Regionale Richtpläne

Die regionalen Richtpläne präzisieren und ergänzen die Festlegungen des kantonalen Richtplans und stellen dabei die überkommunale Abstimmung sicher.

Regionalplanung

Die Gemeinden des Kantons Zürich sind in elf Planungsverbänden zusammengeschlossen. Diese sind für die Erarbeitung der regionalen Richtpläne verantwortlich, welche letztlich vom Regierungsrat festgesetzt werden.

Die Struktur der regionalen Richtpläne ist weitgehend dieselbe wie im kantonalen Richtplan. Die Vorgaben des kantonalen Richtplans werden differenziert und auf die Bedürfnisse der einzelnen Region abgestimmt.

Im Bereich Siedlung beispielsweise werden Arbeitsplatzgebiete oder Gebiete mit hoher und tiefer Dichte ausgeschieden. Im Bereich Landschaft werden Vernetzungskorridore festgelegt.

Im Bereich Verkehr werden gegenüber dem kantonalen Richtplan noch detailliertere Festlegungen gemacht: die Strassen von regionaler Bedeutung, Tram- und Buslinien, Fuss- und Velowege, regionale Parkierungsanlagen sowie Güterumschlaganlagen und Anschlussgleise.

Ansprechpersonen Gesamtplan und Verfahren: Gebietsbetreuende Amt für Raumentwicklung

Ansprechpersonen Bereich Verkehr: Gebietsbetreuende Amt für Mobilität

Regionale Richtpläne

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