Katastrophen, Notlagen oder ein bewaffneter Konflikt – in solchen Fällen hat der Bevölkerungsschutz den Auftrag, die Bevölkerung und deren Lebensgrundlagen zu schützen. Er stellt im Verbund Führung, Schutz, Rettung und Hilfe zur Bewältigung solcher Ereignisse sicher.

Das Wichtigste in einfacher Sprache

Bei einer Katastrophe wie einem Erdbeben brauchen die Menschen und Tiere Hilfe. Im Bevölkerungsschutz arbeiten zum Beispiel Polizei, Rettungssanität, Feuerwehr, Zivilschutz zusammen. Diese Zusammenarbeit hilft den Menschen und Tieren in solchen Situationen.

Damit alle gut zusammen arbeiten können, hilft die Kantonale Führungsorganisation der Regierung im Kanton.

Aufgaben des Bevölkerungsschutzes

Das oberste Ziel des Bevölkerungsschutzes im Kanton Zürich ist, in Ausserordentlichen Lagen die Grundversorgung der Bevölkerung sowie den Schutz, die Rettung und Betreuung von Menschen und Tieren zu gewährleisten.

Organisation als Verbundsystem

Des Weiteren sind gemäss Bevölkerungsschutzgesetz (BSG) die natürlichen Lebensgrundlagen, Kulturgüter und Sachwerte zu schützen sowie die Handlungsfähigkeit der Behörden und der öffentlichen Verwaltungen sicherzustellen.

Zusätzlich ist die effiziente Vorbeugung und Bewältigung von Katastrophen und Notlagen für den Kanton Zürich, seine Bevölkerung sowie deren Lebensgrundlagen von grosser Bedeutung. Um auf solche Ereignisse vorbereitet zu sein, verfügt der Kanton über ein professionelles Bevölkerungsschutz-System. Bis dieses Verbundsystem mit seinen vielen verschiedenen Organisationen an seine Grenzen stösst, braucht es sehr schwerwiegende Ereignisse mit grossen Schadensfolgen.

Der Bevölkerungsschutz ist ein Verbundsystem, dessen Kern die Führungsorganisation ist, welche die Zusammenarbeit der Partnerorganisationen koordiniert.

Vernetzte Zusammenarbeit unter gemeinsamer Führung

Die Aufgaben im Bevölkerungsschutz werden in Zusammenarbeit verschiedener Partnerorganisationen wahrgenommen.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Die Kantonspolizei betreibt die Einsatzzentrale und hält Interventions- und Unterstützungskräfte bereit. Sie trifft die erforderlichen Massnahmen und koordiniert und leitet die eingesetzten Kräfte, wenn sofort Schutz- oder Rettungsmassnahmen erforderlichen sind.

Sie ist für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung und für die Strafverfolgung zuständig.

  • Als Ersteinsatzmittel ist die Polizei bei Ereignissen sehr schnell vor Ort. 

Die Feuerwehr ist zuständig für die Rettung von Menschen und Tieren und leistet Hilfe bei A-, B- und C-Ereignissen.

Kernaufgabe der Feuerwehr ist die Intervention bei Bränden, Naturereignissen, Explosionen, Einstürzen, Unfällen und ABC-Ereignissen zum Schutz von Mensch, Tier, Umwelt und Sachwerten.

  • Als Ersteinsatzmittel ist die Feuerwehr innert Minuten einsatzbereit.

Die Partner des Bevölkerungsschutzes im Gesundheitswesen (u. a. Rettungsdienste, Spitäler) sind für die sanitätsdienstliche Versorgung und für die psychologische Betreuung der Betroffenen und der Einsatzkräfte zuständig.

Im Gesundheitswesen sind zuständig:

  • Die Spitäler für die medizinische Versorgung im stationären Bereich und auf Notfallstationen
  • Die Sanitätsrettungsdienste für die medizinische Erstversorgung und den Transport von Verletzten und Erkrankten
  • Die Angehörigen von Berufen des Gesundheitswesens für den Notfalldienst
  • Der Rettungsdienst als Ersteinsatzmittel bei Ereignissen

Die technischen Betriebe stellen das Funktionieren der Infrastrukturen (u. a. Energieversorgung, Telekommunikation und Internet, Wasser- und Lebensmittelversorgung, Entsorgung, Verkehr) sicher.

