160 Gemeinden – 1 Gemeindeamt: Neuer Bericht stellt Themen aus der Gemeindelandschaft vor

Leihmutterschaft, Einbürgerungstests, Kindes- und Erwachsenenschutz, Gemeindefusionen: Das sind nur einige der Themen, die das Gemeindeamt des Kantons Zürich unter seinem Dach vereint. Als zentrale Schnittstelle der Gemeinden zum Kanton ist es zuständig für Themen, die so vielfältig sind wie die Gemeindepolitik selbst. Dadurch hat es auch eine einmalige Übersicht in Bereichen, die von gesamtgesellschaftlicher Relevanz sind.

Seine Erkenntnisse möchte das kantonale Gemeindeamt der Öffentlichkeit besser zugänglich machen. Es veröffentlicht deshalb ab diesem Jahr jeweils im Frühling einen Jahresbericht auf zh.ch/jahresbericht-gemeindeamt. Er besteht aus verschiedenen Schwerpunktthemen und einer Sammlung von Zahlen und Fakten zu den Zuständigkeitsbereichen des Gemeindeamts. Dazu gehören die Einbürgerungen, das Einwohnerwesen, die rechtliche und finanzielle Organisation der Gemeinden, das Zivilstandswesen und die Fachaufsicht über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB).

Die folgenden Schwerpunktthemen behandelt der Jahresbericht 2023:

Leihmutterschaft: Behörden im Dilemma

In der Schweiz ist Leihmutterschaft verboten. Doch wie gehen die zuständigen Behörden damit um, wenn Menschen aus der Schweiz im Ausland eine Frau ihr Kind austragen lassen? Die kurze Antwort: Es ist kompliziert. Denn bei der Leihmutterschaft prallen unvereinbare Rechtsansprüche der Betroffenen aufeinander. Zudem ist das geltende Abstammungsrecht in die Jahre gekommen. Das Gemeindeamt erfasst seit 2012 die Fälle, die ihm bekannt sind. Trotz hoher Dunkelziffer bieten die Zahlen einen interessanten Einblick in ein Thema, das häufig im Verborgenen bleibt.

10 Jahre KESB: So viel wie nötig, so wenig wie möglich

2013 gab es im Kindes- und Erwachsenenschutz einen grundlegenden Paradigmenwechsel: Interdisziplinäre Fachgremien lösten Laien ab, die Selbstbestimmung bekam einen höheren Stellenwert. Mittlerweile haben sich die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden etabliert. Das Gemeindeamt, das im Kanton Zürich die Fachaufsicht über die KESB hat, blickt zurück – und in die Zukunft.

Gemeinden an der Grenze: Wenn Kleinheit zum Problem wird

Den meisten Gemeinden im Kanton Zürich geht es gut. Sie können ihre Dienstleistungen zur Zufriedenheit ihrer Einwohnerinnen und Einwohner erbringen und kommen finanziell und personell mindestens über die Runden. Es gibt aber auch einzelne Gemeinden, meist in den Grenzregionen des Kantons und von überschaubarer Grösse, die mehr Mühe damit haben. Wohin führt ihr Weg? Und wie kann der Kanton sie auf diesem Weg begleiten?


Gemeinden haben Haushaltsreform gut gemeistert

Die Finanzverantwortlichen in den Zürcher Gemeinden hatten die letzten Jahre viel zu tun. Sie mussten im Zuge einer schweizweiten Harmonisierung ihre Rechnungslegung umfassend auf ein neues Modell umstellen. Das Gemeindeamt hat sie dabei unterstützt – und genau hingeschaut, wie die Gemeinden die Herausforderung bewältigen. Das Fazit ist erfreulich: Die Finanzdaten im Kanton sind schon wenige Jahre nach der Umstellung einheitlicher und transparenter geworden. Das ist für künftige Analysen von grosser Bedeutung.

Einbürgerungen: Neues Recht, neuer digitaler Prozess

Im Juli 2023 hat sich im Kanton Zürich im Bereich Einbürgerungen viel geändert. Mit dem neuen Bürgerrechtsgesetz und der dazugehörigen Verordnung ist das Verfahren im Kanton einheitlicher geworden. So gelten nun zum Beispiel dieselben Regeln für alle Gemeinden bei den Einbürgerungstests. Parallel zu den Arbeiten am neuen Recht hat das Gemeindeamt zudem eine digitale Plattform geschaffen, auf der Mitarbeitende von Kanton und Gemeinden gemeinsam arbeiten können. Die Bewerbenden wiederum können darauf ihre Unterlagen einreichen und sich über den Stand des Verfahrens informieren.

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