Wiederherstellung von Böden

Die Wiederherstellung von Böden ist bei temporärer Beanspruchung mit oder ohne tiefbauliche Eingriffe und bei Rückbauten relevant (Kiesgruben, Deponien, Leitungen, Installationsplätze). Dabei muss die Bodenfruchtbarkeit wie vor der Beanspruchung erhalten bzw. wiederhergestellt werden.

Projektierung und Dokumentation

Die «Richtlinien für Bodenrekultivierungen» des Kantons Zürich sind massgebend für

  • die Planung 
  • die Gesuchseingabe
  • die Ausführung
  • die Folgebewirtschaftung von Bodenrekultivierungen

Anforderungen

Die Wiederherstellung von Böden ist durch den sachgerechten Umgang mit Boden sicherzustellen. Bei Beanspruchungen über 5000 Quadratmeter ist in der Regel ein detailliertes Projekt gemäss Kapitel 3 der «Richtlinien für Bodenrekultivierungen» erforderlich.

Schütten von Oberboden bei einer Rekultivierung
Schütten von Oberboden bei einer Rekultivierung. Quelle: Fachstelle Bodenschutz

Kontakt

Amt für Landschaft und Natur - Fachstelle Bodenschutz

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 32 78

E-Mail

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