Einwohnerwesen

Die Gemeinden nehmen im Kanton Zürich melderechtliche Aufgaben wahr und führen die Einwohnerregister. Sie liefern ihre Daten in die kantonale Einwohnerdatenplattform KEP. Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Plattform und eine Liste der Datenbezüger.

Aufgaben des Kantons

Das Melde- und Einwohnerregisterwesen ist im Kanton Zürich eine Aufgabe der Gemeinden. Es dient Kanton und Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich des Einwohnerwesens und legt melderechtliche Grundlagen für weitere öffentliche Aufgaben fest. 

Der Kanton betreibt durch das Gemeindeamt die kantonale Einwohnerdaten­plattform KEP. Zudem nimmt es die verbleibenden Aufgaben der vom Bund vorgegebenen Koordinationsstelle im Bereich Registerharmonisierung sowie die notwendige Fachaufsicht wahr.

Keine Adressauskünfte

Die Abteilung Einwohnerwesen gibt keine Auskunft über Adressen. Nur berechtigte Verwaltungsstellen dürfen Daten aus der kantonalen Einwohnerdatenplattform beziehen. Sie suchen eine Adresse in der Stadt Zürich? Dann wenden Sie sich an das Personenmeldeamt der Stadt Zürich (Adressauskünfte - Stadt Zürich).

Kantonale Einwohnerdatenplattform KEP

In der kantonalen Verwaltung werden heute in fast allen Bereichen Personendaten benötigt. Mit der Kantonalen Einwohnerdaten­plattform KEP besteht eine zentrale Kopie der kommunalen Einwohnerregister. Von dieser kantonalen Plattform können berechtigte öffentliche Organe Personendaten beziehen. Die KEP erhält laufend Mutationsmeldungen aus den Gemeinde­systemen und ist daher stets aktuell. Die Datenhoheit bleibt jedoch bei den Gemeinden.

Aufbauschema der KEP
Aufbauschema der KEP

Datenbezüger

In § 23 Abs. 1 und 2 MERG sind diejenigen öffentlichen Organe aufgeführt, welche zum Bezug von Daten aus der KEP berechtigt sind. Um Daten aus der KEP beziehen zu können braucht es eine Rechtsgrundlage, dass diese Daten verarbeitet werden dürfen. 

In der nachfolgenden Liste sind die von jedem Datenbezüger bezogenen Daten nach Kategorien ersichtlich. In der Regel erfolgt die Abfrage einzeln über die Webanwendung der KEP. Bei den mit *2 bezeichneten Datenbezügern besteht auch eine direkte Anbindung der jeweiligen Fachapplikation an die KEP.
 

Antragsprozess

Falls Sie an einem Anschluss an die KEP interessiert sind, nehmen Sie bitte über kep.support@ji.zh.ch direkt mit uns Kontakt auf. Sie werden dann von uns durch die weiteren Schritte des Antragsprozesses geführt. Bis zum definitiven Zugang ist mit rund 2 Monaten zu rechnen.

eUmzugCH – die elektronische Umzugsmeldung

Bisher mussten sich die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich bei einem Umzug entweder persönlich am Schalter der zuständigen Einwohner­dienste ab- und anmelden, oder aber mittels zweier separater Formulare. eUmzugCH ermöglicht es der Bevölkerung, ihre Wegzugs-, Zuzugs- und Umzugsmeldung in der Gemeinde unabhängig von den Schalteröffnungszeiten zu erledigen – und zwar bequem in einem einzigen Schritt via Internet. Der Online-Service wird parallel zum persönlichen Umzug am Schalter der Einwohnerkontrolle angeboten.

eUmzugCH – Die einfache online Umzugsmeldung

Support eUmzugCH

Bitte alle Supportfälle/Störungsmeldungen an uns weiterleiten und den direkten Kontakt zum Second-Level-Support (eOperations) vermeiden. Unsere Supportstelle ist jeweils Montag bis Freitag gemäss Bürozeiten erreichbar.

 

Blerta Demolli

Informatikspezialistin

eumzug@ji.zh.ch
+41 43 259 83 40
Wilhelmstrasse 10, 8090 Zürich

eUmzugCH-Technischen Support

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Gemeindeamt - Abteilung Einwohnerwesen

Adresse

Wilhelmstrasse 10
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 83 30

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E-Mail

einwohnerwesen@ji.zh.ch

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