Energieversorgung

Im Winter kann eine Energiemangellage in der Schweiz nicht ausgeschlossen werden. Hier finden Sie aktuelle Informationen dazu.

Inhaltsverzeichnis

Themen

Aktuelle Lage

Was aktuell gilt

Vorteile:

  • Derzeit gelten keine besonderen Massnahmen.
  • Strom ist ein knappes Gut. Ein haushälterischer Umgang mit Energie ist generell sinnvoll. Es wird empfohlen, die Sparanstrengungen im Hinblick auf den kommenden Winter weiterzuführen sowie die Notfallkonzepte für Vorsorgemassnahmen weiterzuentwickeln und umzusetzen.
  • Der Bund empfiehlt, die Heizungen sowie die Zweistoffanlagen warten zu lassen und Heizöltanks bereits im Sommerhalbjahr aufzufüllen.
  • Der Bund hat eine Energiesparkampagne mit der Botschaft «Energie ist knapp. Verschwenden wir sie nicht.» lanciert.
  • Das Energie-Dashboard kann neu über die App «EnergyInfoSwiss» auf mobilen Endgeräten genutzt werden. Das Dashboard gibt eine umfassende Übersicht zur aktuellen Energieversorgungssituation der Schweiz. Die App kann in den App-Stores für iPhone und Android heruntergeladen werden.

Aktuell ist die Energieversorgung der Schweiz sichergestellt. Es besteht weder in der Strom- noch in der Erdgasversorgung eine Mangellage.

Die Versorgungslage ist weiterhin mit Unsicherheiten behaftet. Der Bund analysiert die allgemeine Versorgungslage der Schweiz regelmässig. Aktuelle Informationen sind auf folgenden Webseiten aufrufbar:

Hotline für Gemeinden und Wirtschaft

Der Bund hat zur Energiemangellage eine Hotline für Anfragen von Gemeinden und aus der Privatwirtschaft eingerichtet:

Vorteile:

Informationskanäle

Der Bund informiert die Öffentlichkeit mit Medienkonferenzen über eine kritische Versorgungssituation (wie während der Corona-Pandemie). Kantone und Gemeinden verbreiten die Informationen ergänzend über ihre Kanäle weiter.

Während Netzabschaltungen

Bei Stromnetzabschaltungen funktioniert die Kommunikation über folgende Kanäle:

  • Batteriebetriebene Radios,
  • Handy-Pushmeldungen (sofern die Mobilfunkinfrastruktur funktioniert),
  • die Notfalltreffpunkte in den Gemeinden,
  • weitere Möglichkeiten wie Lautsprecherwagen.

Den Gemeinden wird empfohlen, für solche Situationen Plakate und Flyer mit den lokal relevanten Informationen vorzubereiten, welche sie verteilen oder aufhängen können.

Zuständigkeiten

Bund

Bundesrat

Der Bundesrat ist das oberste Führungsgremium und Krisenmanager während einer Energiemangellage.

Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen (OSTRAL)

Der Bund ist bei der Umsetzung möglicher Massnahmen auf dem Gebiet der Elektrizität auf die Kompetenzen der Privatwirtschaft angewiesen. Deshalb hat er die Vollzugsaufgabe dem Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) übertragen. Dieser hat dazu die Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen (OSTRAL) gegründet.

Kriseninterventionsorganisation für die Gasversorgung in ausserordentlichen Lagen (KIO) 

Für die Vorbereitung und Durchführung von Bewirtschaftungsmassnahmen bei einer Gasmangellage ist die die Kriseninterventionsorganisation für die Gasversorgung in ausserordentlichen Lagen (KIO) zuständig.

Wirtschaftliche Landesversorgung

Die wirtschaftliche Landesversorgung ist ein Zusammenschluss von Akteuren der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand. Ihr Ziel ist die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs. Dazu gehört auch die Energie (Strom, Gas, Erdöl).

