Erstellung von Wasser­versorgungsanlagen

Die Wasserversorgung liefert Wasser in einwandfreier Qualität und in ausreichender Menge zu Trink-, Brauch- und Löschzwecken. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Bau und zur Subvention von Wasserversorgungsanlagen.

Erstellung von Wasserversorgungsanlagen

Bauverfahrensverordnung (BVV)

Gemäss Bauverfahrensverordnung Ziffer 5.9 «Erstellung von Wasserversorgungsanlagen» müssen folgende Anlagen von der Fachstelle des AWEL bewilligt werden:

  • Staatsbeitragsberechtigte Wasserversorgungsanlagen von regionaler und überregionaler Bedeutung
  • Reservoire
  • Anlagen, die nicht dem Generellen Wasserversorgungsprojekt entsprechen

Anlässlich des Verfahrens wird insbesondere geprüft, ob das Vorhaben den kantonalen, regionalen und kommunalen strategischen Planungen entspricht, den Stand der Technik erfüllt und den Anforderungen an die Löschwasserversorgung gerecht wird.

Benötigte Unterlagen

Zur Beurteilung sind folgende Unterlagen dem Baugesuch an die örtliche Baubehörde beizulegen:

  • Technischer Bericht mit Dimensionierungsnachweis
  • Übersichtsplan über die Gesamtanlage in geeignetem Massstab
  • Grundrisse und Schnitte in geeignetem Massstab

Anlagen von regionaler und überregionaler Bedeutung mit Gesuch um Subventionen 

Liegt ein gewichtiges öffentliches Interesse vor, kann der Staat Anlagen oder Massnahmen der Wasserversorgung subventionieren. Anträge auf Subventionen für Wasserversorgungsanlagen können vor Baubeginn beim AWEL eingereicht werden (BVV-Ziffer 5.9.1):

Reservoire

Während Seewasseraufbereitungsanlagen und Grundwasserpumpwerke im Konzessionsverfahren geprüft werden, sind Reservoire im Zusammenhang mit dem Baugesuch bei der örtlichen Baubehörde einzureichen (BVV-Ziffer 5.9.2). Betreffend Ausführungsvorschriften stehen das GWP und die Richtlinie W6 des SVGW im Vordergrund.


Anlagen, die nicht dem GWP entsprechen

Falls eine Anlage nicht dem Generellen Wasserversorgungsprojekt (GWP) entspricht, muss dies in den Baugesuchsunterlagen begründet werden (BVV-Ziffer 5.9.3).

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Grundwasser und Wasserversorgung

Adresse

Stampfenbachstrasse 14
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 32 07

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