Gesetze & Beschlüsse

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Kantonsverfassung

Eine Verfassung ist das Fundament jedes demokratischen Staates. Mit ihr verständigen sich die Bürgerinnen und Bürger darauf, wer wann wo wie viel zu sagen hat und wer oder was dabei zu berücksichtigen ist.

Die Kantonsverfassung umfasst grundlegende Inhalte zu:

  • Menschenbild
  • Werteordnung und Staatsverständnis
  • Bürgerrecht und Volksrechte

Die erste Verfassung des Kantons Zürich als souveräner Stand der Schweizerischen Eidgenossenschaft stammt vom 10. März 1831.

Am 13. Juni 1999 beschlossen die Zürcher Stimmberechtigten, die Kantonsverfassung total zu revidieren und beauftragten damit einen Verfassungsrat. Ende Oktober 2004 stimmte der Verfassungsrat der Vorlage mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder zu und unterbreitete sie in der Folge den Stimmberechtigten. Die neue Verfassung wurde am 27. Februar 2005 vom Volk angenommen. Sie trat am 1. Januar 2006 in Kraft.