Im Normalfall organisiert die Privatwirtschaft diese Versorgung. In ausserordentlichen Lagen, wenn die Selbstregulierung nicht mehr funktioniert, greift der Bund lenkend ein. Die Kantone und Gemeinden unterstützen den Bund bei der Umsetzung seiner sogenannten Bewirtschaftungsmassnahmen. Es gibt u.a. solche sowohl zur Verminderung des Stromverbrauchs als auch zur Lenkung des Stromangebots. 

Kanton Zürich

Der Kanton Zürich unterstützt den Bund in der Kommunikation, gibt ergänzende Informationen weiter und ist zuständig für die Krisenbewältigung im Rahmen kantonaler Aufgaben. Diese liegen z.B. im Bereich der Durchsetzung von Massnahmen oder der Bewältigung der Folgen einer Energiemangellage.

Der im Herbst 2022 vom Regierungsrat eingesetzte Führungsausschuss wurde im Frühling 2023 aufgrund der besseren Ausgangslage sistiert. Trotzdem treffen sich dessen Mitglieder weiterhin periodisch zum Informationsaustausch in Form einer Koordinationsgruppe. Bei Bedarf wäre damit eine Reaktivierung des Führungsausschusses jederzeit möglich. Auch die Arbeitsgruppe Innerbetriebliches (AGIB) arbeitet weiter. 

Kantonale Führungsorganisation und Bevölkerungsschutz

Die Kantonale Führungsorganisation (KFO) und die Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes sind auf die Bewältigung von ausserordentlichen Ereignissen vorbereitet. Die KFO bezieht die wesentlichen Akteure bei der Planung und Umsetzung von Massnahmen im Auftrag des Regierungsrates mit ein. 

Um die Folgen von Stromausfällen oder einer Strommangellage zu bewältigen, kommen die Vorsorgekonzepte und Leistungen des Bevölkerungsschutzes zum Einsatz. Sie beruhen auf der Bewältigung länger dauernder Stromausfälle.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Koordinationsgruppe Energiemangellage

Folgende Organisationen sind in der Koordinationsgruppe vertreten:

Vorteile:

  • Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft AWEL, Leitung
  • Kantonspolizei
  • Amt für Wirtschaft und Arbeit
  • Amt für Informatik
  • Personalamt
  • Immobilienamt
  • Generalsekretariat der Gesundheitsdirektion
  • Kommunikationsabteilung des Regierungsrates (Staatskanzlei)
  • Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen, Kriseninterventionsorganisation Gas, Elektrizitätswerke des Kantons Zürich
  • Verband der Gemeindepräsidien und weitere Vertreterinnen und Vertreter von Gemeinden
Arbeitsgruppe Innerbetriebliches

Darin sind vertreten:

Vorteile:

  • Immobilienamt, Leitung
  • Amt für Informatik
  • Personalamt
  • Vertreterinnen und Vertreter aller Direktionen

Es ist möglich, dass weitere Gremien entstehen, etwa «Themenspezifische runde Tische».

Energiemangellage: Organisation Kanton Zürich

Organisation Energiemangellage.

Gemeinden

Die Gemeindestellen für wirtschaftliche Landesversorgung (GWL) sollen innerhalb der kommunalen Gremien sowie gegenüber der Öffentlichkeit über die Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung informieren und aufklären. Sie ergänzen die Kommunikationsbemühungen des Bundes und des Kantons mit gemeindespezifischen Informationen und über lokale Kanäle. Direkte Vollzugsaufgaben haben die Gemeinden im Fall einer Energiemangellage bei der Kontrolle und Durchsetzung der angeordneten Verbrauchseinschränkungen.

Der vom kantonalen Führungsausschuss Energiemangellage erarbeite Leitfaden stellt eine Hilfestellung für die Gemeinden dar, die anstehenden Vorbereitungsaufgaben zur Bewältigung einer Energiemangellage zu bearbeiten.

Kontakt

Auskunft Energiemangellage

Telefon

+41 43 259 15 15

Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr

E-Mail

energiemangellage@bd.zh.ch

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Staatskanzlei - Regierungskommunikation

Adresse
Neumühlequai 10
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)
E-Mail
kommunikation@sk.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: