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Der Kanton plant in Bülach eine neue Jagdschiessanlage. Eine der Voraussetzungen dafür ist ein Eintrag im kantonalen Richtplan. Die entsprechende Ergänzung des kantonalen Richtplans – er wird gegenwärtig einer Gesamtüberprüfung unterzogen – liegt vom 11.11.2011 bis 30.1.2012 öffentlich auf.

Mitte September 2011 hat die Baudirektion darüber informiert, dass der Kanton eine Jagdschiessanlage auf dem neusten Stand der Technik und des Umweltschutzes plant. Die Suche der Baudirektion anhand eines umfassenden Anforderungskatalogs ergab als optimalen Standort die heutige Kiesgrube Widstud in Bülach. Hinsichtlich Lärmbelastung und Verkehrserschliessung ist die Lage in dieser Grube und abseits grosser Wohngebiete ideal. Im Gegenzug ist geplant, die 40 Jahre alte, mit Schadstoffen belastete Jagdschiessanlage Au in Embrach zu sanieren und aufzuheben. Diese kann so der Natur zurück gegeben werden.

Da die Erstellung einer neuen Jagdschiessanlage im kantonalen Interesse liegt und eine Abstimmung mit weiteren raumwirksamen Tätigkeiten erforderlich ist, soll eine entsprechende Festlegung im kantonalen Richtplan getroffen werden. Im Rahmen des Verfahrens erhalten damit sämtliche Planungsträger und auch die Bevölkerung Gelegenheit, sich während der öffentlichen Auflage zu dieser Änderung der Richtplanvorlage zu äussern. Die entsprechenden Unterlagen und das Formular zur Mitwirkung sind vom 11.11.2011 bis 30.1.2012 unter www.richtplan.zh.ch verfügbar. Die mit der Festlegung zur Jagdschiessanlage Bülach ergänzte Richtplanvorlage wird der Regierungsrat im Rahmen der Gesamtüberprüfung voraussichtlich im ersten Quartal 2012 an den Kantonsrat überweisen.

Gesamtüberprüfung kantonaler Richtplan

Der kantonale Richtplan ist das Steuerungsinstrument der Kantone, um die räumliche Entwicklung langfristig zu lenken. Das schweizerische Raumplanungsgesetz sieht vor, dass die Kantone ihre Richtpläne alle zehn Jahre gesamthaft überprüfen und nötigenfalls anpassen. Diese Gesamtüberprüfung ist im Kanton Zürich weit fortgeschritten, wie der nachfolgende Überblick zeigt:

Gesamtüberprüfung des kantonalen Richtplans

  • 2007 und 2008: Vorbereitungs- und Grundlagenarbeiten, Konsultation in der kantonalen Verwaltung
  • 02/2009 – 09/2009: Auswertung; Ausarbeitung Richtplanentwurf
  • 09/2009 – 01/2010: Anhörung der Planungsträger: Bund, Nachbarkantone, Regionen, Gemeinden
  • 02/2010 – 12/2010: Auswertung; Überarbeitung Richtplanentwurf
  • 01/2011 – 04/2011: Öffentliche Auflage des Richtplanentwurfs
  • 04/2011– 12/2011: Auswertung; Überarbeitung Richtplanentwurf
  • 11/2011– 01/2012: Öffentliche Auflage des mit der Jagdschiessanlage ergänzten Kapitels 6.6. Weitere öffentliche Dienstleistungen
  • 02/2012: Auswertung; Überarbeitung Richtplanentwurf

1. Quartal 2012: Verabschiedung Richtplanentwurf durch den Regierungsrat, Überweisung der Richtplanvorlage an die kantonsrätliche Kommission

  • 2012/2013: Beratung in der kantonsrätlichen Kommission
  • Ca. 2013: Festsetzung Richtplan durch den Kantonsrat
  • Ca. 2013: Genehmigung durch den Bundesrat


Einsicht in die Vorlage betreffend Ergänzung des Richtplanentwurfs mit der Festlegung zur Jagdschiessanlage Bülach und Einbringen von Änderungsanträgen unter: www.richtplan.zh.ch


Der Regierungsratsbeschluss wird im Verlaufe der nächsten Stunde unter www.rrb.zh.ch aufgeschaltet.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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