Kanton eröffnet weitere Asyl-Unterkunft und erhöht Aufnahmequote

Der Bund rechnet auch 2024 mit einer unverändert hohen Zahl neuer Asylgesuche und Anträge für Status S. Der Kanton Zürich baut daher seine Infrastruktur für die Unterbringung von Asyl- und Schutzsuchenden weiter aus. Gleichzeitig wird eine Erhöhung der Aufnahmequote der Gemeinden unumgänglich. Der Bund steht jedoch weiterhin in der Pflicht: Er muss dieses Jahr seinen hohen Pendenzenberg endlich abbauen und die Frage des Status S rasch klären.

Die Lage im Asylbereich bleibt eine Herausforderung für Bund, Kantone und Gemeinden. Parallel zu einer hohen Zahl neuer Asylgesuche war die Schweiz im vergangenen Jahr unverändert mit den Folgen des bereits über zwei Jahre dauernden Krieges in der Ukraine konfrontiert. Die Auslastung der Unterbringungsstrukturen ist im Kanton deshalb sehr hoch.

Nachdem im vergangenen Jahr in der Schweiz rund 30’000 Asylgesuche eingegangen waren, wird 2024 allgemein mit einer vergleichbar hohen Zahl neuer Gesuche gerechnet. Der Kanton Zürich hat gemäss dem bevölkerungsproportionalen Verteilschlüssel 17,9 Prozent der asyl- und schutzsuchenden Personen aufzunehmen. Für die Gemeinden gilt seit 1. Juni 2023 eine Aufnahmequote von 1,3 Prozent (13 Personen auf 1000 Einwohnerinnen und Einwohner). Um weiterhin über genügend Unterbringungsplätze zu verfügen, ist es unumgänglich, auf die Hilfe der Gemeinden zurückzugreifen und die Aufnahmequote per 1. Juli 2024 auf 1,6 Prozent zu erhöhen. «Die Gemeinden machen einen hervorragenden Job. Dafür bin ich sehr dankbar und überzeugt, dass sie unsere Bemühungen weiter unterstützen werden», sagt Regierungspräsident Mario Fehr, «wir können die Herausforderungen nur gemeinsam bewältigen.»

Kantonale Entlastungsmassnahmen

Zur Entlastung der Gemeinden hat der Kanton die kantonalen Unterbringungskapazitäten in den letzten zwei Jahren bereits mehr als verdoppelt. Angesichts der erwarteten Entwicklung schafft die Sicherheitsdirektion weitere kantonale Strukturen: In Kilchberg wird der Kanton das ehemalige See-Spital als temporäre Unterkunft für Asyl- und Schutzsuchende nutzen. Die Eigentümerin der Liegenschaft, die Stiftung See-Spital, vermietet dem Kanton Räumlichkeiten im Erdgeschoss und auf drei Stockwerken befristet bis Ende 2025 für rund 250 Personen. Die Aufnahme des Betriebs soll ab Mai 2024 erfolgen. Das Kantonale Sozialamt beauftragt die ORS Service AG mit dem Betrieb und der Betreuung, die rund um die Uhr gewährleistet sein wird.

Der Bund steht in der Pflicht

Das Asylwesen ist eine Verbundaufgabe. Der Kanton erwartet daher, dass der Bund die rund 15’000 (!) Verfahrenspendenzen im Asylbereich rasch abbaut. Zu viele Personen in kantonalen und kommunalen Strukturen haben noch keinen Entscheid, ob sie ausreisen müssen oder sich integrieren können. Auch soll der Bund rasch klären, wie er den künftigen Umgang mit Schutzbedürftigen aus der Ukraine zu regeln gedenkt. Rund drei Viertel der für die Aufnahmequote der Gemeinden relevanten Personen (d.h. rund 13’000 Personen) verfügen derzeit über den Status S. «Die Kantone und die Gemeinden sind verlässliche Partner, aber auch der Bund muss endlich seine Verantwortung vollumfänglich wahrnehmen», hält Sicherheitsdirektor Mario Fehr fest.

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