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Standortfaktor Kinderbetreuung: Grosse Unterschiede im Kanton Zürich
08.07.2011 - Medienmitteilung
Seit 2005 hat die Zahl der Betreuungsplätze in Krippen, Horten, Tagesfamilien und an Mittagstischen um über 50 Prozent zugenommen. Die Anzahl der betreuten Kinder stieg gar um 60 Prozent. Doch die neuste Erhebung zeigt, dass die Unterschiede zwischen den Gemeinden weiterhin sehr gross sind. Knapp ein Drittel der Zürcher Gemeinden hatte auch 2010 kein Betreuungsangebot für Vorschulkinder.
Seit acht Jahren misst der sogenannte Kinderbetreuungsindex das berufskompatible Angebot der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung in den Zürcher Gemeinden. Erhoben werden die Zahl der Plätze in Betreuungseinrichtungen wie Krippen, Horten, Mittagstischen oder Tagesfamilien sowie die Finanzierung dieser Institutionen durch die öffentliche Hand.
2010 zählte der Kanton Zürich total 23’800 Kinderbetreuungsplätze. Das sind 930 Plätze mehr als ein Jahr zuvor. Die Zunahme fiel jedoch geringer aus als im Vorjahr. Die Zahl der betreuten Kinder stieg um 600 auf 35'700. Die durchschnittliche Betreuungszeit pro Kind blieb konstant: Drei Kinder teilen sich im Durchschnitt zwei Betreuungsplätze.
Für Vorschulkinder bieten 69 Prozent der Gemeinden familienergänzende Betreuung an, für Schulkinder sind es 90 Prozent der Gemeinden. Das effektive Angebot dürfte leicht grösser sein, da die Datenlieferungen der Betreuungsinstitutionen freiwillig sind.
Markante Unterschiede zwischen den Gemeinden
Der Versorgungsgrad – das ist der Anteil Betreuungsplätze gemessen an der Anzahl Kinder – lag 2010 bei 12,6 Prozent. Das heisst: Im Durchschnitt kommt im Kanton Zürich auf jedes achte Kind ein Betreuungsplatz. Doch die Unterschiede zwischen den Gemeinden sind erheblich. In der Stadt Zürich, wo es das grösste Angebot gibt, steht für jedes vierte Kind ein Betreuungsplatz zur Verfügung. Dagegen verfügen einzelne Zürcher Gemeinden weder im Vorschul- noch im Schulbereich über institutionelle Kinderbetreuungsplätze, die es den Eltern erlauben würden, geregelte Arbeitszeiten einzuhalten und das Kind am Wohnort familienergänzend betreuen zu lassen.
Subventionen zwischen 0 und 3'766 Franken pro Kind
Unterschiedlich hoch sind auch die Subventionen, mit welchen die Gemeinden Krippen, Horte, Mittagstische und Tagesfamilien mitfinanzieren: Die Spannweite reicht von 0 bis 3'766 Franken pro Kind und Jahr. Über ein Viertel aller Gemeinden gewährt keinerlei finanzielle Unterstützung. Der kantonale Durchschnitt liegt bei 1'230 Franken pro Kind. Das Gesamtvolumen der Subventionen im Kanton Zürich beträgt 233 Millionen Franken pro Jahr. 70 Prozent davon entfallen allein auf die Stadt Zürich.
kinderbetreuung.zh.ch als Orientierungshilfe
Für viele Eltern und Unternehmen ist das Angebot an Krippen, Horten, Mittagstischen und Tagesschulen in einer Gemeinde ein wichtiger Standortfaktor. Der Kinderbetreuungsindex liefert hier eine wichtige Orientierung, weil er die für jede Gemeinde ermittelten Daten in Relation zur Kinderzahl setzt. Der Kinderbetreuungsindex zeigt so, wo eine Gemeinde im Vergleich mit anderen steht. Auf der neu überarbeiteten Website kinderbetreuung.zh.ch sind dazu ausführliche Informationen in Form von Tabellen und Karten publiziert. In den Gemeindeporträts beschreiben die Gemeinden zudem ihre Betreuungsangebote, welche nicht im Kinderbetreuungsindex erfasst sind, weil sie nicht berufskompatibel und meldepflichtig sind.
Weiterer Ausbau des Angebots absehbar
Ein Vergleich der Zahlen der vergangenen Jahre zeigt für den Kanton Zürich eine stetige Ausweitung des familienexternen Kinderbetreuungsangebots: Seit 2005 hat die Zahl der Betreuungsplätze in Krippen, Horten, Tagesfamilien und an Mittagstischen um über 50 Prozent zugenommen. Die Anzahl der betreuten Kinder stieg um 60 Prozent.
Es ist abzusehen, dass das Betreuungsangebot in den kommenden Jahren weiter wachsen wird. Im Juni 2010 wurden die Gemeinden per Volksentscheid verpflichtet, für Vorschulkinder ein «bedarfsgerechtes Angebot» an familienergänzender Kinderbetreuung zur Verfügung zu stellen. Für Schulkinder ist dies bereits durch das neue Volksschulgesetz vorgeschrieben.
www.kinderbetreuung.zh.ch
(Medienmitteilung der Direktion der Justiz und des Innern)
Weitere Informationen
Kontakt für Medien
Freitag, 8. Juli 2011:
Christoph Bürgi, Statistisches Amt des Kantons Zürich
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Dr. Sabina Littmann-Wernli, Präsidentin der Kommission für Gleichstellung von Frau und Mann des Kantons Zürich
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