Zu den Hauptaufgaben des Zivilschutzes gehören:

  • Betreuung schutzsuchender und obdachloser Personen
  • Instandstellungsarbeiten
  • Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft
  • Verstärkung der Führungsunterstützung und der Logistik
  • Schutz von Kulturgütern
  • Bereitstellen der Infrastruktur und der Mittel zur Alarmierung der Bevölkerung

Der Zivilschutz wird als Zweiteinsatzmittel eingesetzt.

Verschiedene private Organisationen (z.B. die SBB und die Postauto Schweiz AG) arbeiten in der Ereignisbewältigung eng mit den Partnerorganisationen, die das Verbundsystem bilden, zusammen. Auch die Armee kann zur Bewältigung von Ereignissen, welche die Bevölkerung oder ihre Lebensgrundlagen gefährden, einen Beitrag leisten. Sie darf jedoch nur subsidiär (wenn alle Mittel ausgeschöpft sind) eingesetzt werden.

Die Partnerorganisationen sowie die Gemeinden und Kantone sind verpflichtet, sich bei der Bewältigung von ausserordentlichen Lagen mit Material, Führungs- und Einsatzkräften gegenseitig zu unterstützen. Sie tragen die Verantwortung für ihre Aufgabenbereiche selbständig.

Normale und ausserordentliche Lagen

Um festzuhalten, welche Schritte für die Bewältigung eines Ereignisses notwendig sind, werden im Bevölkerungsschutz im Kanton Zürich die Begriffe normale Lage und ausserordentliche Lage verwendet.

Normale Lage

Die normale Lage ist eine Situation, in der die ordentlichen Abläufe und Mittel für die Bewältigung der anstehenden Aufgaben ausreichen. In der normalen Lage leitet ein Einsatzleiter einer Blaulichtorganisation die Ereignisbewältigung.

Ein solches Ereignis ist zeitlich, räumlich und thematisch auf den Zuständigkeitsbereich einer Blaulichtorganisation begrenzt und betrifft nur wenige Personen.

Ausserordentliche Lage

Eine ausserordentliche Lage liegt vor, wenn aufgrund einer Notlage oder Katastrophe die ordentlichen Abläufe und Mittel zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben der betroffenen Gemeinde nicht genügen und

  • Menschen oder Tiere stark gefährdet sind,
  • die Grundversorgung der Bevölkerung nicht mehr gewährleistet ist oder
  • natürliche Lebensgrundlagen, Kulturgüter oder Sachwerte stark gefährdet sind.

Ein solches Ereignis führt zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung der Lebensgrundlagen der Betroffenen. Die Bewältigung kann Wochen bis Monate dauern und überregionale, nationale oder gar internationale Hilfe kann nötig werden.

Bewältigung von ausserordentlichen Lagen

Der Regierungsrat entscheidet, wann eine ausserordentliche Lage vorliegt und wann sie als beendet gilt. In der ausserordentlichen Lage koordiniert die Kantonale Führungsorganisation (KFO) die Ereignisbewältigung, erarbeitet die Grundlagen für alle dringlichen Beschlüsse der Exekutive (Regierungsrat) und trägt für diese die Einsatzverantwortung.

Bei der Bewältigung von ausserordentlichen Lagen koordiniert und leitet die Kantonspolizei den Einsatz der KFO. Sie informiert die zuständigen Stellen und kann den Fachstab einberufen und Führungsorgane von Gemeinden und Partnerorganisationen sowie die Führungsunterstützung des Zivilschutzes beiziehen.

Kontakt

Kantonspolizei Zürich - Bevölkerungsschutzabteilung

Adresse

Güterstrasse 33
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Telefon

+41 58 648 31 32

E-Mail

kfo@kapo.zh.ch

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